Erstausstattung bei Trennung

  • Hallo,
    ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie hat beim Auszug aus unserer Wohnung (wir waren eine Bedarfsgemeinschaft, beide ALG 2 Empfänger) alle Küchenmöbel mitgenommen.
    Die ARGE verlangt von mir umzuziehen wei ldie Wohnung für mich alleine nicht mehr angemessen ist.
    Nun meine Frage, habe ich Anspruch auf Erstausstattung zwecks Küchenmöbel also wenigstens Kühlschrank, Herd, Spüle, und Sitzmögligkeiten?


    Wäre schön wenn jemand was dazu beitragen kann.


    Vielen Dank im Vorraus,
    Pan Dionysos!

  • Hallo.
    Ich möchte von meinen Mann trennen, wir haben zwei kleine Kinder und beide Leben von Hartz IV.
    Wir sind vor kurzem erst in die grössere Wohnung umgezogen und ich habe Angst wenn er jetzt auszieht,
    dass ich andere Wohnung suchen muss. Mir gefällt diese Wohnung und vorallem die Kinder haben erst
    an den Kindergarten gewöhnt und Freunde gefunden. Wie siehts für mich aus und vorallem kann ich in der Wohnung bleiben, wird mir auch die ganze Miete bezahlt?

  • Hallo,


    mit deinen Angaben kann keiner eine Aussage treffen.


    Habe immer noch keine GLASKUGEL, advokat hilf ! :D:D:D


    Du musst uns schon genauers mitteilen, da wir dieselben Daten brauchen wie die ARGE.


    Gruß Klaus

  • Hallo, bitte geb mehr Angaben.... Verstehe nur nicht, dass Ihr gemeinsam in einer größeren Wohnung zieht wenn es eh schon fast aus ist....


    Wohnungsgröße und Miete sind schon erforderlich


    Lieben Gruß, Sabine