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  • Hallo,
    meine Eltern sind Hartz4 Empfänger und wohnen in ihrem eigenen Haus. Nun habe ich folgende Frage:
    -ist es richtig das die Erben von Hauseigentümern die Hartz4-Empfänger waren, die vom Staat gezahlten Gelder der Eltern erstatten müssen wenn sie das Haus der Eltern erben.
    Kann mir irgend jemand dazu etwas sagen. Gibt es dazu irgendwelche Gesetze?


    Vielen Dank Christine

  • Es kann ja auch nicht angehen bei richtiger überlegung das deine eltern vom staat leben und die hinder das haus erben.
    ist zwar schade aber leider ist es so.es lehnt sich nicht in deutschland was auf zu bauen .die gestze werden immer so gemacht das alles für den staat ist.
    Deine Eltern könnten aber das haus verkaufen dann benötigen sie kein alg 2 mehr nehmen sich eine mietwohnung.wenn sie das geld in 10 jahren nicht verprassen bekommen sie wieder alg 2
    wir haben das 6,5 jahre gemacht krankenkasse und rentenversicherung selbst bezahlt.

  • Das halte ich für vollkommenen Blödsinn, denn wenn dem nach der Anspruch so wäre, stellt sich doch die Frage warum nicht gleich den möglichen Erben die Versorgung der Eltern zugemutet wird. Es gibt ja einige ARGEn die andere §§ und Gesetzesbücher anführen wonach das so sein soll das Kinder für die Eltern aufkommen müssten und auch da scheint es keine durchschlagenden Erfolge zu geben, denn wenn es so wäre hätte dieBA in Nürnberg schön längst die Anweisungen zu einem entsprechenden Verhalten heraus gegeben, was die aber machen ist durch wehemente Unrechtsaktionen Menschen vor der Entscheidungspfindung durch Sozialgerichte einzuschüchtern und sie so abzuhalten auf diese Weise Ihr Recht zugesprochen zu kriegen!

  • tja, da kann man mal sehen was dieser Staat sich alles einfallen lässt. Sorry das ich das al totalen Blödsinn abgetan habe aber zur Genugtuung ich habe das ier in meinem Städtchen gleich in den Wahlkampf einfliessen lassen. Habe es der kandidatin der LINKS-Partei über das Zeitungs-Web zukommen lassen.


    Ich führe hier nämlich keinen Wahlkampf was ich besser machen würde wie die anderen Kandiaten sondern einen der auf Lösungen in der Zukunft abzielt die mit Hilfe aller Parteien erreicht werden müssen.


    Also nochmals Danke für die tolle Info - bin mal gespannt wie die beiden Grossen sich da aus der Affäre ziehen werden, vermutlich wie einst Helmut Kohl, nämlich mit Schweigen und Aussitzen!

  • Ehrlich gesagt, kann ich das trotz des zitierten Hinweises noch nicht glauben. Im Text selbst heißt es ja auch: .... zur "Sicherung des Lebensunterhaltes...". Damit können auch Leistungen gemeint sein, die ein "nicht erwerbsfähiger" Mensch erhält. Dort ist klar geregelt, dass für den Fall, wenn ein nicht erwerbsfähiger Mensch Grundsicherung erhält und beispielsweise ein Haus besitzt, Leistungen wirklich nur noch auf Darlehensbasis gewährt werden und dann auch die Erben später diese "Schulden" vom Erbe tilgen müssen. Das wäre anders formuliert, wenn es sowieso allgemeingültig wäre, oder nicht? Hatte mich vor kurzem aus persönlichen Gründen damit beschäftigt. In allen anderen Fällen kann das meiner Meinung nach eigentlich nicht wirklich greifen, weil dann - wenn das allgemeine Regelung wäre -, bereits im Bescheid ein Hinweis dazu stehen müßte. Es kann ja auch kaum sein, dass jemand ein Erbe antritt, ohne von diesem Dilemma zu wissen - weil das Amt ja erst (rein theoretisch) später meldet und Ansprüche stellt, wenn es "Wind" davon bekommen hat.


    Übrigens - bei der Gelegenheit: Es gibt jetzt eine neue Entscheidung i.S. Hauseigentum. Die ersen Briefe sind raus und ich warte hier auch täglich darauf, das schriftlich zu erhalten: Bisher wurden Zinsen, nicht aber die Tilgung (völlig o.k.) übernommen. Jetzt gibt es weitere Einschränkungen. Wenn die Zinsen selbst die "angemessene" Höhe der normal üblichen Mietkosten übersteigen, werden die nicht mehr übernommen. Im Schreiben wird man aufgefordert, Bemühungen über Vermietung/Untervermietung etc. nachzuweisen und selbst wenn man das geschafft hat, "behält das Amt es sich vor", dem zuzustimmen und Zahlngen insgesamt einzustellen. Mit anderen Worten: Die haben jetzt einen Weg gefunden, selbst wenn man fehlende Differenzen mit der Regelleistung ausgleichen konnte, sämtliche Zahlungen einzustellen. Das bricht vielen Hauseigentümern das Genick, weil ein Großteil natürlich Belastungen hat. Und wer will schon irgendwen Fremdes im Haus haben, und wie ist das dann mit der Bedarfsgemeinschaft, die nach einem Jahr unterstellt wird, werden da Grenzen gezogen - beispielsweise, wenn man jemand "gleichgeschlechtliches" zur Untermiete nimmt? Wir hier haben nur ein normales Bad, einen Kühlschrank und so weiter. Gebaut hat man irgendwann, um für sich zu sein - und nun diese zusätzliche Unterdrückung und Bevormundung. Verkaufen ist oft noch schlimmer: Viele gehen da mit Schulden `raus, obwohl sie vielleicht nur vorübergehend H IV-Empfänger gewesen wären. Fragen über Fragen ... und die nächsten Klagen sind vorprogrammiert.

  • Bei zig-facher Durchlese bin ich letztlich immer noch nicht schlauer, es heißt :


    § 35 SGB II (2)


    Der Ersatzanspruch ist nicht geltend zu machen


    1. unter 15.500,-- Erbe
    wenn der Erbe Partner des Leistungsempfängers war oder
    verwandt und
    nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft mit dem Leistungsempfänger gelebt hat


    Ich sehe das so, daß Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder davon ausgeschlossen sind, oder ?


  • Also ich habs jetzt auch nochmal gelesen, weil mich das alles verwirrt.
    Wenn ich das so lese, klingt es wirklich so, das es eher um Erben geht die nicht mit der Person irgendwie verwandt oder verheiratet sind. Wirklich komisch komisch