ALG 2 Wohngeld fuers Kind, jede Menge Fragen

  • Hallo habe ein paar Fragen


    beziehe ALG 2 bin alleinerziehend, meine Tochter ist 1,5 Jahre


    habe einen Nebenjob ca. 350, Unterhalt ca. 350, Kindergeld 164


    Mietkosten 350 kalt, 70 NK, 70 Warmwasser/Heizung, vom Amt anerkannt 450.39


    Soll jetzt fuer meine Tochter Wohngeld beantragen lt. neuem Bescheid von der Arge. Habe das soweit verstanden, dass sie mit UH und KG Ihren Mitanteil von 225.20 und Regelleistung 211 selbst tragen kann.


    Nun meine Fragen.


    steht ihr da wirklich Wohngeld zu und wenn ja weiss vielleicht jemand wieviel ungefaehr?


    Was passiert, wenn ihr Wohngeld zu steht? Habe schon gelesen, dass man sie da aus der BG rausnehmen kann. Aber was genau bedeutet das?
    Wenn sie ja aus der BG rausgenommen wird, wird das was sie ja mehr hat bei mir angerechnet oder nicht?


    Was steht mir dann noch zu? meine Regelleistung und Mehrbedarf fuer alleinerziehende und mein Mietanteil?


    Kann es sein, dass ich mit ALG 2 und Wohngeld auf mehr Geld im Monat komme oder auf weniger oder bleibt es gleich?


    Eine Frage noch zum Abschluss. Wenn ich eine Rueckzahlung vom Strom oder Nebenkosten erhalten. Wird das vom Amt auch angerechnet oder kann ich das behalten?



    Hoffe jemand kann mir wenigstens einen Teil meiner Fragen beantworten.
    Im voraus auf jeden Fall schon mal vielen vielen DANK

  • Da es seit Oktober mehr Wohngeld gibt, werden viele Eltern aufgefordert für die Kinder Wohngeld zu beantragen, vor allem Alleinerziehende. Es kann passieren,dass es mehr ist, den genauen Betrag einfach beim Wohngeldamt erfragen und mit dem Antrag nicht so lange warten, die zahlen ab dem Monat wo der Antrag gestellt wurde, noch fehlende Unterlagen kann man nachreichen. Aber ich habe von einer Bekannten schon gehört, dass sie dann das Kindergeld bei dem Erwachsenen als Einkommen anrechnen, welches wenn das Kind Hatz4 bezieht bei dem Kind abgezogen wird. Mit dieser Regelung würde ich mich nicht zufrieden geben, da das Geld ja für die Kinder ist und nicht für die Eltern.Was das Kind dann mehr hat, darf bei dir nicht abgezogen werden, denn es dient dem Kind als Lebensunterhalt und diese sind bis zu einer bestimmten Höhe nicht verpflichtet für Eltern einzustehen. Sollte dennoch bei dir was abgezogen werden, dann Widerspruch einlegen und gegebenenfalls vors Sozialgericht, du hast nichts zu verlieren. Denn ich habe es oft schon selbst erlebt, die ARGE macht was sie will.
    Rückzahlungen von Nebenkosten musst du angeben, aber Strom nicht, den bezahlst du ja aus deinem Regelsatz.
    Ich hoffe es hilft dir ein wenig.
    Viele Grüße

  • Hallo danke schonmal fuer die Auskunft.
    habe jetzt aber noch eine Frage.


    Derzeit rechnet die ARGE den einkommensueberschuss meiner Tochter auch bei mir als einkommen an. Ist das nun weil sie Teil der BG ist? Hatte ich sie dann vorher sogar schon aus der BG rausnehmen koennen?


    Und was passiert wenn ich sie aus der BG rausnehme? dann stehen mir doch nur noch Miete fuer 1 Person zu oder?


    Und zu den NK wollte ich noch wissen. meine Wohnung kostet 490 inkl NK, uebernommen werden 450 die 40 zahle ich auch von meiner Regelleistung.
    wobei bis auf 10 Euro dies den NK zufliesst. Muesste mir dann auch nicht die NK Nachzahlung zustehen?


    Danke nochmals im Voraus fuer alle Antworten

  • Wenn die Kinder AlGII bekommen wird das Kindergeld direkt in der Spalte für die Regelleistung des Kindes abgezogen, wenn sie nichts bekommen wegen zu hohen Einnahmen wird es komischerweise bei den Eltern abgezogen. Also sie drehen es wie sie es brauchen. Wenn das Kind Unterhalt und Wohngeld bekommt, fällt es sowieso raus, da der Bedarf meistens gedeckt ist.
    Bei den Wohnkosten musst du schauen, wie es bei deiner ARGE geregelt ist. Bei uns ist es z.b. so, es gibt eine Tabelle wo drinsteht für wieviel Personen wieviel Quatratmeter sind und wieviel die Wohnung höchstens Kaltmiete+ Nebenkosten haben darf. Ist die Wohnung ein wenig größer aber die Kosten überschreitet die Höchstgrenze nicht übernimmt die ARGE alles. Sind die Kosten höher wird nur der Höchstbetrag gezahlt und den Rest muss man selbst tragen. Ich weiss das es bei manchen ARGEN anders geregelt ist.Da die Kommunen die Reglung erstellen, weil die Wohnkosten von dort kommen.
    Viele Grüße

  • Das der Einkommensüberschuß deiner Tochter bei dir angerechnet wird ist in Ordnung.Einfach so rausnehmen aus der BG kannst du deine Tochter nicht das passiert eigentlich automatisch und dann müßtest du für deine Tochter Wohngeld beantragen.Natürlich bekommst du dann von der ARGE nur deinen Mietanteil weil den für deine Tochter bekommst du durch das Wohngeld.Es ist normal das du immer einen kleinen Teil der Wohnkosten selbst zahlen mußt das wird nie komplett von der ARGE gezahlt.