Hoi und Hallo
ich habe da mal eine bestimmt komische Frage .
Wie ist das eigendlich mit dem Bestz von alten Möbeln?
Also, falls mal ein Hausbesuch ansteht und die Sachbearbeiter komisch
gucken.
Wer stellt oder legt fest ob es sich um Olle Möbel handelt oder vieleicht um
Antiquitäten?Ob diese zum Hausgebrauch gehören dürfen oder durch Spanplatten
ersetzt werden müssen?
Für jeden Tip dankbar
Mercedes
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was denn das für ne frage?
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Gelten z.B. ein komplettes Wohnzimmer in Gründerzeitmöbel als
sogenannter Wertgegenstand der verkäuflich wäre?
Ich finde die Frage nicht so komisch.
Weil bestimmte "alte sachen" sich schon gut verkaufen lassen würden
und dann durch "zweckmässige" sich preiswert ersetzen lassen.
Durch den erzielten Gewinn könnte das JobCenter ja ggf. sparen.
Falls doch komisch, hoffe ich ,das falls mal einer reinschaut das auch nur zum lachen
findet.
Gruß Mercedes -
ob etwas eine antiquität ist, kann keiner festlegen, sondern nur feststellen
z. B. ein Gutachter
und wenn der sagt, der schrank ist 20.000 Euro wert und es findet sich ein käufer, na dann weg damit -
Es ist doch dir überlassen mit was du dich einrichtest.
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