Nachzahlungen werden nicht übernommen!

  • hallo


    ich bin mal wieder am verzweifeln


    ich habe eine ganz kleine 1zimmer wohnung mit etwa 35 qm. die ganzen kosten wurden von der arge ursprünglich voll übernommen weil das natürlich angemessen ist. jetzt habe ich aber meine erste abrechnung für neben und heizkosten erhalten.


    ich muß etwa 20 euro für betriebskosten und etwa 100 euro für heizkosten nachzahlen. ebenso haben sich meine vorauszahlungen natürlich minimal erhöht.


    bei der arge habe ich das alles ordnungsgemäß eingereicht und beantragt. aber natürlich wird mal wieder alles abgelehnt.:mad:


    auf der nachzahlung bleibe ich sitzen und frage mich, wie soll ich das denn bitte von meinem sagenhaften harz4 geld bezahlen ? mein vermietr drängt da schon drauf. und dem ist das doch egal, ob wie oder was von der arge getragen wird der will sein geld - zurecht !


    noch viel besser wird das ja bei der neuberechnung meiner miete. da übernimmt die arge die minimale erhöhung auch nicht. das sind zwar nur knapp 15 euro mehr im monat. aber wer harz4 empfänger ist weiß sicher selbst am besten daß es da auf jeden cent ankommt !


    zudem bin ich noch diabethikerin. da ist der mehrbedarf auch erstmal weggefallen. da wurde ja auch wieder irgendwas neu gemacht. da muß ich mir erstmal wieder ein formular von meinem arzt ausfüllen lasssen. das bedeutet aber für mich erstmal daß mir hier zusätzlich etwa 25 euro fehlen. und jetzt darf ich auch noch etwa 15 euro für meine heiz und nebenkosten selbst bezahlen ! ? das sind ja fast 50 euro, ein vermögen für mich im monat !:(


    wegen der nachzahlungen und erhöhungen meinte meine sachbearbeiterin auch nur ich hätte da schon alles ausgeschöpft. mehr wäre angeblich nicht angemessen. HALLO ? für die nebenkosten kann ich ja wohl schon mal gar nichts das verteilt sich schließlich auf das ganze haus. aber auch bei den heizkosten ich bin so sparsam mit der heizung. was soll ich denn für die zukunft noch machen ? soll ich hier in den kalten wintermonaten in meiner wohnung erfrieren ?:(


    meiner sachbearbeiterin mache ich ja nicht mal einen vorwurf. das sind irgendwie selbst ganz arme tanten die in so ein em laden arbeiten müssen. die müsen sich strikt nach ihren büchern richten und fertig. aber selbst die hat mir zum widerspruch geraten. was ich natürlich auch machen werde. aber selbst da habe ich wenig hoffnung. ich hatte sowas schon mal wegen etwas anderem und natürlich wurde das knallhart abgelehnt.


    was soll ich denn nur machen ?


    was ich hier gelesen habe man können sich eine art darlehen von der arge geben lassen fällt für mich auch aus. ich bin nämlich auch noch in privater insolvenz und darf keine neuen schulden machen. sonst scheitert das ganze verfahren wegen so einem mist !


    kann mir hier bitte jemand einen guten rat geben ? ich bin wirklich verzweifelt. mein vermieter sitzt mir im nacken und es droht daß ich die wohnung verliere. soll ich denn in zukunft auf der straße leben ?


    vielleicht kennt sich hier auch jemand mit den ganzen paragraphen aus ! ? sowas könnte ich dann vielleicht in meinem widerspruch verwenden oder ?


    wäre da für hilfe wirklich sehr dankbar ! ! !:)

  • Hallo Sharon09,


    nachdem die Wohnung vorher angemessen war, müsste dir die ARGE die Miete weiter voll übernehmen und dich auffordern in einer angemessenen Frist eine Angemessene Wohnung zu finden. Die Frist beträgt normalerweise 6 Monate.
    Schau mal § 22 Abs. 1 SGB II


    Das mit den Nebenkosten ist nicht so einfach, da die immer auf den Einzelfall zu prüfen sind und die Wohngegebenheiten zu brücksichtigen sind.
    Da solltest du dir professionellen Beistand holen. Beratungsbeihilfeantrag beim Amtsgericht stellen, dann kostet die anwaltliche Beratung maximal 10 €.


    Gruß Klaus

  • Hallo Sharon09,


    Bei der Arge würde ich schnellstmöglich Widerspruch einlegen. Wie Klaus schon erwähnte müssen sie dir die Wohnung für die nächsten 6 Monate weiter bezahlen. Erst nach den 6 Monaten können sie verlangen das du die Erhöhung selbst tragen mußt. Verstehe auch nicht so ganz, warum die Übernahme der Nachzahlung abgelehnt wurde.


    Und was den Vermieter betrifft, der dir im Nacken sitzt.....................
    Vielleicht versuchst du nochmal mit deinem Vermieter in aller Ruhe zu reden. Erkläre ihm deine Situation und vielleicht läßt er sich ja darauf ein, dass du evtl. bei ihm die Nachzahlung auf Raten abstottern kannst. Ich denke er wird schon damit einverstanden sein, er will ja sein Geld. Und bevor er vielleicht leer ausgeht könnt ihr euch ja so einigen. 6 x je 20,-€
    Aber kündigen kann er dir nicht so einfach. Schließlich zahlst du ja pünktlich die Miete. Und wenn du zahlungswillig bist, was die Nachzahlung angeht, kann er gar nicht's machen.

  • erst mal danke euch allen für eure antworten.:)



    wobei nicht klar ist, warum die nachzahlugn abgelehnt wurde


    würde mich interessieren


    ich könnte das ja jetzt vom bescheid abtippen aber das ist sooooooo viel. immer dieses paragraphendeutsch.:confused: so wie ich das verstanden habe wurde mir bei der bewilligung dieser wohnung schon das maximum bewilligt was mir für heiz und nebenkosten zusteht. in der sprache der arge "angemessen". und so habe ich das komplett aufgebraucht. und was ich jetzt nachzahlen muß sprengt angeblich den rahmen und gilt als nicht mehr angemessen. so in etwa soll wohl die begründung ausfallen.


    was hier gesagt wurde wegen neuer wohnung suchen das ist ehrlich ein witz. für meine gegend ist das schon mit das billigste was man weit und breit kriegen kann. ich weiß das deshalb weil ich erst gut 1 jahr wohne. und damals habe ich mir zahlreiche wohnungen angesehen keine war so günstig. zudem hatte ich hier auch glück weil meine eltern die vermieter kennen. von den ganzen anderen unternehmen weiß ich da gibt das zahlreiche bewerber und einen harz4 empfänger nimmt man da nicht gerne. verständlich. ich würde auch lieber einen mieter mit festem einkommen nehmen, ob nun privat oder als gesellschaft.


    ich kann ja mal sagen was ich bezahle. das sind ja gerade etwa 320 euro bei 35 qm. alles andere hier in der gegend liegt vergleichbar bei wenigstens 400 euro. da ist höchstens eine bretterbude im wald noch günstiger.


    ich habe heute aber noch etwas genervt und festgestellt da weiß die eine dame wohl nicht was die andere macht. denn die heutige dame meinte die erhöhung wird sehr wohl erstattet. da soll die tage eine änderung im briefkasten sein. ich warte mal ab.


    bleibt noch mein hauptproblem mit der nachzahlung. da werd ich denn mal meinem vermieter sprechen. wobei hier ja trotzdem das problem mit meiner insolvenz bleibt. weil sobald ich eine ratenzahlung mit meinem vermieter eingehe habe ich schulden das ist nun mal so. und daran könnte schon das ganze verfahren scheitern. kann ich höchstens betteln ob wir das irgendwie so unter der hand regeln können das ist meine einzige hoffnung.


    falls noch jemandem was weinfällt ich lese gerne mehr. ansonsten nochmal danke !

  • dann auf jeden fall widerspruch einlegen und eilverfahren einleiten, wenn vermieter fordert


    denn die nebenkosten dürfen nicht pauschal festgelegt werden


    hier ein bisschen rechtsprechung zur unterstützung


    LSG Bayern L 7 B 110/07 AS ER v. 12.03.2007; LSG NRW vom 23.5.2007, L 20 B 77/07 AS ER; LSG Niedersachsen-Bremen v. 15. Dezember 2005 - L 8 AS 427/05 ER; LSG Thüringen v. 7. Juli 2005 - L 7 AS 334/05 ER; LSG Hessen, 21.03.2006, L 9 AS 124/05 ER; SG Chemnitz S 27 AS 3206/07 vom 29.01.2008; SG Dortmund v. 05.03.2007, Az.: S 29 AS 498/05; SG Schleswig S 6 AS 208/06 v. 29.11.2006; SG Oldenburg S 45 AS 670/05 v. 17.10.2006; SG Landshut S 13 AS 30/05 v. 22.06.2006; SG Koblenz v. 21.12.2005; Az: S 11 AS 105/05; SG Aachen v. 1.2.06S 11 AS 99/05; SG Aurich, v. 11.2.2005, S 15 AS 3/05 ER

  • Hallo Sharon,


    so viele Leute und alle geben Dir den gleichen Rat! Warum wohl?
    Weil sie sich alle inzwischen sehr gut auskennen!


    Denk doch mal etwas quer, sagen wir so wie der Sachberarbeiter der Deinem Wunsch auf Übernhame der Kosten nachkommen soll? Der hat einige Chefs und die schauen ihm auf die Finger, der darf eben nicht zuviel Geld rausgeben und damit er dies auch einhält kriegt er eine ganze Reihe pauschaler Vorgaben auf den Schreibtisch!


    Und dann kommst Du und willst mehr Kohle! Was sagt der gute Mann/Frau? Geht nicht, - richtig!


    Und Du zuckst mit den Schultern und drehst Dich um und gehts!


    Aufgabe erfüllt!!!!



    Pass mal auf was passiert wenn Du "Widerspruch" einlegst, begründe es damit das der Vermieter die entstandenen Kosten erstattet haben möchte oder die ARGE ansonsten dafür verantwortlich sein wird wenn Du eine neue Wohnung beziehen musst!


    Die müssen in den allermeisten Fällen zahlen nur dann wenn Du vorsätzlich die Kosten zum Beispiel durch heizen bei geöffnetem Fenster in die Höhe getrieben hast, bekommen die Recht bei Gericht! Dafür musst Du unangemessen hohe Kosten erzeugt haben, iss aber nicht weil diesen Winter haben alle Menschen mehr Energiekosten gehabt, nicht nur DU!


    Also wirste Recht bekommen, nur denke ich mir versucht die ARGE da auch wieder zu tricksen, sie werden Dir dann ein Angebot machen so nach dem Motto: "Du das, wir das" darauf solltest Du Dich nur nach Rücksprache einlassen!


    Nimm Dir einen Anwalt, kostet quasi nichts!


    Gruss