Wohngeld - niemand kann mir helfen!?

  • Ein freundliches Hallo in die Runde :)


    Hoffentlich kann mir hier jemand helfen...bevor es jetzt "Schimpfe" gibt, muss ich dazu sagen, dass ich beim Arbeitsamt schon einmal diese Fragen gestellt habe, der Herr dort mir aber keine Auskunft erteilen konnte.


    Ich (22) habe 2006 eine schulische Ausbildung zur Fremdsprachensekretärin absolviert, wohne noch bei meinen Eltern & seither habe ich entweder als einfache Sachbearbeiterin gearbeitet oder war lange arbeitssuchend (8 Monate). Es gibt, für mich, einfach keine Perspektiven in dem Beruf der Fremdsprachensek. obwohl ich mich sogar in einem anderen Bundesland und 60km von meinem Wohnort entfernt, beworben habe! Des Weiteren finde ich, dass ich diese Ausbildung einfach falsch gewählt habe..sprich: es gefällt mir auch nicht.


    Gerne möchte ich nun eine zweite, gut überlegte Ausbildung machen. Hierfür müsste ich jeden Tag 60km zu der Berufsstätte fahren & 67km in die Berufsschule. Die Ausbildungsvergütung beträgt im 1. Lehrjahr ca. 500EUR/brutto & das würde nicht ausreichen. Sprit, Auto, Schulbedarf etc. Daher möchte ich mir aus diesen Gründen eine Wohnung in der Nähe der Berufsstätte mieten bzw. Wohngeld beantragen oder eben auch in eine WG ziehen. Bei der Bundesagentur für Arbeit konnte der Herr der für mich zuständig ist, wie bereits erwähnt, nicht sagen ob ich Wohngeld, Bafög o.Ä. bekomme....


    Aus diesen Gründen möchte ich mich jetzt hier informieren.
    Besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen? Oder werde ich irgendwie anders finanziell unterstütz?
    Es muss doch was geben?


    Ich muss noch erwähnen, dass ich seit meinem Abschluss bisher noch nie als Fremdsprachensek. gearbeitet habe & immer sehr lange arbeitssuchend war (8 Monate). Es kann eben einfach nicht sein, dass ich 1. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld habe (weil es ja eine schulische Ausbildung ist) & 2. keine zweite Ausbildung absolvieren kann um dann mal Geld zu verdienen sondern immer arbeitssuchend bin...
    Irgendwie muss ich mein Leben ja auch finanzieren.


    Wie gesagt, ich würde mich sehr über jede Antwort freuen


    Liebe Grüße aus Hessen, dem Odenwald

  • Wenn du die Ausbildungsstelle sicher hast, würde ich einfach einen Antrag auf Umzug und aufstockendes Hartz IV bei der zuständigen ARGE stellen mit der Begründung, dass der tägliche Fahrtweg unangemessen lang ist.


    Stelle den Antrag auf jeden Fall schriftlich und lass dich nicht abwimmeln, dann müssen sie ebenfalls schriftlich reagieren.


    Gleichzeitig kannst du dich mal bei der Wohngeldstelle schlau machen, ob du ansonsten (wenn du kein ALG II bekommst) Anspruch auf Wohngeld hast.


    Falls deine erste Ausbildung noch nicht über Bafäg/BAB gefördert wurde, kannst du auch BAB beantragen (weiß aber leider nicht, wo; frag doch mal bei euch im Rathaus nach).


    Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana,
    du bist offiziell meine Forumheldin =) In wie viele Foren habe ich schon gepostet und nie klare Antworten erhalten... deine war jetzt klipp und klar & ich weiß wo ich jetzt hin muss!


    Während meiner ersten Ausbildung habe ich kein Bafög bezogen, da war der Fahrtweg auch nicht so lang & alles andere wie Bücher oder allgemeiner. Schulbedarf, Bustickets & Co. haben meine Eltern übernommen. Aber nun geht das nicht mehr.


    Ich habe in einem anderen Forum auch gelesen, dass 60km nicht "weit genug" wären, aber ich finde das schon. Das sind über 1h Fahrtzeit & dann mit dem morgentlichen Verkehr wird das sogar noch mehr.


    Übrigens, der Herr der Arbeitsagentur hat gesagt, dass die nichts finanzieren, also kann ich doch da auch keinen Antrag stellen...oder?

  • Einen Antrag kannst du immer stellen das ist dein gutes Recht und immer haben die Sachbearbeiter nicht recht.Der Fahrtweg ist schon ziemlich lang und es sollte kein Problem sein das du dir dort eine Wohnung nimmst.Bafög wirst du nicht bekommen denn du erhälst ja eine Ausbildungsvergütung aber ich würde an deiner Stelle auf alle Fälle die Berufausbildungsförderung beantragen und eventuell Wohngeld.Außerdem müßtest du ja noch Kindergeld bekommen.

  • Kitty, da sie eine Ausbildung abgeschlossen hat, ist die Kindergeldstelle nicht mehr zuständig, soweit ich weiß (zumindest ab dem 21. Geburtstag nicht mehr).


    Meines Wissens nach gelten 1,5 Std Fahrtzeit täglich laut ARGE als zumutbar, wenn die Hin- und Rückfahrt insgesamt länger dauert, ist der Fahrtweg nicht mehr zumutbar und die ARGE kann damit nicht argumentieren.


    Und zu der Aussage deiner SB: Natürlich sagt sie dir, du würdest nichts bekommen, sie will damit verhindern, dass du einen Antrag stellst und eventuell doch Geld bekommst;)


    Wenn du aber den schriftlichen Antrag stellst, muss die ARGE aufgrund der gesetzlichen Grundlage entscheiden. Es kann allerdings sein, dass du trotzdem keinen Anspruch hast, da du eine abgeschlossene Ausbildung hast und somit arbeiten gehen könntest. Aber wie heißt es so schön: Versuch macht klug!:D


    Und wie schon gesagt, wenn du kein ALG II bekommst, müsste dir auf jeden Fall Wohngeld zustehen, und eventuell auch BAB. Damit müsstest du dir eigentlich eine kleine Wohnung oder ein WG-Zimmer und Lebensmittel finanzieren können.


    Viel Erfolg!
    Jana