geschenke für alg II-empfänger

  • Hallo, habe da mal eine Frage.
    Wie ist das eigentlich, wenn ich meinem Sohn, der verheiratet ist und ALG II-Empfänger, Geschenke in Form von einer größeren Geldsumme mache, damit er seinen uralt PKW tauschen kann gegen ein entsprechend
    den Vorgaben der Bundesregierung neuen und umweltfreundlicheren PKW. Wird dieses Geschenk auch als Einkommen gerechnet? Oder kann er entsprechend mit meiner Hilfe Ratenzahlung für diesen PKW vereinbaren?
    Wäre für eine schnelle und präzise Auskunft sehr dankbar.
    MfG


    Mary 1949

  • Ratenzahlung ist besser, denn wenn der Pkw abbezahlt ist hat er ja auch einen bestimmten Wert, kommt natürlich auf das Fahrzeug an. Aber, wenn es teurer wie 7500€ ist und es gehört ihm und ist bezahlt, können die verlangen es zu verwerten.Also lieber einen privaten Kredit(schriftlich), oder einen beim Händler(Sicherheit über die Mutter)und es kann nichts passieren.Kannst mich auch noch mal über den Privatkontakt anschreiben.
    Viele Grüße

  • Hallo Mary 1949,



    Jau, die liebe Verschrottungsprämie! Also 1 Jahr hat Dein Sohn die Karre ja wohl und die Prämie gibt es ja nur bei Neukauf. Wer das Geld dafür gibt ist Wurst! Wurst ist nicht wer Eigentümer des Fahrzeuges wird, denn Du kannst es nicht werden, da Du den Altwagen nicht mindestens 12 Monate im Besitz hattest und somit kann nur Dein Sohn zunächst der Besitzer des Neuwagens werden. Wird er auch weil Du ihm das Geld dafür auf Privatkreditbasis überlässt! Aber leider nicht lange!


    Weil aber wenn er das Auto jetzt erworben hat der Wert für die ARGE interessant wird musste Dich wohl oder Übel dazu durchringen ihm das Fahrzeug wieder abzunehmen, weil dafür willste Deine Ersparnisse nun doch nicht opfern und fährst den Wagen doch lieber selbst. er darf ihn sich natürlich gelegentlich ausleihen, gegen eine kleine Leihgebühr die er natürlich aus seinem ALG II Regelsatz aufbringen kann.


    Tanken, Versicherung all das musste aber selbst tragen, könnte Dein Sohn ja nicht auch noch aufbringen!


    Gut das Geld hätteste ihm auf Darlehnsbasis natürlich gestundet bis es ihm wieder besser geht, aber da Du das Geld für's Fahrzeug deinem Sohn auf Darlehnsbasis überlassen hättest (Ratenzahlung erst nach ALG II Beendigung) was für ein Motivationsfaktor!!! um ihn in Arbeit zu bringen - ein eigenes Auto, und dies jetzt doch nicht eingetreten ist, muss man als Muitter auch mal hart entscheiden, dann muss er das Auto wieder abgeben, sorry die "Arbeitswelt" ist bisweilen auch hart!


    Macht das Nötige am Besten schriftlich, also Willenserklärung Du gibst wenn er sich für eine Arbeit bemüht!
    Du nimmst wenn er keine Erfolge belegen kann!


    Gruss