hallo,
ich hätte da mal die ein oder andere frage.
ich übe eine künstlerische tätigkeit aus und bin über die künstlersozialkasse versichert.
das kostet mich im monat 92 euronen. bemessungsgrundlage ist mein jahreseinkommen als künstler.
seit oktober habe ich zusätzlich einen 400 euo job. meine frage jetzt. muß der arbeitgeber anteilige kosten für die krankenversicherung zahlen ? weil es heißt ja, daß er 30%, also demzufolge 520 euro kosten hat, wenn er einen 400 euro jobber einstellt.
für eure antworten bedanke ich mich schon einmal im voraus,
micha