Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - was ist das?

  • Hallo,


    ich habe heute einen Engliederungsvereinbarung unterschrieben. Darin steht geschrieben:
    Sie unternehmen von 01.02.2009 bis 31.07.2009 mindestens 4 Bewerbungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss an den oben genannten Zeitraum folgende Nachweise vor....


    geringfügige Beschäftigungsverhältnisse = Mini-Jobs


    sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse = ?

  • Hallo,


    eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis über 400,00 € / Monat und nach den Richtlinien des Arbeitsamtes / ARGE mit mind. 15 Arbeitsstunden / Woche. Der Bruttolohn allein und die Lohnsteuerkarte reichen nicht aus um den SB bei der ARGE zufrieden zustellen, sondern die wöchentliche Arbeitszeit zählt.


    LG Mandy