Frage zuviele Ansprüchen

  • Hallo,schön das es so ein Forum gibt.Auf Ämtern ist man halt verloren.Ich habe mehre Fragen.
    Ich bin 24 Jahre alt und bin noch Azubi ich habe noch Anspruch auf Kindergeld und bekomen Halbweisenrente.Natürlich auch Lohn. Meine Freundin und ich wollen zusammen eine eigene Wohnung nehmen.SIe ist erst 20, SIe hat doch Anspruch auf Kindergeld (bis 25) .Jetzt zur meiner Frage welche Ansprüchen haben wir denn noch alles ausser Kindergeld (beide) Wohngeld (für Sie, da ich Erbengemeinschaft bin, kann ich kein Wohngeld beantragen, ausser ich steige da aus?) BaFög und oder Ausbildungsbeihilfe?Was müssen wir alles beachten?



    Gruß

  • Deine Freundin hat nur Anspruch auf KIndergeld solange sie in der Ausbildung ist.Wenn du Lohn erhälst gibt es kein Bafög ob deine Freundin da Anspruch hätte kann ich nicht sagen weil du nicht geschrieben hast was sie macht.Ausbildungsbeihilfe kannst du sicher beantragen wenn es deine erste Ausbildung ist und Wohngeld sicher auch.Müßt ihr eben sehen was sie euch bewilligen.

  • Hallo Kitty, danke erstmal.


    Meine Freundin macht entweder eine Ausbildung oder Studium.Ausbildungsbeihilfe oder BaFöG je nachdem,was sie macht ist klar.Ich bekomme kein BaFöG oder Ausbildungsbeihilfe. Das Problem wird eher sein wegen Wohngeld.Da ich ja noch in einer Erbengemeinschaft bin und im Grundbuch des Hauses eingetragen bin mit zu 25 %.Nur ich werde es bei Notar Rückgängig machen.


    Edit.Hat Sie Anspruch auf Hartz IV? Da Ausbildungen erst im Herbst los gehen und Studium erst im Winter?Sie wohnt auch nicht mehr bei ihren Eltern dann.

  • ALG2 wird sie kaum bekommen denn sie ist ja noch keine 25 Jahre alt.Also wären zunächst einmal ihre Eltern für deine Freundin noch zuständig.Sie kann natürlich ausziehen und sich mit dir zusammentun aber dann müßte sie in der Lage sein sich selbst zu unterhalten.Einen Antrag auf ALG2 kann sie zwar stellen allerdings würde dann dein Einkommen mitgerechnet werden und vor allem müßte sie im Amt nachweisen warum sie zu Hause nicht mehr wohnen kann.