Hallo,
ich beziehe SGB II, habe (noch) einen 400€-Job und beginne im Juni eine neue Ausbildung (erhalte einen Bildungsgutschein der ARGE, bekomme also keine Ausbildungsvergütung extra) d.h. die 400€ aus dem Mini-Job fallen weg.
Leider kann mir die zuständige Bearbeiterin noch nicht genau sagen, wie dann eine Neuberechnung aussehen würde (sie geht von einem Gesamtbedarf von 1000€ aus, abzügl. Kindergeld und Unterhalt)
Ich bin alleinerziehend (Kind wird 13), lebe in Scheidung und beziehe seit Juni 2007 SGB II, komme aus NRW.
Derzeit bekomme ich Leistungen in Höhe von 430€, + Kindergeld + Unterhalt (Mindestsatz 168€) und verdine 400€.
Die Ausbildung (im pflegerischen Bereich) wird 3 Jahre dauern, d.h. ich bin weitere 3 Jahre auf die ARGE angewiesen.
Kann mir jemand sagen, wie in diesem Fall eine Neuberechnung aussehen würde?
Und wie sieht es aus, wenn ich innerhalb der 3 Jahre zu meinem Freund ziehen würde, bzw. wir uns gemeinsam eine Wohnung mieten würden?
Derzeit lebe ich mit meinem Kind in einer 2-Zimmer-Wohnung (51qm) und zahle 403€ Kaltmiete.
Mein Partner ist berufstätig (Vollzeit) verdient netto ca. 1700€ und hat auch ein Kind (11 Jahre), welches bei der Mutter lebt.
Würde mich über Antworten freuen