Anspruch auf eigene Wohnung

  • Hallo,
    habe Fragen zu Alg 2.Meine Tochter ,18 J.,hat ein halbes Jahr gearbeitet und ist jetzt arbeitslos.Anspruch auf Arbeitslosengeld hat sie nicht.Sie hat eine eigene kleine Wohnung.Muss Sie jetzt wieder zu Hause einziehen.Gibt es keine Möglichkeit das sie ihre Wohnungbehalten kann?

  • Hallo Kiki 68,


    deine Tochter darf ihre Wohnung behalten und muss nicht wieder bei dir einziehen. Würde sie JETZT bei dir wohnen, müsste sie allerdings bis zum 25. Lebensjahr bei dir wohnen bleiben.
    Die ARGE übernimmt für deine Tochter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für einen 1-Personen-Haushalt bis 50 qm. Sollte ihre Miete höher sein, müsste sie die Differenz draufzahlen oder sich eine günstigere Wohnung suchen.
    Deine Tochter sollte sich bei der für sie zuständigen ARGE einen Antrag auf ALG2 holen und dort erfragen, wie denn die angemessenen Höchstgrenzen für Unterkunft und Heizung in ihrer Region liegen.

  • Hi Kitty!


    Interessantes Thema, habe leider nirgendwo in den Sozialgesetzbüchern etwas finden können, was den "Rückzug" eines einmal ausgezogenen Kindes betrifft. Vielleicht kannst du mir diesbezüglich etwas sagen, habe nämlich in meinem Bekanntenkreis ein ähnliches Problem!

  • Hallo Berthold,


    es ist schon so wie Kitty geschrieben hat .....es kommt darauf an wie lange die Tochter schon in der eigenen Wohnung wohnt. Wenn es erst ein paar Wochen oder Monate sind dann wird sie kein AlgII bekommen.

  • Habe mich kundig gemacht!
    Ein Rückzug kann nur dann verlangt werden, wenn kikis Tochter schon bei ihrem Auszug nachweislich wusste, dass ihre Arbeit nach diesem halben Jahr wieder zuende sein würde. In diesem Falle könnte man es ihr so auslegen, als hätte sie Umstände, die zur Kostenübernahme durch die ARGE führen selbst herbeigeführt.
    Das wäre ansonsten ja auch eine unendliche Umherzieherei, völlig widersinnig und lebensfremd. Ich glaube nicht, dass mich als Elternteil irgendein Gesetz dazu zwingen kann, ein einmal ausgezogenes Kind wieder aufzunehmen, ich habe jedenfalls keines gefunden!

  • Wie schon gesagt natürlich kann jeder ausziehen und du mußt ein einmal ausgezogenes Kind auch nicht wieder aufnehmen aber laut der Gesetzesänderung ist es so das du unter 25 nicht einfach ausziehen kannst und gleichzeitig Leistungen beanspruchen kannst.Es kommt aber darauf an wie lange die eigene Wohnung schon besteht.Wenn das Kind eine Wohnung bezieht und kurz darauf arbeitslos wird und dies bereits abzusehen war dann übernehmen die ARGEn die Wohnkosten nicht weil du das hättest vorraussehen können.So ist es einer Bekannten von mir passiert deren Sohn kurz vor beendigung der Lehre in eine eigene kleine Wohnung gezogen ist aber da schon wußte das der Betrieb ihn nicht übernehmen wird.Also hat er dann Leistungen beantragt und da wurden ihn die Wohnkosten verwehrt und er ist damnn wieder zu Hause eingezogen.

  • Hört sich erhrlich gesagt so an, als ob Tochter nach der Ausbildung ein halbes Jahr mit befristetem Vertrag beschäftigt wurde, um ihr wenigstens die Chance auf Arbeitslosengeld zu erhalten...Machen hier viele Arbeitgeber auch. Da sind die Verträge immer nur befristet...


    Sollte das hier der fall sein ,dann wird Tochter die Wohnung nicht behalten können ,denn sie hat ja gewußt, das sie die Arbeit nicht lange hat...

  • Also überall wo ich nachgeschlagen habe, hieß es, dass ein Rückzug zu den Eltern nicht verlangt werden kann, es sei denn das Kind hat bei seinem Auszug bereits gewusst, dass es in absehbarer Zeit auf Hartz 4 zurückfallen wird.
    Es scheint auch kein Zeitfenster zu geben, wo man sagen könnte, dass man als Kind zurück muss, wenn man die eigene Wohnung erst so oder soviel Monate hat.
    Das Eine sind halt die Sozialgesetze und das Andere die Auslegungsrichtlinien für die SB bei der ARGE. Da müsste man mal reinsehen können!

  • Hallo,


    egal wo die Tochter denn jetzt nun wohnen mag oder ob die Arge verfügt, dass sie wieder zurück in die elterliche Wohnung muss...die Unterhaltspflicht steht sowieso im Raum! Es ist also erst einmal durchaus interessant was die Eltern denn so verdienen!