Unterhalt

  • Mein " Ehemann", bezieht seit Jahren Sozialleistungen, ich Eu Rente.
    Abwechselnde ABM, halten Ihn über Wasser.
    Wir leben auch schon seit Jahren inoffiziell getrennt, von Tisch und Bett..jeder hat sein eigenes Zimmer.
    Umziehen ist nicht möglich, da unsere, zu pflegenden Eltern im gleichen Ort wohnen.
    Eine Summe, von 155€, musste ich bisher, als Unterhalt bezahlen, von 780€ Rente.....
    Ein zusammen wohnen kann ich mir nun nicht mehr leisten, dann.....
    Ich kann nicht umziehen, da ich in absehbarer Zeit damit rechne, wegen der Pflege eines Elternteils dort hin ziehen, zu müssen.
    Meine eigene, angeschlagene Gesundheit, ermöglicht es mir nicht, mehrmals um zu ziehen...Ich bin zu 60% schwer behindert.. Auch mein " Ehemann" ist schwer behindert...


    Nun kam Post vom Amt, die Wohnung, ohne irgendwelchen Luxus 63 m², ist zu teuer....
    Habe gelesen, eine Trennung kann auch in der noch ehelichen Wohnung vollzogen werden, dann würde ich sie offiziell machen.


    Hat Jemand, einen Tipp oder Rat??
    Vielen Dank

  • Du gehst am besten zu einem Rechtsanwalt und bestätigst die Trennung.
    Der RA kosten max 10€, wenn du dir beim Amtsgericht einen Beratunghilfeschein holst.
    Mit diesem Schreiben zur ARGE und ALG II beantragen. Dann werdet ihr nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft sondern als Haushaltsgemeinschaft angesehen.


    Dann ist die Wohnung auch nicht mehr unangemessen. da jedem von euch ca. 45 qm zustehen bzw. Die Kosten dafür. Wieso musst du Unterhalt zahlen?


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus,
    Wir galten bisher als Bedarfsgemeinschaft, da wir ja zusammen wohnen.
    Da meine Rente mit 855€ Brutto (Netto 780€) zu hoch ist, werden noch 155€ gegen gerechnet....
    Die bekommt mein "Ehemann" abgezogen...
    Ich kann nicht mal ersehen, ob sie meinen Schwerbehinderten Status, mit einem Freibetrag bedacht haben.
    Muss mal die Arge anschreiben.
    Bei der erhebliche Mietkürzung, die uns bevorsteht, geht es nur um den m² Preis, unser ist 7€, bezahlen wollen sie nur noch 5€, denn die 3 m², die die Wohnung mehr hat, hätte ich auch noch bezahlt, das wäre nicht sooo schlimm gewesen.
    Hier geht es um 139€, und die Summe, dann doppelt, da mein Eigenbedarf auch weniger wird, den Überschuss ziehen sie Ihm ab. Von 460€, dann 278€ noch kürzen...Kann man eigentlich gleich, sich vom Balkon stürzen, wenn man denn einen hätte... ( wenns nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen...)


    In unserem Ort gibt es für 5€ keine Wohnungen, dann müsste ich wegziehen, das wegen 3 Jahren, dann geht mein "Ehemann" in Rente ( wieder mit Abzügen ).......


    Wollte wissen, wenn wir dann "offiziell" getrennt leben, habe ich auch andere Kosten, da müsste der Unterhalt ja wegfallen, mein Anteil an der jetzigen Miete muss dann akzeptiert werden.


    Gruß bienemoni

  • Hallo,


    wenn ihr getrennt lebt, dann wird dein Einkommen nicht mehr auf deinen Ex angerechnet. Du wirst dann keinen Anspruch mehr auf ALG II haben, da


    780 einkommen
    -
    351 Regelleistung
    -
    Halbe Miete
    =
    Überschuss und damit fällst du raus.


    Dein Ex wird weiterhin ALG II bekommen und wird wie du berechnet. Kann nur sein dass du deinem Ex Trennungsunterhalt zahlen musst, oder die Arge es vom deinem eE verlangt, dass er Trennungsunterhalt geltend machen muss.
    Da euch beiden dann jeweils 45 qm zustehen, dürfte die Wohnung dann o.k. sein.


    Gruß klaus

  • so einfach ist das nicht


    zunächst gibt es dafür keinen beratungshilfeschein


    zum anderen muss man trennungsunterhalt zahlen


    es reicht aber vorerst, das man dem amt mitteilt, dass man getrennt lebt


    das amt muss beweisen, dass es nicht so ist, da eine trennung jederzeit erklärt werden kann


    dann sind zumindest die regelsätze höher


    der trennungsunterhalt wird aber u. U. angerechnet

  • Hallo advokat,


    sie soll die Scheidung einreichen und in dem ersten Schreiben steht dann das mit der Trennung und dem Trennungsunterhalt. Man tut sich bei der ARGE leichter, wenn die es vom Anwalt schwarz auf weiss haben.


    Trennungsunterhalt müsste angerechnet werden soviel ich weiss.


    Gruß klaus

  • Danke für die Antworten,


    für eine Scheidung habe ich kein Geld, also bleibt es bei der Trennung, von Tisch und Bett.....
    Werde erst mal sehen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen, noch Freibeträge geltend machen kann.
    Mit dem Anwalt verstehe ich nicht ganz, der kann das doch auch nicht nachweisen, dem kann man ja viel erzählen ???
    Wenn die Arge zum prüfen kommt, können sie sich ja selbst überzeugen.
    Ärgere mich bloß, das nicht schon eher gemacht zu haben.
    Will jetzt auch nicht sitzen und hoffen, das ein Elternteil bald stirbt, so dass ich dann hin ziehen kann...
    Gruß bienemoni