Niessbrauchwohnung

  • Ich möchte gerne meine Wohnung beziehen, auf die meine Mutter das Niessbrauchrecht hat. Gelesen habe ich, daß diese nicht als Vermögen verwertbar ist.
    Okay nun hat diese 92 qm...
    Ich bin selbstständig, habe ein nicht mehr gtugehendesImmobilienbüro, was ich auch noch nicht aufgeben muss, arbeite hier gerade mal kostendeckend.
    Ich habe das Büro gekündigt und will es mit nehmen in die Wohnung.
    Die Frage ist nun, kann ich den Mietvertrag teilen.
    einen Teil Büro und einen Teil Wohnung.


    Meine Mutter vermietet mir die Wohnun gfür 350 Euro kalt, 248 ständen mit für die Wohnung zu 45 qm also und 1,80 für Nebenkosten.


    Kann ich Bürokosten weiter geltend machen und abziehen von den Einnahemen. kann ich überhaupt diese Wohnung nehmen, wenn ich einen Teil als Büro nutze.


    Ich habe auch einen 14 jährigen Sohn, für den ich keinen unterhalt bezahle, aber dafür ist er oft bei mir und braucht auch ein Zimmer.


    Ich warte auf den aRGEbescheid..und will bald umziehen, um meine Kosten drastisch zu senken.


    Für eine Antwort wie cih diese Wohnung beziehen kann ohne Probleme mit der Arge wäre ich dankbar.


    Noch sind sie daran interesseirt, daß ich weiter arbeite mit meiner Selbstständigkeit


    lieben Gruss und danke


    gabi