bekomme ich eine eig. wohnung?? hilfe!

  • hallo alle zusammen,


    ich bin 17 jahre alt und habe eine 11 wochen alte kleine tochter. ich beziehe zur zeit hartz 4/alg 2 bei der ARGE. als meine eltern nach unterstützung für heizkosten und nebenkosten fragten wurde uns gesagt machen sie einen mietvertrag. das taten wir dann auch, dieser vertrag war ein gutes halbes jahr gültig und dann auf einmal hieß es er sei nicht rechtskräftigt. nun bekommen meine eltern schon seid monaten keine unterstüzung mehr. ich weiß, dass meine eltern für mich nicht mehr aufkommen müssen seid ich in der 13 woche schwanger war. wo steht es eig? welcher paragraf?


    die arge stellt sich auf stur und meint mir würde auch garkein geld für unterkunft und heizung zu stehen und eine wohnung schon lange nicht. ist es so? wenn nicht dann bräuchte ich auch die passenden gesetztestexte dazu...


    ich bin über jede antwort froh und hoffe ihr könnt mir helfen!


    mit freundlichen grüßen
    angela

  • mann müsste widerspruch gegen den ablehnungsbescheid einlegen und eilverfahren vor dem sozialgericht einleiten
    denn es ist nicht klar, was mit rechtskräftig gemeint ist


    aus welchem bundesland kommst du?



    hallo,


    danke für deine schnelle antwort. ich lebe in nordrhein-westfalen nähe köln. ich habe schon einen widerspruchsbescheid bekommen. da steht drin dass ich ja noch nicht geschäftsfähig bin und der vertrag zwischen mir und meinen eltern nicht rechtskräftig ist. aber dann frage ich mich warum der vertrag ein halbes jahr gültig war?


    mit freundlichen grüßen
    angela

  • Da du ein eigenes Kind hast und damit eine eigene BG bildest, stehen dir auch Leistungen zu!!!


    Ich würde - wenn noch nicht geschehen - für dich und dein Kind sofort einen ALG II-Antrag stellen, ebenso einen Antrag auf eine eigene Wohnung. Da du noch unter 18 bist, müssten die Anträge wahrscheinlich zusätzlich von deinen Eltern als deinen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.


    Solange du kein Einkommen hast, müssen dir ALG II-Leistungen bewilligt werden. Was ist mit dem Vater des Kindes? Zahlt er Unterhalt für euch? WEnn nicht, wird die ARGE verlangen, dass du Unterhaltsvorschuss beantragst.


    Und wenn die ARGE jetzt die rechtmmäßigkeit des Mietvertrags anzweifelt, verstehe ich auch nicht, warum sie ein halbes Jahr lang Miete gezahlt haben. Eigentlich haben sie damit den Vertrag anerkannt ...:cool:


    Liebe Grüße,
    Jana

  • würde den anwalt mal fragen, was er damit meint


    dass die 6 monate gezahlöt haben, ist ohne bedeutung,
    wahrscheinlich hat jetzt ein pfiffiger jurist bemerkt, dass gegen § 181 BGB verstoßen wurde


    hier ist nun juritsiche argumentation gefragt


    würde verfahren vor dem sozialgericht einleiten, da es nichts zu verlieren gibt