Hallo,
ich habe mich von meiner Freundin getrennt und sie hat beim Auszug aus unserer Wohnung (wir waren eine Bedarfsgemeinschaft, beide ALG 2 Empfänger) alle Küchenmöbel mitgenommen.
Die ARGE verlangt von mir umzuziehen wei ldie Wohnung für mich alleine nicht mehr angemessen ist.
Nun meine Frage, habe ich Anspruch auf Erstausstattung zwecks Küchenmöbel also wenigstens Kühlschrank, Herd, Spüle, und Sitzmögligkeiten?
Wäre schön wenn jemand was dazu beitragen kann.
Vielen Dank im Vorraus,
Pan Dionysos!