Ich habe eine Frage zu Hartz 4- Leistungen bei Besitz eines Eigenheims.
Und zwar bekommt mein Vater den Grundbetrag zzgl. Heizkosten. Was natürlich absolut nicht ausreicht,
um das Eigenheim halten zu können.
Wie sieht es aus mit der Übernahme von Zinsen (Haus ist noch nicht vollständig abbezahlt), Grundsteuer, Versicherungen für das Haus, usw?
Welche Leistungen stehen ihm in diesem Fall zu?
Wäre nett, wenn ihr weiterhelfen könntet!
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Keine Ahnung aber ich denke wenn die ARGE alle Kosten rund ums Haus übernehmen würde dann hätten viele Hartz4 Empfänger ein Eigenheim.
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Ja, da stimme ich im Grunde natürlich vollkommen zu.
Die Frage ist nur, wie man das beurteilt, wenn das Eigenheim schon seit über 20 Jahren abbezahlt wird (ich spreche ja nicht von einem Hartz 4-Empfänger Anfang 20, sondern von jemandem, der relativ kurz vor der Rente arbeitslos wird) und so nur noch ein Restdarlehen vorhanden ist.
Außerdem ist ein Verkauf vielleicht auch nicht immer sofort möglich und durch eine Zwangsversteigerung würde der Arbeitsagentur dann wohl mehr Kosten entstehen für Miete etc als nötig wäre, damit derjenige das Haus halten kann.
Die Frage bezog sich also nicht auf das Abbezahlen des Hauses, sondern auf die laufenden Kosten, die statt Miete anfallen. -
Hallo,
wenn Eigenheim angemessen, dann bekommt man die Zinsen plus Nebenkosten ( Grundsteuer u.s.w.)
von der ARGE erstattet. Nicht erstattet werden die Tilgung von Darlehen, da sonst auf Kosten der Allgemeinheit Vermögensaufbau betrieben würde.Ansonsten sind deine Angaben viel zu dürftig.
Kommt mal wieder die Frage nach der Glaskugel, denn ich hab immer noch keine.
@ kitty121
Schön dass eine Frau auch nicht alles weiss grinsGruß Klaus
Bin heute gut drauf
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Ja ich bin auch manchmal ein bisschen blond.
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@ kitty121
Blond darf Frau ruhig sein, Frau muss sich nur zu helfen wissen.
Gruß klaus
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Es ist so, wie Klaus geschrieben hat, also dass die Zinsbelastung und Nebenkosten (Steuern, Schornsteinfeger, Müllgebühren etc.), letzteres wie auch bei Mietwohnungen, übernommen werden. An einen Verkauf muß nicht jeder denken, der in eigenem Haus wohnt. Bis zur Grundstücksgröße von etwa 1000 qm und Wohnfläche von 130 qm, und egal, ob nur einer darin wohnt oder mehrere, ist dies unangreifbar. All dies wird bei der ersten Antragstellung geprüft, auch, ob ein Grundstück möglicherweise noch geteilt werden und der Teil verkauft werden könnte etc. Ansonsten lassen die einen wirklich in Ruhe weiter dort leben.
Letztlich würde sich der Staat ja auch ins eigene Fleisch schneiden. Wenn jeder gleich alles verwerten müßte, züchtet er doch nur wieder spätere Sozialhilfeempfänger heran, weil bei vielen die Renten für Wohnen und Leben nicht reichen. Die Eigenheimbesitzer werden dann oft keine Unterstützung mehr brauchen/bekommen, weil die Renten zum Leben selbst (also Essen/Trinken etc.) dann doch meist wenigstens ausreichen. Die Finanzierungen sind meist so gestaltet, dass das Eigentum im Renteneintrittsalter bezahlt ist.
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