Ü 28, Studium beendet, wohnt bei Mutter, Weg von der Bedarfsgemeinschaft???

  • Hallo allerseits,


    folgende Fragen interessieren mich. Falls sie in irgendeinem Forum schon beantwortet ist, wäre ein Link dorthin auch sehr schön.
    Mal angenommen folgende Situation würde bestehen


    Daten Herr X:
    ▪ Studium gerade abgeschlossen
    ▪ 28 Jahre alt
    ▪ Hauptwohnsitz bei der Mutter, welche ein eigenes Haus hat in dem er schon seit längerer Zeit
    für eine geringe Miete (250 € warm) mit wohnt…
    ▪ er hat eine eigene Küche, Dusche, Toilette und ein Zimmer, jedoch sind auf der Etage wo sich sein
    Zimmer befindet noch mehrere Räumlichkeiten der Mutter
    ▪ Mietvertrag vorhanden
    ▪ er bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung von den Eltern mehr


    Da seine finanziellen Ressourcen jetzt aufgebraucht muss er leider, bis er einen Job gefunden hat,
    Hartz IV beantragen.


    Fragen:


    1. Hat Mr. X generell einen Anspruch auf Hartz IV oder wird das Einkommen seiner Eltern trotz
    seines Alters und des Faktums das er keine finanzielle Unterstützung von Ihnen bekommt
    noch gegen angerechnet?
    Wenn ja wie erfolgt die Berechnung?


    2. Wie verhält es sich mit dem Faktum das Mr. X bei seiner Mutter wohnt.
    Sind besondere Nachweise notwendig das man eigenständig lebt, bzw. wie kann man es
    am besten begründen das man keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildet?


    3. Was muss im Wohnraum alles vorhanden sein um einen Anspruch zu haben?
    Gibt es Dinge die man bei einem solchen Mietvertrag bzw. Untermietvertrag beachten muss?
    z.B. konkrete Benutzungsregeln?


    4. Was gibt es im allgemeinen sonst noch zu beachten?


    Hoffe Ihr könnt Mr. X helfen und er sagt schon mal vielen Dank im voraus! Wenn Ihr die Paragrafen bzw.
    Durchführungsverordnungen kennt könnt Ihr diese gerne mit zuschreiben.

  • Hallo Advocat!


    Hast Du Dich nur verschrieben?


    Baltic ist über 28, Selbstverständlich gilt er als eigenständige BG


    Das Urteil hätte ich aber von der Begründung her gerne mal gelesen!


    Und mit etwas Geschick, lässt sich auch die eigene Wohnung durchsetzen!


    Also da bin ich von Deiner Antwort jetzt doch sehr überrascht!


    SGB II §7 (3) hier der Link: www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/


    Gruss