Kosten der Unterkunft-Antrag

  • Hallo,


    morgen gebe ich den ALG II-Antrag um 10.00Uhr ab.


    Ich habe die Angaben nicht verstanden:


    C Allgemeine Angaben zu den Wohnverhältnissen
    1. Wohnverhältnisse
    1a Wie viele Personen leben in der Wohnung/im Haus insgesamt?*) ________ Personen




    Ich und meine Mutter wohnen im Doppel-Reihenhaus.
    Meine Mutter arbeitet noch.
    Ich bin 28 Jahre alt und bald 6 Jahre arbeitslos (Februar 2003)
    Muss ich im Antrag zwei Personen eintragen?

  • Hallo Viktor,


    hast du denn in dem Doppelreihenhaus eine eigene Wohnung und besteht vielleicht ein Mietvertrag? Wem gehört das Haus?
    Wenn du eine eigene Wohnung (d.h. eigener abschließbarer Eingang, eigene Küche und WC) hast, wohnst du alleine, dann musst du deine Mutter nich mit eintragen. Wenn ihr zusammen in dem Haus wohnt, muss du sie mit eintragen. Ihr seid dann eine HG (Haushaltsgemeinschaft). Ich weiß nicht wie es dann mit den KdU (Kosten für die Unterkunft) ist. Ich denke mal dabei spielt es eine Rolle, ob das Haus deiner Mutter gehört. Wenn du in diesem Fall keinen Mietvertrag hast, weiß ich nicht ob du KdU bekommst.
    Weiß wer anders hier vielleicht mehr drüber.


    LG, Jalale.

  • Die Fakten sind viel zu ungenau.


    Wenn du seit 6 Jahren arbeitslos bist, von was hast du bis jetzt gelebt ?


    Das Doppelreihenhaus bewohnt komplett ihr?
    Wie sind die Eigentumsverhältnisse ?
    u.s.w.


    helft, ich hab immer noch keine Glaskugel !?!?!? seufz


    Gruß Klaus

  • Hallo,


    das Doppelreihenhaus gehören mein Vater und Mutter. Da mein Stiefbruder vor 15 Jahre ausgezogen war, durfte ich im Haus kostenlos wohnen.
    Wir haben Zugang zum Bad/Küche.
    Wovon ich eigentlich lebe, vom Taschengeld von Mutter und restlichen Ausbildungsgeld (1999 bis 2003) und ALG1 (2003 bis 2004).
    Nun ist ALG1 und Ausbildungsgeld komplett aufgebraucht. Ich brauche neues Geld.


    Noch Fragen?

  • Hallo,


    also das gesamte Doppelhaus gehört deinen Eltern und du wohnst in einer Hälfte alleine und in der anderen deine Eltern. Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.


    Dein Anspruch auf ALG II ist:


    351 Regelleistung
    +
    KDU(angemessene Kosten der Unterkunft)
    -
    Einkommen
    =
    ALG II Anspruch


    KDU wird schwierig durchzusetzen sein, da deine Eltern dich bis jetzt auch umsonst wohnen haben lassen.
    Du wirst dich auf so Fragen wie, warum unterstützen sie ihre Eltern plötzlich nicht mehr ? u.s.w.
    Sie werden versuchen nicht zahlen zu müssen. Bereite dich darauf vor.
    Denn das was du von deinen eltern als Unterstützung bekommst wird dir bei der Regelleistung abgezogen.
    Wo warst du bis jetzt krankenversichert ?


    Gruß klaus