Gelten wir als Lebensgemeinschaft?

  • hallo,


    mein problemchen handelt um folgendes,mein freund und ich sind erst 5 monate ein paar,da wir beide 70 km aussereinander wohnen war die fahrerei finaziell belastend und da die beziehung gut funktioniert haben wir beschlossen zusammen zu ziehen.


    ich bin 28 und leider arbeitslos ,habe einen sohn 3,dass NICHT sein kind ist.
    mein partner wohnt in dem haus seiner eltern ,es ist aufgebaut wie drei haushälften nebeneinander ,sprich er hat eine eigene hälfte,eigenständigen haushalt in den wir jetzt einziehen.


    nun habe bislang immer hart4 bezogen,wenn ich hierher ziehe bekomme ich keinen mietvertrag ( es ist nicht machbar) muss aber trotzdem meinen anteil der miete bezahlen von 250 €


    da ich arbeitslos bin weiss ich natürlich nicht genau wovon, gelten wir vor dem gesetzt denn schon als lebengemeinschaft obwohl er nicht der vater meines sohnes ist, obwohl wir getrennte kassen NOCH haben ,es ist zu früh dass wir für den anderen aufkommen (lenbensunterhalt technisch)....
    als was stuft uns das amt ein, ich meine ich wohne zwar mit ihm zusammen aber für mich und meinen sohn mus sich allein sorgen.... nach wie vor ..kennt ihr euch aus ..wa steht mir zu?

  • Du kannst das bei der ARGE angeben das ihr zwar zusammen wohnt aber jeder für sich wirtschaftet.Allerdings müßt ihr darauf gefasst sein das die euch kontrollieren und dann mußt du mit deinem Kind ein eigenes Zimmer haben und auch sonst muß ersichtlich sein das ihr nichts gemeinsam macht das heißt waschen Lebensmittel kaufen kochen usw.Ansonsten stufen sie euch als BG ein und dann muß dein Freund für dich und deinen Sohn aufkommen.

  • Du kannst das bei der ARGE angeben das ihr zwar zusammen wohnt aber jeder für sich wirtschaftet.Allerdings müßt ihr darauf gefasst sein das die euch kontrollieren und dann mußt du mit deinem Kind ein eigenes Zimmer haben und auch sonst muß ersichtlich sein das ihr nichts gemeinsam macht das heißt waschen Lebensmittel kaufen kochen usw.Ansonsten stufen sie euch als BG ein und dann muß dein Freund für dich und deinen Sohn aufkommen.


    ja mein soh hat ein eigens zimmer usw,aber wir schlafen ja im selben schlafzimmer und einkaufen naja da schmeisst man sich zusammen... gott ist das alles verzwickt


  • ich finde es geht hier auch um moral, ich weiss ganz sicher er würde für mich einstehen,wenn es probleme gebe,aber da ich slebst der ansicht bin ,dass ich das nicht ewarte nach 5 mon beziehung und einem kind was nicht seines ist... der zusammenzug ist nicht die entscheidung für uns als ehepartner SCHON zu leben ,sondern uns eine familienstruktur nach und nach zu schaffen mit meinem kind und sowas braucht zeit......

  • Es ist alles schön und gut wie ihr das seht aber für die ARGE ist ausschlaggebend wie ihr tatsächlich lebt und wenn sie zur Kontrolle kommen was passieren kann aber nicht unbedingt muß dann solltet ihr zumindest wissen wonach die suchen.Ein gemeinsames Schlafzimmer usw. sind immer Anzeichen das ihr eheähnlich Zusammenlebt und dann rechnen sie euch automatisch als BG.

  • ein gemeinsames schlafzimmer ist kein indiz, da das intimleben nicht ausgeforscht werden darf und sexuelle Kontakte überhaupt nicht bedeutsam sind


    und kontrollen dürfen auch nicht gemacht werden


    es kommt auf den willen!!! an


    und dieser einstandswille wird lediglich vermutet, bei 1 jahr zusammenleben usw.


    das nennt man eine widerlegliche vermutung, die hier aber noch gar keine anwendung findet

  • Sie können ja erstmal angeben das sie zwar in das Haus mit einzieht sie aber trotzdem getrennt wirtschaften wenn sie nicht gerade einen pingeligen SB erwischt werden sie es schon so anerkennen.Ich kenne aber eben einen Fall da war der SB übergenau und die hatten mehr als nur Probleme.

  • die frage hat sich heute erledigt, für mich wars wichtig da ich arbeitssuchend war, heute habe ich einen arbeitsvertrag bekommen und damit löst sich jede verantwortung vor dem amt :) gott sei dank!!!


    danke trotzdem an alle für ihre antworten