hallo habe alg 2 bezogen und am 30.des monats lohn erhalten der nicht mehr zur zahlung von alg2 berechtigte. jetzt will amt die gesamte summe vom monat zurück dagegen klage ich weil soz. leistungen gezahlt werden solange bedarf besteht. da ich lohn erst ab 30 zur verfügung habe ist der bedarf bis zum 29. vum amt zuübernehmen oder liege ich da falsch ?
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Du liegst falsch,
da du vermutlich ab dem 01. in Arbeit warst, steht dir ab dem Datum kein ALG II zu.
Der Lohn ist ja ab dem 01.
Du hättest es als Darlehen beantragen können, um die Zeit bis zur ersten Lohnzahlung zu überbrücken.
Versuch doch mit der ARGE eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
es gibt zu deinem Thema, hier unzählige Threads und auch schon genügend Urteile.
Benütze einfach mal die Suchfunktion im Forum und bemühe Tante goggle.
Das kühlt auch ein wenig ab.
Klagen kannst du im Augenblick sowieso nicht, sondern nur Widerspruch einlegen und danach erst, wenn Widerspruch abgelehnt, dann darfst du klagen. Aber du wirst wohl kaum das Ergebnis bekommen, das du dir vorstellst.Gruß Klaus
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Ich frage mich welcher Anwalt da überhaupt eine Klage führt.Das ist rausgeschmissenes Geld.Du bekommst das ALG2 ja nicht täglich sondern monatlich und wenn dann in einem Monat Geld auf deinem Konto eingeht wird das angerechnet.
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