nach arbeitslosigkeit keine krankenversicherung wegen zu hohem einkommen

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute mit meiner SB der leistungsgewährung telefoniert um über meinen antrag vom 30.11.08 was zu erfahren.
    ich bin erst seit dem 23.12.08 wieder arbeitlos.
    die dame teilte mir mit das mein antrag für den zeitraum vom 24.12.08-31.12.08 und vom 1.1.09-31.1.09 abgelehnt würde da ich ja im januar noch mein gehalt von dezember erhalten hätte.
    das ist für mich durch das zuflussprinzip auch nachvollziehbar, was mich aber total aufregt ist , dass die dame meinte ich müsste mich für diesen zeitraum auch privat kranken,- und rentenversichern .
    das kann doch nicht wahr sein das dass zuflussprinzip so etwas bedeutet.
    wie kann ich mich dagegen wehren oder wo finde ich entsprechende musterschreiben zum widerspruch oder andere tipps
    kommen eventuelle anwaltskosten auf mich zu?


    danke für schnelle hilfe


    holger

  • Hallo Holger,


    die Damische vom Amt hat sich falsch ausgedrückt. Du musst nicht in die PKV wechseln.
    Du musst dich bei deiner GKV als freiwilliges Mitglied melden und das kostet ca. 150€ pro Monat, da wenn du keine Leistungen bekommst, auch nicht krankenversichert und rentenversichert bist.


    Gruß Klaus

  • hallo klaus,
    danke für die schnelle antwort,


    es kann doch nicht sein das ich mit meinem einkommen ca.1100€ auch den beitrag für die gkv und die rentenversicherung übernehme muss.
    meine kosten wie miete strom und regelsatz sind für mich durch das zuflussprinzip ja auch nachvollziehbar aber nicht der rest und schon garnicht ohne hinweis dahin gehend.


    gruss
    holger

  • Hallo,


    den RV-Beitrag musst du nicht zahlen, auch kein großer Verlust.
    Den GKV- Betrag schon da seit den 01.04.2007 Versicherungspflicht in der GKV herrscht und du sonst keine Leistungen aus der GKV bekommst.
    Sprich mit deiner GKV darüber, die wiisen mehr als die Damischen.
    Natürlich hätten sie dich darauf hinweisen müssen.


    Gruß Klaus