Hallo erstmal.
Ich habe folgende Fragen:
Wie lange kann ich Ansprüche an die ARGE geltent machen? Bei mir wurde meine Lebensgemeinschaft nicht erst nach einem Jahr anerkannt,sondern schon an dem Tag an dem wir zusammen gezogen sind.
nächste Frage:
ein Sparbuch das ich nicht angegeben habe wurde mir nun durch Datenabgleich zum Verhängnis.Welche Probleme kommen jetzt auf mich zu?
Danke im voraus!!!