Hallo Zusammen.
Ich hätte ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation, vielleicht könnt ihr mir ja an der einen oder anderen Stelle weiterhelfen.
Ich bin seit einigen Jahren mit zunächst mässigem (jetzt langsam grösserem Erfolg) selbstständig und daher aktuell noch im Leistungsbezug. Mein ehemaliger Sachbearbeiter war immer sehr entspannt, was meine Abrechnung von Einkommen/Ausgaben anging. Ich musste nicht jeden Nachweis unglaublich detailliert erbringen, wenn die Abrechnung mal komplett fehlte war das auch nicht unbedingt ein Problem. Damals noch nicht. Heute habe ich einen anderen Sachbearbeiter, der seine Sache sehr genau nimmt und erstmal eine BWA (Betriebswirtschaftliche Abrechnung) der letzten 18 Monate incl. voller Einsicht in alle meine Konten von mir forderte. Meine Kontoauszüge (Huch, beim Onlinebanking meiner Bank kann ich mein Konto nicht weiter als 180 Tage einsehen?) musste ich mir erstmal für 100EUR freikaufen.
a) Ist es rechtens, dass ich wirklich sogar meine Kredikartenabrechnungen und Paypal-Kontoaktivitäten offenlegen muss?
Leider hatte ich bisher noch kein Geschäftskonto (das ändert sich jetzt alles), in meinen Kontoauszügen der Bank habe ich trotzdem gar nichts geschwärzt. Der Sachbearbeiter sollte sehen, dass ich sozusagen "nichts zu verbergen" habe. Jetzt fordert er aber oben angegebene Auszüge und da sind mir dann doch ein bisschen zu persönliche Daten dabei. Was dürfte ich denn im Fall der Fälle dort schwärzen?
Des weiteren fordert er meine Einkommenssteuerbescheide der letzen Jahre. Ich bin zwar schon seitdem ich im Leistungsbezug bin polizeilich in der Stadt angemeldet, mein Gewerbe war aber zunächst noch an meinem ehemaligen Wohnort registriert. Ich war (unwissenderweise) davon ausgegangen, dass durch die Ummeldung auch das Finanzamt meines neuen Wohnortes für mich zuständig ist. Dem war aber nicht so. Mein Gewerbe musste ich also auf Hinweis des alten Finanzamtes hin im vorletzen Jahr abmelden. Ein neues habe ich aber erst im letzten Jahr angemeldet. In der Zwischenzeit scheint jetzt rückblickend betrachtet niemand für mich zuständig gewesen zu sein. Entweder ich war durch meinen Bezug davon befreit oder ich bin einfach durchs Raster gefallen.
Mein Sachbearbeiter schrieb mich nun an, unterrichtete mich über die fehlenden Unterlagen und bat mich diese bis zu Frist X nachzuliefern. Nun fiel mir aber schon vor dieser Frist auf, dass ich sanktioniert worden bin. Darauf kam dann auch schon der Brief, datiert drei Tage vor oben genanntem Termin X, der mich über diese Massnahme aufklärte: Ich hätte ja meinen Einkommenssteuerbescheid nicht abgegeben.
b) Darf das Amt mich vor der durch den Sachbearbeiter gesetzten Frist sanktionieren?
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Sorry für den längeren Text, aber für jegliche Tips und Antworten wäre ich echt dankbar.
Gruss,
DeBlob