Hallo,
mein Name ist Siegfried. Vor einiger Zeit, habe ich schon einmal eine ähnliche Frage gestellt. Ich wende mich noch einmal an alle:
Mein Sohn, 28, wohnt seit 11.08 vorübergehend wieder in meinem Keller. Da mein Sohn ab 03.09 wieder eine eigene Wohnung bezieht, sind seine vorhandenen Möbel nicht im Keller aufgebaut worden. Mein Sohn lebt aber im Keller. Er hat ein Zimmer mit Schlafgelegenheit (Matratze) und einen Aufenthaltsraum mit PC. Eine Dusche und WC, aber keine Kochgelegenheit. Mein Sohn hält sich aber im Keller auf und verpflegt sich selber..Es wurde ein Mietvertrag mit mir geschlossen. Der Zugang zum Keller erfolgt nicht über meine Wohnung.Das Amt scheint davon auszugehen, dass er nicht unten wohnt, sondern wohl in einem Zimmer bei mir oben. Absluter Quatsch. Ich habe es abgelehnt, mein Einkommen darzulegen, da mein Sohn nicht bei mir oben wohnt. Nun hat er einen Bescheid erhalten, in dem steht, dass er keinen Cent erhält., weil er die Nachweise nicht eingereicht hat.Das kann m. E. nicht richtig sein. Dass der Keller als Wohnung nicht anerkannt wird , akzeptiere ich, aber mein Sohn muss doch wohl den Mindessatz zum Leben erhalten, oder bin ich ihm etwa zum Unterhalt verpflichtet? Weiter stellt sich die Frage, ob wir den Keller fü den Monat Februar kompett als Wohnung einrichten ( alles ist vorhanden in Garagen ) und dann sofort einen neuen Antrag stellen. Das müsste doch gehen oder? Langer Vortrag, ich weiß, aber nur dann kann man richtig antworten. Vielen Dank Siegfried