Hartz4-kann die PKV-Beiträge nicht mehr bezahlen!

  • Hallo,
    ich bin 57 Jahre alt,seit 4 Jahren Hartz4-Empfänger und habe mich damals bei der Anmeldung von der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, weil ich 20 Jahre in der PKV war, die Rückstellungen nicht verlieren wollte und dachte, dass ich bald wieder arbeiten werde!
    Dies war ein Fehler meinerseits. Heute ist der PKV-Beitrag so hoch, dass ich ihn nicht mehr bezahlen kann!
    Jetzt ist der günstigste Tarif bei meiner PKV mit Pflegeversicherung 280,- Euro (mit 1200,- Selbstbeteiligung)
    Der halbierte Basistarif sogar noch höher, ca. 300,- Euro


    Da über 55, komme ich nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück!
    Die Arge zahlt ja einen Zuschuss von 133,- Euro zur PKV.
    Das heißt, dass ich ca. 150,- Euro selbst zuzahlen muß. Was bei 351,- Euro Regelleistung nicht möglich ist!


    Meine Frage:
    Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich wieder gesetzlich versichern zu lassen oder einen Tarif zu bekommen, den ich bezahlen kann?
    Oder übernimmt ein Sozialamt die Differenz?
    Es besteht ja ab dem 1.1.2009 Versicherungspflicht, und ich muß kündigen, weil ich die Beiträge nicht bezahlen kann!
    Dann bin ich nicht krankenversichert, dass allein macht mich ja schon krank:confused:


    Vielen Dank für Antworten


    Tobias

  • Hallo Tobias,


    wer sich von der Krankenversicherungspflicht befreien hat lassen, für den gibt es keinen Weg zurück in die GKV. Wäre auch nicht fair, der GKV gegenüber.


    Wer hat dir gesagt, dass der Basistarif so teuer ist? Das was du anführst ist der höchstmögliche Beitrag.
    Wenn du in den Basistarif deiner PKV wechselst, müssen dir die ganzen Altersrückstellungen aus deinem Volltarif darauf angerechnet werden. Den genauen Beitrag kann nur deine PKV ermitteln. Lass dir von denen ein schriftliches Angebot erstellen, Betonung auf schriftlich.
    Der Beitrag dürfte dann deutlich geringer sein und es gibt auch keine Gesundheitsprüfung, da du ja Leistung reduzierst. Wenn du aber irgendwann wieder in einen " normalen PKV-Tarif" zurück willst, wird es eine neue Gesundheitsprüfung geben.
    Melde dich wenn du ein Ergebnis hast.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    danke für die Antwort!
    Das ich nicht mehr zurück in die GKV kann,sehe ich ja ein und verstehe es auch,zumal ich bei meiner Anmeldung zu Hartz4 darauf verzichtet habe,ich Idiot:mad:


    Das Basistarifangebot habe ich von meiner Versicherung schriftlich!
    Alles genau aufgeführt und es steht dazu, dass die Hilfebedürftigkeit berücksichtigt ist!


    Der Basistarif ist wohl immer so um 570,- Euro hoch, plus Pflegeversicherung.
    Habe ich so überall gelesen.Weniger werden die PKV`s nicht anbieten,warum auch?


    Von Altersrückstellung steht allerdings nichts im Schreiben dabei!
    Die sind ca. 36.000,- Euro hoch,weiß ich von der letzten Mitteilung.
    Hab allerdings noch nie gelesen,dass die angerechnet werden...


    Tobias

  • Hallo,


    dann frag doch nochmal an, mit der Begründung es ist Ihnen bei der Berechnung ein Fehler unterlaufen.
    Die Beitragsrückstellungen werden mitgenommen. Siehe:


    http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/002__neuer__basistarif__private__KV.html


    http://www.pkv.de/positionen/basistarif/zugang_zum_basistarif/


    Frag auch mal nach ob du in den Standardtarif wechseln kannst, der hat keinen Kontrahierungszwang und rechnet sich damit deutlich besser. Auch da werden die Altersrückstellung aus dem alten Tarif mitgenommen. Du musst nur innerhalb der Gesellschaft wechseln. Die Vorraussetzungen dafür würdest du erfüllen.


    Gruß Klaus


    P.S. Lassd ich nicht vera....

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  • Hallo,


    ja,ich würde ja innerhalb der Gesllschaft wechseln.
    Die Beitragsrückstellungen bleiben schon erhalten,aber dadurch verringert sich ja nicht der Tarif?
    Die sind doch dafür da,dass ab 60 oder 65 keine Tariferhöung mehr kommt,oder?
    Den günstigsten Standarttarif habe ich ja jetzt schon...


    Tobias

  • Nein,


    die 10% gesetzlicher Zuschlag, werden verwendet um die Beiträge ab dem 65. stabil zu halten.
    Da du solange schon in der PKV bist, konntest du bei Einführung 2000 wählen, ob du das willst oder nicht.
    Mit Standardtarif ist nicht der neidrigste PKV-Tarif gemeint.
    Der Standardtarif hat die Leistungen der GKV von vor ungefähr 15 Jahren und mann kann nur in diesen Tarif wechseln, wenn man mindestens 55 Jahre ist und 10 Jahre bei seiner PKV.


    Beitragsreduzierung:


    Du zahlst ja jetzt in deinem Tarif auch nicht den Beitrag, als wenn du jetzt eintreten würdest, denn du hast schon viele Altersrückstellungen gebildet. In den anderen Tarifen ist es genauso und du hast unverhältnismässig viele Rückstellungen, da deine Rückstellungen für ein höhres medizinisches Nineau gebildet wurden. Lass dir nichts anders erzählen. Die PKV will nur diesen Tarif nicht.


    Das Ganze gilt natürlich nur, wenn du lange Zeit bei deiner jetztigen Gesellschaft versichert bist.


    Wechsel innerhalb des PKV-Unternehmens
    Wechselt der Versicherungsnehmer innerhalb desselben Unternehmens in einen anderen Tarif, ergeben sich keine Änderungen zur bisherigen Rechtslage. Die Alterungsrückstellung aus dem bisherigen Tarif wird voll angerechnet (§ 204 Abs. 1 VVG). Besonderheiten ergeben sich ausschließlich hinsichtlich des begrenzten Wechselrechts in den Basistarif.


    Bestandsversicherte
    Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, können vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2009 unter Anrechnung von Alterungsrückstellungen (siehe Kapitel „Portabilität von Alterungsrückstellungen“) in den Basistarif des eigenen oder eines anderen Unternehmens wechseln. Will ein Bestandsversicherter in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln, muss er seinen Versicherungsvertrag beim alten Versicherungsunternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 kündigen und zwar mit Wirkung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr ist in der Regel mit dem Kalenderjahr identisch.


    Die letzten beide Abschnitte: Quelle PKV-Verband.


    Gruß Klaus

  • Hallo Klaus,


    danke erstmal für die ausführliche Information!
    Von einem Standardtarif hat mir meine PKV (Universa) nichts geschrieben!
    Da ich 20 Jahre ununterbrochen dort versichert bin, werde ich diesen mal anfordern!


    Als ich der PKV vor 4 Monaten mitteilte, dass ich Hartz4 bekomme und nach einem günstigeren Tarif nachfragte, bekam ich allerdings schriftlich die Antwort, dass ich schon den beitragsgünstigsten Tarif habe und man mir kein besseres Angebot machen kann!


    Mal sehen, was ich für eine Antwort bekomme.


    Aber noch mal zurück zu meiner Frage:
    Wenn der PKV-Tarif bei ca. 280,- Euro bleibt, was soll oder kann ich nur tun um nicht selber 150,- von den Regelleistungen zu bezahlen? Das halte ich doch nicht lange durch!


    Schönen Gruß Tobias

  • Dafür sollte der Basistarif da sein, den Ulla, Angela und Co. erschaffen haben und die ganzen PKV´s laufen dagegen Sturm, weil der so nicht funktioneiren kann.
    Das Ergebnis daraus, ist deine Situation, die laut Ulla gar nicht möglich ist.


    Konfrontiere sie mal damit.


    Gruß Klaus


    P.S. Lasse die Berechnung für den Basistarif nochmal überprüfen, die kann nicht stimmen.

  • ja,großer Mist!
    Ich muß kündigen oder ich fliege raus, wenn ich die Beiträge nicht bezahlen kann!!!
    Hab schon überall nachgefragt, auch beim Bundesministerium für Gesundheit!
    Immer die gleiche Antwort:


    Das ist Ihr persönliches Problem! Warum haben Sie sich bei der Anmeldung zu Hartz4 auch nicht gesetzlich versichern lassen!!!


    Die Berechnung zum Basistarif wird schon stimmen, denn alle PKV´s nehmen den Höchstsatz von 570,. Euro, warum auch nicht aus dehren Sicht?



    Na ja, danke erst mal
    obwohl ich kein Stück weiter bin:confused:


    Tobias