Hallo erstmal,
bin neu und habe auch gleich schon eine Frage.
Ist ja vor entschieden worden das die Kilometerpauschale nun doch für das jahr 2007 gilt und man vom Finanzamt Geld wiederbekommt.
Folgender Fall:
Person A war im Jahr 2007 arbeiten und hat zu wenig Steuern gezahlt so das eine Nachzahlung von fast 800 Eur geleistet worden ist ( die Kilometerpauschlae ist ja damals wegefallen ).
Die Person bekommt im Jahr 2009 Hartz 4 und erhältvom Finanzmat eine Rückerstattung für das Jahr 2007 auf Grund der Kilometerpauschale.
Kann nun die Person die Rückerstattung behalten, den im eigentlichen Sinne ist es ja keine Rückerstattung, sondern man hatte bei der nachzahlung zuviel nachgezahlt.
Würde mcih über eine Antwort freuen:o