Hallo zusammen..
möcht demnächst umziehen ins Rhein-Main Geb.
Wie viel " qm " darf eine Wohnung für eine allein lebende Person im Rhein-Main Geb. maximal haben..?
danke für Info's
TC
Hallo zusammen..
möcht demnächst umziehen ins Rhein-Main Geb.
Wie viel " qm " darf eine Wohnung für eine allein lebende Person im Rhein-Main Geb. maximal haben..?
danke für Info's
TC
hallo da stehen dir 45qm zu
Hallo Twincruiser!
Bin auch eine alleinlebende Person! Egal wo in Deutschland du wohnst, dir stehen bis zu 50qm zu! Bei der für den neuen Wohnort zuständigen ARGE hinsichtlich der Kosten nach den "Höchstgrenzen für Unterkunft und Heizung" fragen!
Hallo Twincruiser,
bis 45qm.
Warmmiete zumindest in der Ecke in der ich wohne sind 397,50 €
Hallo..,erstmal vorab danke für die Info..
45 - 50 qm ist doch ok..,nur wenn ich in der Ffm-Rundschau nachsehe liegen ja die Kaltmieten schon bei ca. 400€ ...?
werden nun die Höchstsätze nach Warmmiete oder nach qm der Wohnung eingestuft..?
Danke für Info's
TC
Hallo Twincruiser,
nach beidem!
Beispiel:
1) Du findest eine Wohnung mit 40 qm, die aber zu teuer ist -> unangemessen!!!
2) Du findest eine Wohnung mit 60 qm, die preislich angemessen ist -> unangemessen!!!
Im Fall 1) wird dir höchstens der maximal angemessene Satz für Miete gezahlt, du bekommst weder Kaution noch Umzugskosten erstattet.
Im Fall 2) wird die Miete voll übernommen, du musst aber die anteiligen NK für die qm, die zuviel sind, selber tragen -> kann zu Problemen kommen, selbst wenn die Kosten zunächst nicht hoch erscheinen: Bei einer NAchzahlung muss die ARGE dann nämlich auch nur den angemessenen Teil übernehmen ... Ob du in diesem Fall eine Umzugsgenehmigung bekommen würdest, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.
Solltest du ohne Genehmigung umziehen, muss die ARGE nur die Miete zahlen, die sie bisher an dich gezahlt haben, selbst wenn die neue Wohnung ebenfalls preislich angemessen, aber teurer als deine jetzige Wohnung ist.
Liebe Grüße,
Jana
Hallo mira!
Gibt es deines Wissens etwa Unterschiede von Bundesland zu Bundesland hinsichtlich der angemessenen Wohnungsgröße? Ich wohne in Bayern und habe mir diesbezüglich von der ARGE ein offizielles Blatt geholt. Gemäß diesem Blatt sind die Wohnungsgrößen wie folgt anzusetzen:
1 Person 50 qm
2 Personen 65 qm
3 Personen 75 qm
4 Personen 90 qm
Jede weitere Person zzgl. 15 qm
Zudem ist vermerkt: "Ein geringfügiges Überschreiten der qm-Zahl ist zulässig!"
Hallo Berthold 2008,
Bei uns ist es leider so das es ausschlaggebend ist wo du wohnst. Ich wohne im Landkreis und da ist die Kreisagentur oder Jobcenter sehr genau mit dem Preis, dabei spielt es dann weniger eine Rolle wie groß die Wohnung ist haupsache die Miete ist angemessen. Bist du aber ein paar euro über dem Satz darfst du die Wohnung nicht anmieten und wenn doch zahlen sie keine Umzugskosten und keine Kaution.
Wohnst du aber im Stadtbereich dann ist es so ,das die kulanzgrenze viel höher ist und auch die Mieten etwas höher angesetzt sind.
Warum das so ist weiß ich nicht. Es ist aber so das im Landkreis die Mieten viel teurer sind als in der Stadt.
Die Nebenkosten bei einer Nachzahlung werden allerdings nur für die angemessene Wohnungsgröße bezahlt
Hallo Berthold,
bei uns in NRW liegt die Höchstgrenze für zwei PErsonen bei 60 qm.
Wir bewohnen 64 qm und müssen 1/16tel der NK selber bezahlen (=4 qm):(
Liebe Grüße,
Jana
Hallo Jana!
Wahrscheinlich brauchen wir Bayern mehr Platz, damit unsere Bierbäuche nicht überall anecken
Spaß beiseite: Das die Mieten unterschiedlich sind, lasse ich mir ja eingehen, aber was die Wohnungsgröße anbelangt, sollte da schon Einheitlichkeit vorherrschen!
Liebe Grüße,
Berthold
Bei uns haben sie jetzt zum 1.März die qm und die Grundkosten neu festgelegt und ist alles weniger geworden.Unsere Wohnung ist zwar von der Größe noch angemessen aber die Grundmiete ist zu hoch.Da bin ich mal auf den neuen Bescheid gespannt werde ich wohl ne ganze Menge selbst zahlen müssen.Manchmal frage ich mich wie die auf diese neuen Zahlen kommen.
Hallo Kitty!
Das kann aber doch unmöglich bestehende Mietverträge betreffen! Stell Dir nur mal vor, wieviele Leute da umziehen müssten, um nicht selbst drauf zu zahlen. Würde ich nicht mit mir machen lassen!
Ich muß erst mal abwarten was da so vom Amt kommt.Sie haben das wohl jetzt in Zusammenarbeit mit dem Großvermietern bei uns in der Region neu berechnet und sind nun auf diese Summen gekommen.Bei uns gerade auf dem Land sind eben in den letzten Jahren viele vor allem große Wohnungen leer geworden weil den Leuten auf der einen Seite die Mieten zu hoch waren und dann auch etliche Kinder ausgezogen sind so das die Wohnungen eben zu groß waren.Wir wohnen jetzt schon 10 Jahre in der Wohnung und haben auch einiges reingesteckt und zahlen eben in der Zeit schon immer diese Grundmiete.Alle die in der letzten Zeit neu eingezogen sind zahlen eine geringere Grundmiete einfach deshalb weil die Wohnungen vermietet werden sollten.Allerdings veringert sich bei mir die Miete nicht das gilt nur für einen Neubezug.
Hallo Kitty,
also wenn das Amt wirklich nicht mehr die volle Miete zahlen sollte, würde ich zum Vermieter gehen und ihm den aktuellen Mietspiegel unter die Nase halten. Dann kann er sich überlegen, ob er mit der Miete runtergeht. Ich meine er hat ja auch ein Interesse daran, dass du weiterhin in seiner Wohnung wohnst. Zumal, so wie du die Situation beschreibst, er die Wohnung wohl zu den Konditionen nicht wieder vermietet bekommt.
LG, Jalale.
Ich muß erst mal abwarten was da so vom Amt kommt.Sie haben das wohl jetzt in Zusammenarbeit mit dem Großvermietern bei uns in der Region neu berechnet und sind nun auf diese Summen gekommen.Bei uns gerade auf dem Land sind eben in den letzten Jahren viele vor allem große Wohnungen leer geworden weil den Leuten auf der einen Seite die Mieten zu hoch waren und dann auch etliche Kinder ausgezogen sind so das die Wohnungen eben zu groß waren.Wir wohnen jetzt schon 10 Jahre in der Wohnung und haben auch einiges reingesteckt und zahlen eben in der Zeit schon immer diese Grundmiete.Alle die in der letzten Zeit neu eingezogen sind zahlen eine geringere Grundmiete einfach deshalb weil die Wohnungen vermietet werden sollten.Allerdings veringert sich bei mir die Miete nicht das gilt nur für einen Neubezug.
Wenn im selben Haus, bei gleicher Wohnqualität unterschiedliche Quadratmeter-Mieten angesetzt werden, ist das überhaupt zulässig? Da bleibt doch irgendwo der" häusliche Friede" auf der Strecke. Ich würde da schon monieren, was das soll!
Es haben sich bei uns schon einige beschwert allerdings kannst du da nichts machen da der Vermieter den Quadratmeterpreis festsetzen kann wie er das möchte und runter gehen die halt nicht.Bleibt abzuwarten wenn das Amt jetzt wirklich nicht mehr alles zahlt wieviele dann eventuell ausziehen werden und ob sich dann was ändert.