Hallo!
Bin neu hier und habe da mal eine Frage:
Kann das Amt Zahlungen zurück Fodern die schon 2-3Jahre zurück liegen?
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Hallo Katrin81,
warum sollten denn Zahlungen zurück gefordert werden? Waren sie fehlerhaft, weil du falsche oder ungenügende Angaben gemacht hast oder hat das Amt das selbst verschuldet?
LG, Jalale.
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ja das amt hat 4 Jahre ab Kenntnis zeit
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Hallo!
Ich erkläre euch mal den Sachverhalt:
Meine Eltern lebten in einer BG.Meine Mutter hat Arbeit und mein Vater bezieht Hartz4(Antragsteller).
Im April08 ist meine Mutter ausgezogen und mein Vater hat das auch auf dem Amt gesagt.
Jetzt hat meine Mutter vom Amt von 08.05-03.08 Rückfoderungen von über 1000euro bekommen,wegen überbezahlung in der BG.Aber mein Vater hat schon Monate vorher auch schon eine Rückfoderung von über 2000euro bekommen wo sie noch zusammen gewoht haben,die er schon in Raten zurück zahlt.Damal hatte er aber auch eine andere Bearbeiterin gehabt.Können die vom Amt eine Foderung an meine Mutter stellen obwohl mein Vater Antragssteller ist?In den brief steht auch nichts genaues nur das sie zu Unrecht leistung bezogen hat also total ungenau warum.Meine Eltern haben auch immer wo sie noch zusammen waren alles abgegeben.Ist doch dann auch schuld vom Amt wenn die den Bezug falsch berechnen oder
Danke für eure Antworten -
Ist schon komisch weil wenn dein Vater der Antragsteller ist dann hat er eigentlich die Rückforderung zu bekommen.Deine Mutter hat damit gar nichts zu tun.Außerdem sollte aus dem Bescheid schon genau ersichtlich sein welche Überbezahlung es da gegeben hat.Mußt du mal auf den Bescheid schauen es muß da schriftlich erklärt sein.Wenn du nicht durchsiehst entweder hin zur ARGe und genau erklären lassen oder Widerspruch einlegen und eine genaue Erklärung verlangen.Es hat manchmal nichts zu sagen ob du alle Unterlagen eingereicht hast.Ich hatte das voriges Jahr auch das die nach einem Jahr gemerkt haben das ich zuviel bekommen hatte obwohl ich auch immer alles gleich gemeldet hatte.
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ohne der rückforderungsbescheid zu lesen, kann man schwer was sagen
aber vorsorglich kann deine mutter ja widerspruch einlegen
erfahrungsgemäß sind die meisten rückforderungsbescheide rechtswidrig
da aber mutter und vater bg waren, kann auch von deiner mutter was zurükverlangt werden, wenn sie überzahlt wurde
hat nichts mit dem antragsteller zu tun
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