Stromkosten einklagen, aber wie?

  • Hallo,
    nachdem ich herausgefunden habe das das Sozialgericht Frankfurt hat am 29. Dezember 2006 (S 58 AS 518/05) entschieden hat, das die ArGe dem Antragsteller die Kosten für Strom zu erstatten hat, soweit diese einen Betrag von, in diesem Fall 20,74 EUR, übersteigen, möchte ich ebenfalls die Stromkosten einklagen.
    Da ich kein Jurist bin habe ich zuvor aber noch ein paar offene Fragen:


    1)
    Wie ich bereits herausgefunden habe muß ich zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme an die ArGe stellen. Kann ich diesen Antag auch rückwirkend stellen, wenn ja wie weit?
    2)
    Was muß ich bei der Formulierung des Antrags beachten? (Was muß rein, was darf nicht rein.)
    3)
    Wie kann erreicht werden das dieses Verfahren bis zum BSG geführt wird, wodurch es dann für alle SGB II Empfänger zum Vorteil wäre.


    Für brauchbare Tipps und Hinweise, auch über meine Fragen hinaus, bin ich sehr dankbar.

  • Hallo,


    eine Bekannte hat mir folgendes Schreiben zugeschickt:


    Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 27. FEbruar 2008 erfolgt Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei HartzIV.


    In vielen Kommunen geltende Rechtspraxis, von Sozialleistungen pauschal festgelegte Prozentwerte der Wohnkosten für strom und Warmwasserbereitung, ist nach dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht mehr rechtmäßig.


    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass die monatlichen Abzüge für Haushaltsenergie, die von den Betroffenen zu tragen seien, 20,74€ im Monat nicht übersteigen dürfen (Verfahren: B 14/7b AS 64/06 R).


    "Das Bundessozialgericht hat geurteilt, dass HartzIV-Bezieher monatlich nicht mehr als 20,74 € für Stromkosten von ihrem Regelsatz von 347€ (damals) abgezogen werden dürfen. Damit ist das Verwaltungshandeln der Kommunen, Menschen jeinen bestimmten Prozentsatz der Mietkosten für Stromkosten von ihrem Regelsatz abzuziehen, der diesen Berag übersteigt, enannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.rechtlich nicht mehr haltbar."


    Wir raten den Beroffenen daher bei den zuständigen Stellen nachzuforschen, auf welcher Basis ihnen Kosten für Warmwasser- und Stromverbrauch, abgezogen werden.


    Ich hab emich daraufhin am meine ARGE gewannt um herauszufinden wie sich eigentlich mein Zuschuss für meine Wohnung errechnet und nach 2x Aufforserung folgende Antwort erhalten:


    Nach § 20 Abs. 1 des SGB II sind die Kosten für Haushaltsenergie im Regelsatz enthalten. Es wird Ihnen kein Betrag vom Regelsatz abgezogen. Sie erhalten den vollen REgelsatz von 351 €. Es wurde vom Bundessozialgericht ein Betrag genannt, welcher angemessen für das Stromgeld wäre.


    Mitgeschickt wurde mir eine Kopie des § 20 udort unter Absatz 1 steht:


    Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung anfallenden Anteile,...................


    Ich bin alleinstehend, wohne in einrer 45 qm Wohnung und zahle zwischenzeitlich monatlich 28€ an Strom und habe bereits eine Ankündigung, dass die Stromkosten sich im März erhöhen werden.


    Was mich am meisten stört ist, dass ich keine Möglichkeit habe zu erforschen wie sich meine Wohnkosen genau errechnen.


    Wie sieht es bei euch aus. HAt mir jemand einen Tipp was man tun kann und war schon jemand erfolgreich?


    Schönes Wochenende
    Gruß
    Dijane

  • Wenn du die Wohnkosten meinst die, die ARGE berechnet? Dann gehe in die Leistungsabteilung und lasse dir den Bescheid ganz genau im einzelnen erklären und die können dir auch einen Ausdruck machen, wo alles draufsteht. Sie zieren sich manchmal und behaupten das geht nicht, aber ich mache das bei jeder Neuberechnung so und habe zum Schluss immer den Ausdruck in der Hand.
    Viele Grüße

  • Hallo Renate11,


    erst mal danke für deine Antwort, aber das funktioniert bei mir hier nicht, die rücken nichts raus. Hier haben sie die Nase ziemlich weit oben, eigentlich wollen sie mit solchen wie uns nichts zu tun haben.


    Gruß Dijane

  • Weiß einer von euch zufällig, wie viel Geld für Strom und Warmwasser zwei PErsonen maximal aus den Regelleistungen bestreiten müssen???


    Oder kann mir einen Tipp geben, wo ich das nachlesen kann?


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Dijane,


    du bescheibst es aber für eine alleinstehende Person. Ich gehe mal davon aus, dass von 2 Personen verlangt wird, mehr für Strom auszugeben. Aber wieviel genau finde ich leider nicht.


    Die angegebene Homepage von dir scheint es nicht zu geben:(


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Jana!


    Guck doch mal hier:
    http://hartz.blogg.de/eintrag.php?id=919
    Wenn ich das richtig verstehe, dann waren im alten Regelsatz von € 345 ganze € 20,74 für Strom enthalten (6,01 %) und da gemäß diesem Urteil Stromkosten zu den Unterkunftskosten gehören, wäre die Differenz zu den tatsächlichen Stromkosten von der ARGE zu bezahlen.
    Diese 6,01 % wären dann logischerweise auf den Regelsatz jedes BG-Mitglieds anzusetzen. Bei Partnern also 6,01 % aus 2 x € 316 = € 37,98 enthaltene Stromkosten!


  • Jana, ich wusste nicht, dass du nicht alleine bist. Da kann ich dir leider jetzt auch nicht weiterhelfen. Ich habe aber gerade mit der Diakonie gesprochen und die sagten mir, dass das mit den Stromkosten so schwammig ist und es auch darauf ankommt ob da acuh Warmwasser drüber läuft, also scheint eher so zu sein, dass man da erfolglos ist. Ich persönlich finde das zwischenzeitlich unmöglich, da der Betrag für Strom zwischenzeitlich einfach zu sehr angestiegen ist.


    Liebe Grüße Djane

  • Hallo Jana, hallo Dijane!


    Ich werde hinsichtlich der Stromkosten einen solchen Überprüfungsantrag stellen, zumal ich mein Warmwasser mittels Elektro-Boiler aufbereiten muss, und zu gegebener Zeit hier darüber berichten, was rausgekommen ist.


    Liebe Grüße,


    Berthold


  • Hallo Berthold,


    danke für deine Antwort, bin gespannt was bei dir raus kommt. Zu mir hat man gesagt weil ich mein warmes Wasser nicht übr Elektro sondern übr die Heizung bekomme könne ich nichts machen und hätte keine Möglichkeit einen Zuschuss zu den Stromkosten zu bekommen.
    Was mich bei solchen grundlegenenden Dingen immer wieder wundert, es gibt doch schon so einige die sich mit Hartz IV gut auskennen und sich auch einsetzen, warum da noch nichts passiert ist. Es ist alles so furchtbar langatmig und dauert ewig bis mal was passiert und dann ist es immer wieder so schwammig, so wie "es kann" oder "nach genauer Prüfung", und was dabei raus kommt ist, dass die ARGE dann auch nicht genau weiß was recht oder falsch ist also zahlen sie erst mal nicht.


    Gruß Dijane

  • Hallo Berthold,


    bei uns ist es leider auch so, dass wir Warmwasser über Strom bekommen und heizen mit Gas. Ich zahle jeden Monat 90,- € Gas und bekomme von der Arge aber nur etwas über 60,-€ anerkannt. Für Strom gehen nochmal 60,-€ drauf. Das heißt wir (4 Personen) geben jeden Monat 90,-€ aus den Regelleistungen für Strom und Gas aus. Das ist ne Menge Geld.


    Also mich würde dein Ergebnis dann auch brennend interessieren. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.

  • Info Warmwasserkosten:
    Da die ARGE bei dem, in der Gesamtmiete von 360€ enthaltenen Anteil von 20€ für Warmwasser nicht mit sich verhandeln liesn und meine Vermieterin (verwitweteRentnerin) nicht auf dem Kostenanstieg sitzen bleiben sollte erhielt ich eine Heizkostenmehrleistung ab 01.01.2008 von 30€ im Monat. Anteilig führte ich vorsichtshalber für die Warmwasserbereitung daraus 5€ auf, also 25€ für reine Heizkosten!


    Die ARGE durfte darauf hin schon mal 30€ pro Monat mehr an meine Vermieterin leisten mein Anteil für Warmwasser belief sich sodann auf mtl. insgesamt 25€ - macht im Jahr 300€ die ich aufgrund der sozial zumutbaren "Kaltduscher"-Regelungen aus den HARTZ IV Rfeormen somit aus dem Regelsatz zu bestreiten hätte.


    Ehrlich gesagt empfinde ich 30€ im Monat als etwas sehr viel für Warmwasser und habe daher beim Sozialgericht auch gleich diesen punkt zur Klärung vorgetragen, mit dem Ergebnis das der Rechtsvertreter der ARGE von der Vorsitzenden mit folgendem Wortlaut befriedigt wurde: Bezüglich der Warmwasserkosten weist die Vorsitzende darauf hin, dass das Bundessozialgericht bereits entschieden hat, das Warmwasserkosten aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.Für den Fall, dass diese Kosten nicht genau abgerechnet werden können, ist bei einer Regelleistung von 347,--€ ein Abschlag von 6,26 vorzunehmen! Heisst für mich nicht nur 13,74 im Monat die nicht aus dem Regelsatz zu bestreiten sind sondern auch aus der Erhöhung ergeben sich auch noch mal ca. 4,50 pro Monat zu meinen Gunsten. Bei einer Miete neu von 390€ sind somit für die Warmwasserbereitung durch Strom so um die 6,80€ abzuziehen als Leistungen aus dem Regelsatz, die für Warmwasser anzusetzen sind!"


    wenn als 6.26 € für den Regelsatz von 347€ angerechnet werden wird das bei 2 Personen um die 12-13€ sein!