Hallo an alle
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich 48 und Hartz4 Empfängerin wohne in Rheinland Pfalz und möchte nun mit meinem Freund auch Hartz4 Empfänger, er wohnt in Schleswig Holstein, zusammen ziehen. Da die Bahnkosten auf Dauer nicht tragbar sind. Wer weiss wie wir das am besten handhaben und wie dann alles berrechnet wird.
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Na ihr werdet euch für einen Wonsitz entscheiden müssen entweder bei dir oder bei ihm.Bei ALG2 werdet ihr dann als BG gerechnet.
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Hallo Muggi,
Je nachdem wer zu wem zieht, muss der der umzieht, sich bei seiner ARGE eine Umzugsgenehmigung holen. Ich denke die werdet ihr bekommen mit der Begründung eines Zusammenziehens. Mit dieser dann zum neuen zuständigen Amt und Antrag stellen, sobald umgemeldet und neuer Mietvertrag vorhanden. Falls ihr in eine größere Wohnung ziehen wollt, beim Amt erfragen wieviel die kosten darf, Angebot einer Wohnung dem Amt vorlegen und genehmigen lassen.
Euch steht zu:2 x 316,- Regelsatz
KdU (Kosten für die Unterkunft)Viel Glück.
LG, Jalale
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