Lebe mit meinem Partner seit April 2008 gemeinsam in meiner Wohnung.Ich beziehe Kindergeld für mein 16 jähriges Kind,welches aber in einer Wohngruppe lebt,das Kind kommt alle 14 Tage übers Wochenende nach hause.Das Kindergeld, plus einem Eigenanteil meinerseits und meines Kindes wird an die Wohngruppe überwiesen.Soweit ich informiert bin,darf das Einkommen des Partners erst nach 1 jährigem Zusammenlebens mit angerechnet werden?????Wird nur dann das Kindergeld nicht mit angerechnet,wenn das Kind volljährig ist und nicht mehr zu hause lebt,oder gilt dies auch bei Kindern in einer Lebenssituation die unserer entspricht?Laut Überprüfung des Sachbearbeiters,soll ich alleine für meinen Partner aufkommen,sprich,angeblich steht ihm auch kein Hartz4 zu,da mein Einkommen (inkl. Kindergeld)knapp über 100,-Euro über der Einkommensgrenze liegt.Da ich mich weigere,riet er mir,eine Erklärung zu schreiben,dass ich mich weigere für meinen Partner aufzukommen......
Wer kann mir helfen????
Vielen Dank,bin für jeden Rat dankbar:)