Meine Frau verdient zuwenig

  • Hallo!
    Meine Frau betriebt einen Schulkiosk. Sie spricht eingermassen deutsch, und hat einen deutschen Pass.
    Nun sagt mein Betreuer von der Arge: Meine Frau soll einen Deutschkurs machen, weil Sie Ausländerin ist und nach einem Gesetz, einen Deutschkurs zusteht. Dieser Kurs beginnt um 8 Uhr Morgens, also soll meine Frau den Schulkiosk aufgeben. Ersagte auch: Meine Frau verdient zuwenig, Sie soll sich eine andere Arbeit suchen.
    Kann er uns Hartz 4 kürzen oder streichen?
    Nur weil meine Frau zuwenig verdient?
    Nach her sind wir beide Arbeitslos und haben keinen Verdiest mehr.
    Haben noch 3 Kinder 11, 14 und 17 Jahre gehen noch zur Schule,
    Bitte um Hilfe!
    Danke

  • Hallo,
    es gibt auch Abendschulen, wo man die Deutschkenntnisse verbessern kann..... Ich denke damit ist Euch besser geholfen....


    Sie können nicht verlangen den Kiosk aufzugeben, wenn Ihr davon etwas mit in BG einbringt..... Sollte der KIosk jedoch nur im minus sein, solltet Ihr für Euch selbst schon allein entscheiden den aufzugeben...


    Oder weiß vielleicht ein anderer mehr?


    Lieben Gruß

  • Hallo gummi,


    du sagst deine Frau hat einen deutschen Paß. Somit ist sie doch keine Ausländerin mehr. Den deutschen Paß bekommt man doch nicht so ohne Weiteres. Da muß man doch auch eine Sprachprüfung ablegen. Und für den Schulkiosk oder überhaupt im täglichen Leben reichen ihre Deutschkenntnisse doch auch aus. Man kann sie nicht zwingen an einem solchen Kurs teilzunehmen.
    Ich würde den Fuzzi von der Arge mal fragen ob er noch richtig tickt. Sie hat einen Job, ok davon werdet ihr nicht reich, aber immer noch besser als gar nicht's. Und mittlerweile gibt es viele Menschen, die Vollzeitstellen haben und trotzdem aufstockendes Hartz IV beantragen müssen. Leider!!!


    Also manchmal denk ich echt ich bin im falschen Film, wenn ich sowas lese.........
    Laß dich bloß nicht unter Druck setzen von so einem Sesselpupser.

  • Die Sprachprüfung wird sicher nicht gemacht, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist.... Du kannst nach Jahren, dann einfach die Einbürgerung beantragen..... Heute sicherlich anders aber vor einigen Jahren war es noch so!!! Da sie Kinder haben wo das Älteste 17 Jahre ist, galt auch da noch die alte Verfahrensweise.....
    Wenn der Kiosk aber nicht Gewinnbringend ist, kann das Amt durchaus sagen, der Kiosk sollte geschlossen werden, dazu bist Du sogar selbst angehalten..... Außerdem möchte jeder der sich Selbstständigt macht nicht mit plus minus null rauskommen....

  • Solange deine Frau wenigstens etwas verdient kann man nicht von euch verlangen das deine Frau die Arbeit aufgibt.Bei ihrer Arbeit hat sie ja täglich mit Menschen zu tun und muß sich auch verständlich machen können davon mal abgsehen ist das doch der beste Deutschunterricht.Ich würde mal den SB auffordern euch darzulegen unter welchen Vorraussetzungen er die Deutschkenntnisse einschätzt.Ansonsten könntet ihr versuchen einen Deutschkurs an einer Schule zu belegen die diesen abends anbietet dann bräuchtet ihr den Kiosk nicht aufzugeben.

  • Die Sprachprüfung wird sicher nicht gemacht, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist.... Du kannst nach Jahren, dann einfach die Einbürgerung beantragen..... Heute sicherlich anders aber vor einigen Jahren war es noch so!!! Da sie Kinder haben wo das Älteste 17 Jahre ist, galt auch da noch die alte Verfahrensweise.....
    Wenn der Kiosk aber nicht Gewinnbringend ist, kann das Amt durchaus sagen, der Kiosk sollte geschlossen werden, dazu bist Du sogar selbst angehalten..... Außerdem möchte jeder der sich Selbstständigt macht nicht mit plus minus null rauskommen....



    Mag sein, dass es früher mit der Sprachprüfung nicht so gehandhabt wurde. Heutzutage muß man schon bevor man überhaupt nach Deutschland kommt eine Sprachprüfung ablegen. Gehört zu den Visumsauflagen bei Ehegattennachzug oder Familienzusammenführung.


    Was den Kiosk angeht. Er schreibt ja, seine Frau verdient zu wenig. Er sagt ja nicht sie verdient nix oder macht minus. Und ein Plus ist ein Plus, oder nicht? Und somit hat der Staat doch Geld gespart.
    Wenn es natürlich logischer wäre, dass beide arbeitslos daheim sitzen und komplett vom Amt abhängig sind, ist das eine Logik die mir schleierhaft ist.
    Man könnte zwar sagen, dass sie nebenbei schauen soll, dass sie einen Job findet (evtl. mit Jobvorschlägen der Arge) der besser bezahlt ist
    aber sie zu "zwingen" den Kiosk aufzugeben und dann in der Hartz IV Falle zu stecken, finde ich unverantwortlich.
    Aber mich wundert ja schon lange nix mehr..............in Deutschland

  • Er schrieb zuwenig und nicht von einem Minus oder Plus.... Ich sagte ja auch, wenn der Kiosk nichts abwirft, dann können Sie handeln und Sie müssen dann auch handeln, weil man selbst dazu angehalten wird....
    Vielleicht sollte man doch mal einen Unternehmensberater einbeziehen, der hat eher den Überblick als die Arge....
    Mit dieser Gewinn/Verlustrechung zum Amt gehen....
    Ihr müsst doch auch alle 2 oder 3 Monate mit der Bilanz zum Amt, oder nicht?


    Lieben Gruß, Sabine

  • Hallo!
    Vielen Dank.
    Also meine Frau macht laut Steuerberater 250€ Gewinn im Monat. Arbeitszeit von ca. 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
    Ich bin der Meinung besser wie nichts.
    Sie würde ja Abends gehen, aber wer bezahlt?
    Richtig sie hat einen deutschen Pass sein 2 Jahren, mit Prüfung und hat den Führerschein 3 in deutsch gemacht.
    Was will die Arge?
    Eine noch in Takte Familie zerstören?
    Was können wir tun, bevor meine Frau den Kiosk schließen muss?
    Danke

  • Dann versteh ich nicht, warum Deine Frau schließen soll..... Den Sprachkurs haben sie Euch vom Amt nahegelegt, also sollen Sie diese Kosten auch tragen.....


    Lasst Euch da nicht unter Druck setzen....
    Lieben Gruß, Sabine