Unterstützung als freiberuflicher Künstler?

  • Ich wollte einfach mal erfragen, wie es denn für freiberufliche Schriftsteller aussieht. Gewissermassen arbeiten die doch bereits, allerdings ist das (gerade am Anfang) schlicht und ergreifend fruchtlos. Bekommen diese allerdings dennoch irgendeine Form von Zuschuss?


    LG

  • Hallo,


    natürlich kannst du ALG2 beantragen, wenn du mittellos bist. Das hat natürlich zur Folge, dass du dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musst. Du wirst keine Leistungen erhalten wenn du daheim sitzt und schreibst. Ob du Talent hast und die Auusicht auf eine Karriere kann keiner beurteilen und deshalb wird der Staat die Zeit in der du, dass raus finden willst nicht stillschweigend unterstützen. Warum auch?


    Du wirst dich wie die meisten Schriftsteller und Künstler mit Nebenjobs etc. über Wasser halten müssen, denn schließlich erhalten auch alle anderen keine finanzielle Unterstützung für ihre Träume.

  • Hallo Brino,


    erst einmal willkommen im Kreis der Schreibenden;)


    Wenn du ALG II beantragst, gib am bestem direkt mit an, dass du vorhast, dich selbstständig zu machen. Du bekommst dann (so war es bei mir) einen Sachbearbeiter, der nur für Selbstständige zuständig ist.


    Bei mir war es so, dass ich sechs Wochen lang an einem Seminar zur Existenzgründung teilnehmen durfte / musste und danach einen Antrag auf Existenzgründungszuschuss stellen konnte. Meine ALG II-Regelleistungen erhalte ich nach wie vor, nur ich muss nach jedem Bewilligungszeitraum meine Einnahmen und Ausgaben belegen, so dass eventuell zuviel gezahltes Geld zurückgefordert werden kann.


    Ich würde dir aber raten, dir jetzt schon ein zweites Standbein zu suchen, da du aller Voraussicht nach nur vom Schreiben noch eine ganze Weile nicht leben kannst.


    Versuch es doch z. B. mal mit Deutschnachhilfe/-unterricht, Artikeln für Zeitungen, Texten für die freie Wirtschaft, und und und ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Salle, das ist schlichtweg falsch!!!


    Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sind selbstständig, von daher haben auch beide Berufsgruppen Anspruch auf Existenzgründungszuschuss!!!


    Ist bei mir doch der gleiche Sachverhalt, ich bin ebenfalls Freiberuflerin!


    Vielleicht solltest du deine Aussagen prüfen, bevor du sie als Wahrheiten hier hereinschreibst und andere Forenmitglieder "verbesserst"!!!

  • Hallo,


    für eine schriftstellerische Laufbahn wird Brino keinen Gründungszuschuss erhalten. Den könnte es nur geben (rein formal gesehen) wenn Brino eine Agentur etc. gründen würde und somit seine Arbeitskraft auf dem Markt anbieten würde. Das hat er aber nicht vor...er will schreiben und aus seiner Frage geht nicht hervor dass er dies für Auftragsarbeiten beabsichtigt......


    Wir gehen also in die Literatur...in den künstlerischen Sektor. Brino schreibt also etwas, dass er dann auf dem Markt anbieten möchte. Dies ist nicht mit einer Selbsständigkeit zu verwechseln, da es keinen kaufmännischen und gewinnorientierten Hintergrund gibt. Brino bedient somit nicht den Markt sondern verfolgt seine eigenen Interessen.


    Ich bin selber Freiberufler im künstlerischen Sektor und ich weiß wovon ich spreche.

  • Salle, so wie ich ihn verstanden habe, will er irgendwann schon davon leben können, also ist es eben doch eine selbstständige, auf lange Sicht gewinnorientierte Tätigkeit.


    Ich arbeite selber als Schriftstellerin und mir geht es sehr wohl darum, damit Geld zu verdienen. Nur, da ich weiß, dass es gerade in der Anfangszeit eine brotlose Kunst ist, baue ich mir gleichzeitig ein zweites Standbein auf, ebenfalls selbstständig. Und genau das habe ich Brino ebenfalls geraten. Wenn er das so angibt, müsste er auch den Antrag auf Existenzgründerzuschuss stellen können.


    Vielleicht solltest du gründlicher lesen, bevor du Ratschläge pauschal verurteilst, weil ich nämlich ebenfalls sehr gut weiß, wovon ich spreche.


    Gruß,
    Jana

  • Hallo,


    ich habe dich weder verurteilt...noch ungründlich gelesen. Deinen Ton finde ich übrigens wenig angebracht.
    Wenn du etwas liest und der Meinung bist, dass der erteilte Ratschlag so nicht durchsetzbar ist, wirst du wahrscheinlich auch deine Erfahrungswerte mit einbringen . Dafür ist dieses Forum da.


    Wir sollten auch mal ganz klar die möglichen Sparten sein Geld mit dem Schreiben zu verdienen betrachten...


    Auftragstexte oder journalistische Arbeiten sind hier ganz klar vom literarischen Schreiben abzugrenzen. Der Knackpunkt ist, ob mit dem Schreiben eine Diensleistung erbracht wird oder nicht.


    Wenn Brino nun einen Roman schreibt, mag er damit auch wirtschaftliche Interessen haben doch sind diese was die Rentabilität betrifft eher zweifelhaft. Brino produziert also etwas, an dem bisher niemand ein wirtschaftliches Interesse bekundete. Das Ziel einer Förderung der Selbsständigkeit ist aber rein finanzieller Natur. Wie sollte die Arge denn beurteilen ob Brino jemals einen Verlag für seinen Roman finden wird. Eine schnelle finanzielle Auswirkung auf seine momentane Situation ist ebenso nicht zu erwarten. Vom Schreiben eines Buches bis zur späteren eventuellen Verlegung können Jahre vergehen.


    Brino kann ALG2 beantragen und sein Buch zu Ende schreiben. Eine Förderung für das Schreiben seines Romans wird ganz sicherlich nicht erhalten.


    Es gibt Förderanstalten die regelmäßig Talentwettbewerbe ausschreiben um den jungen Nachwuchs zu unterstützen. Dies mach auch Sinn, da es keine andere Möglichkeit für junge Talente (Literatur) gibt, sich ganz und gar dem Schreiben zu widmen. Und es macht noch viel mehr Sinn, da das Geld somit nicht verplempert wird weil irgend jemand meint er müsse ein Buch schreiben obwohl er kein Talent besitzt.

  • Hallo Salle,


    tut mir Leid, wenn dir mein Ton nicht passt, aber ich fand deinen Ton auch nicht gerade angebracht. Aber Schwamm drüber, mir wird gerade klar, dass wir ein wenig aneinander vorbei reden ...


    *HandzumFriedenhinhalt*


    Also: Ich schreibe ebenfalls Romane, keine Auftragsarbeiten, die ich dann dem Markt anbiete. Also habe ich ein Produkt, das ich verkaufen will. Ebenso verhält es sich auch schon mit einem Manuskript. Das wird den Verlagen angeboten, also ebenfalls ein Produkt, wenn auch nicht das "Klassische".


    Das an sich ist schon eine selbstständige Tätigkeit. Da das Schreiben von Belletristik aber gerade in der Anfangszeit und für unbekannte Autoren eine brotlose Kunst ist (da ich NICHT von Auftragsarbeiten rede), habe ich Brino dazu geraten, sich ein zweites Standbein zu suchen (z. B. Deutschnachhilfe, wenn er kann, oder Schreibkurse).


    Ob eine rein schriftstellerische Tätigkeit unterstützt wird, hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob ein Verlag gefunden werden kann. Wenn er aber plant, sich ein zweites Standbein aufzubauen (auch, wenn er es bisher noch nicht getan hat und damit in der Anfangszeit ebenfalls nichts verdient), kann er bei der ARGE neben ALG II für sich den Existenzgründerzuschuss beantragen. Außerdem wird man ihm wahrscheinlich die Möglichkeit geben, in einem Existenzgründerseminar das kaufmännische Know-How zu erlernen.


    Ich habe in meinem ersten halben Jahr als Selbstständige auch ein dickes Minus gemacht, da neben meinem Buch keine Aufträge reingekommen sind. Trotzdem bin ich für die ARGE eine Selbstständige, war in dem Seminar und durfte den Existenzgründerzuschuss beantragen. Und: Ich muss keine Bewerbungen schreiben und werde nicht in andere Maßnahmen gezwungen, solange ich diesen Status habe!:D


    Mein Rat deshalb an Brino (nach wie vor): Melde dich bei der ARGE als Selbstständiger, stell den Antrag auf ALG II und rede bei deinem ersten Termin mit deiner SAchbearbeiterin über mögliche Zuschüsse für dich!
    Und überleg dir, ob ein zweites Standbein (zumindset bis zum ersten Bestseller;) ) für dich in Frage kommt!!!
    Damit steigen deine Chancen, den Zuschuss schließlich wirklich zu bekommen.


    Liebe Grüße,
    Jana