eigenes schlafzimmer

  • kann mir einer sagen ab mir ein eigenes schlafzimmer zu steht ich möchte meinen sohn zu mir holen und das amt sagt eine 2 zimmer wohnung reicht.
    da aber meine freundin auch mal bei mir übernachtet denke ich mal das mir auch ein schlafzimmer zu steht oder.

  • Hallo,


    es kommt auch immer auf die Größe der Wohnung an. Eine 2 Zimmerwohnung von 60m² ist somit durchaus angemessen für 2 Personen auch wenn sie nur eins oder zwei Zimmer hat.


    Auch die maximale Wohnungsgröße (bei einer Person 45m², bei 2 Personen 60m²) muss nicht immer erreicht sein, damit eine Wohnung noch als angemessen gilt.


    Sollte deine Wohnung also zwischen 50 und 60m² groß sein, ist das fehlende Zimmer keine Begründung für einen Umzug. (Wohn-Schlafraum!)


    Es steht die nartürlich frei trotzdem umzuziehen. (es werden keine Umzugs-Kautionskosten etc. übernommen) Die Wohnung darf nicht teurer sein als jetzt bzw. über der max. KDU liegen.

  • Du solltest mal mit deiner SB sprechen und deine Situation erklären.Es ist zwar so das die ARGE nur die angemessenen Quadratmeter bezahlen aber ein Umzug sollte trotzdem möglich sein denn es kann nicht von dir verlangt werden das du mit deinem Sohn in einem Zimmer schläfst.Ein Kind hat auch das Recht auf Privatsphäre.Du wirst aber wahrscheinlich nachweisen müssen warum und wann dein Sohn zu dir zieht.

  • Hallo,


    egal wie groß deine Familie ist die Wohnungsgröße wird nach m² bestimmt. Ich bin vor kurzem umgezogen. Da ich 2 Kinder habe (Junge 10 J. und Mädchen 8 J.) wollte ich auch eine größere Wohnung nehmen, sodass jedes Kind sein Zimmer hat. Die Auskunft der ARGE war entweder 3 Zimmer und max. 75 m² oder aber ich finde eine 4 Zimmer und max. 75 m² große Wohnung. Ihr könnt euch alle selber an der Hand abzählen wie groß die Chance ist eine 75 m² große 4 Zimmer Wohnung zu finden. Für die ARGE spielt es kein Rolle ob man 1 oder 2 Kinder hat, und wenn man mehr wie 1 Kind hat ob sie das selbe Geschlecht haben. Nach dem Wohnungsföderungsgesetz (Wohngeld) würde unserer Familie sogar eine 90 m² große Wohnung zustehen. Da ich aber im ALG II-Bezug hänge greift dieses Gesetz nicht . Um meinen Kindern ein eigenes Reich geben zu können, blieb mir nur eine Möglichkeit. Das Schlafzimmer abtrennen, um meine Garderobe unterbringen zu können, ein Kind ins Kinderzimmer und das andere in den verbliebenen Teil des Schlafzimmers. Für mich heißt es jetzt jeden Abend mein Bett im Wohnzimmer zu bauen. Da das Wohnzimmer ein allgemeiner raum der Familie ist, habe ich für mich persönlich kein Rückzugsgebiet mehr. OK als Mutter gehöre ich ja eigentlich hinter dem Herd, da hab ich mein Rückzugsgebiet. (Sorry bissel Sarkasmus muß sein!)
    ToterMann ich drücke dir die Daumen, das du eine 3 Raumwohnung findest mit der dir zustehenden m². Ansonsten bleibt dir nichts anderes über und machst aus dem Wohnbereich gleichzeitig dein Schlafbereich, damit dein Kind sein Rückzugsgebiet hat.


    LG
    Mandy

  • Kitty


    nirgendwo steht, dass totermann keine 3 Zimmerwohnung haben darf. Es steht lediglich hier, dass totermann Anspruch auf eine max 60m² Wohnung hat wenn sein Sohn zu ihm zieht. Ob es sich um eine 2 oder 3 oder 5 Zimmerwohnung handelt, ist vollkommen egal.


    Jetzt kommt es darauf an, wie groß seine derzeitige Wohnung ist und wie diese geschnitten ist. Ausschlaggebend für die Bescheinigung einer Umzugsnotwendigkeit ist somit nicht die Zimmeranzahl sondern die oben genannten Kriterien.