Ist das wirklich richtig berechnet???

  • Hallo zusammen,


    ich benötige mal dringend einen Rat und hoffe hier auf erfahrene Leute zu treffen die mir helfen können...


    Meine Schwiegereltern (54 + 61) sind leider beide HARTZ4-Empfänger - zusammen bekommen sie EUR 891,
    davon müssen EUR 385 Miete und EUR 128 Nebenkosten für Heizung, Wasser, Strom, Gas und Müll bezahlt werden, d.h. es bleibt den beiden EUR 378 zum Leben übrig... Kann das wirklich richtig sein???


    Wir hatten angedacht die Berechnung demnächst nochmals prüfen zu lassen - macht das Sinn??
    Wenn sich herausstellt dass es sich um einen Berechnungsfehler handelt - besteht Anspruch auf Nachzahlung???


    Ich wäre echt sehr froh wenn sich jemand findet, der mir etwas Licht in das doch sehr, sehr dunkle bringen kann... :o


    Eines möchte ich noch zum Schluss anmerken - ich selbst bin doch SEHR froh nicht auf die ARGE bzw. HARTZ4 angewiesen zu sein, denn ich habe hier immer wieder das Gefühl doch sehr alleine gelassen zu sein!!!


    Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!! :D

  • Hallo,


    kommt auf die Kosten der Unterkunft (KDU) an. Die Kosten dafür werden nur übernommen, wenn die Wohnung angemessen, von der Miete und der Größe ist.
    Strom und Warmwasser müssen aus der Regelleistung bestritten werden.


    Berechnung


    612 € Regelleistung für Schwiegereltern
    +
    KDU
    -
    Einnahmen
    =
    ALG II Anspruch


    Dem Bescheid liegt ein Berechnungsbogen bei. Versuche es da Nachzurechnen.


    Gruß klaus

  • Hallo bascoa6,


    wie Klaus schon geschrieben hat stehen den beiden allein an Regelleistung über 600,- € (@ Klaus: übrigens 624,- ; 2 x 312,- :)). Wenn man dann nur die Kaltmiete dazu rechnet kommt man schon auf über 1000,- €. Bei den Nebenkosten wird Strom nicht berücksichtigt und es wird ein Warmwasseranteil abgezogen. Also die 128,- Nebenkosten werden nicht komplett übernommen. Trotzdem sind es ja schätzungsweise um die 200,- € zu wenig.
    Ich kann mir aber gar nicht vorstellen, dass das Amt solche groben Berrechnungsfehler macht. Haben deine Schwiegereltern eventuell zusätzliches Einkommen, z.B. aus geringfügiger Beschäftigung? Oder sonstige Einnahmen?
    Wenn das nicht der Fall ist, sollten sie umgehend zur ARGE gehen und darauf aufmerksam machen. Und ja, sollte die Berechnung falsch sein, bekommen sie das Geld nachgezahlt.


    LG, Jalale.

  • Also Leute Ihr müsst mir mal was erklären?


    Wie kommt Ihr auf 612 bzw. 624 €


    Liegt der Regelsatz nicht 351€ (bisher 347€) für einen Erwachsenen?


    Nur mal so gefragt?!


    Oder habt ihr bereits mögliche sanktionen herausgerechnet?


    Gruss


    Ps.: oder bekomme ich sogar zuviel???



    Mit der Übernahme von Miete habe ich 712€ !!!



    Bei Klaus kann es ja ein Tipfehler gewesen sein, dann würd es ja stimmen!

  • *kopfschüttel*


    Also, der Regelsatz für einen ALLEINSTEHENDEN Erwachsenen liegt bei 351 EUR, richtig. Aber hier handelt es sich um ein Ehepaar, denen 2 x 316 EUR zustehen, also insgesamt 632 EUR Regelleistungen.


    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass die ARGE nur 259 EUR KdU für zwei Personen zahlt, wenn sie keinerlei anderes Einkommen haben.


    Ihr solltet Widerspruch einlegen, und zwar innerhalb der Frist!!! D. h., spätestens 4 Wochen nach Datum des Bescheids. Ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig, auch wenn er falsch ist.


    Sollte eurem Widerspruch abgeholfen werden (d. h., ihr bekommt Recht), dann muss die ARGE die zuwenig gezahlten Leistungen nachzahlen.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo Horst,


    du bekommst nicht zuviel.


    Bedarf bei zwei Erwachsenen als BG


    2 x 316
    =
    632


    Hätte es wohl um die Zeit nicht mehr im Kopf ausrechnen sollen.
    Ist aber immerhin doch toll, dass es zumindest 2 Leuten hier aufgefallen ist.
    Über die Quote derer, die es nicht gemerkt haben will ich nicht sprechen.


    Gruß Klaus


    P.S. Sanktionen überlass ich der ARGE, obwohl bei machen Threads wären sie auch hier angebracht.

  • ach ja, 2 x 316,-
    Weiß nicht wie ich auf 312,- gekommen bin. War wirklich schon spät.
    Ich wollt nochmal was zu dem Widerspruch schreiben. Also bei mir hat die ARGE letztens von alleine einen Berechnungsfehler bemerkt, da hatte ich bereits einen kompletten Bewilligungszeitraum zu wenig bekommen. Und jetzt im Zuge der Weiterbewilligung ist es denen wohl aufgefallen und ich hab eine Nachzahlung bekommen und kriege nun auch mehr.
    Es hat sich dabei um den Regelsatz für meine Tochter gehandelt, das Amt hatte vergessen die 211 - Kindergeld zu berücksichtigen. Mir selbst ist das nicht aufgefallen, ich dachte solange Elterngeld gezahlt wird, gibt es keinen Regelsatz fürs Kind.
    Sind immerhin 46,- € und ne Rückzahlung von über 370 ,- €.


    Deswegen würde ich erstmal ganz schnell zur ARGE und sagen, dass da was nicht stimmt. Wenn die dann auf blöd stellen, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

  • hallo ihr lieben,


    zunächst möchte ich mich für eure posts bedanken, die mir echt sehr viel weiterhelfen...


    als ich den bewilligungsbescheid meiner schwiegereltern zum ersten mal zu sehen bekam, war ich
    ziemlich verwirrt über den geringen wert - hatte es aber nicht gleich in frage gestellt, denn ich dachte
    "die wissen besser bescheid und werden es schon richtig gerechnet haben...!"


    leider bin ich nun - dank eurer erläuterungen - schlauer und bestätigt in meinem denken zugleich!


    meine schwiegereltern haben kein zusatzeinkommen - ich nehme mal an hier ist die rede von 1 EUR- oder
    400 EUR-jobs, sie leben einzig und allein vom hartz4...
    wir haben die beiden immer wieder bewundert wie es zu schaffen ist mit so wenig geld über den monat zu kommen und musste jedes mal auf's neue feststellen, dass das schon mit überlebenskunst zu tun hat!


    das wenige geld was den beiden übrig bleibt, nachdem miete und nebenkosten bezahlt sind, steht ja nicht rein für nahrungsmittel zur verfügung!! die ein oder andere versicherung, sprich z.b. haftpflicht muss davon ja auch noch bezahlt werden!! auch sollten die beiden irgendwie mit dem rest der familie oder welt kommunizieren können, d.h. telefon muss auch bezahlt werden... kurz um, sie sitzen des öfteren (speziell zum ende des monats) zu hause und können grade noch genug geld zusammen kratzen, sich ein kilo mehl zu kaufen um brot zu backen!!


    wenn ich mir nun überlege, dass das alles völlig unnötig ist da ihnen mehr geld zusteht, packt mich die wut und ich frage mich wem kann man überhaupt noch trauen?!?!?
    ok, jeder macht mal nen fehler - aber wenn es um unterstützungen zur lebensunterhaltung geht, sollte man doch etwas sorgfältiger arbeiten! vorallem, wenn man tag täglich nichts anderes macht als sowas!!!!!


    zum thema widerspruch hätt ich noch ne frage - der bescheid ist (glaub ich) vom oktober 2008... die frist zum widerspruch ist nun schon ne weile her, da werden wir wahrscheinlich nicht all zu große chancen auf rückerstattung haben - ODER????


    alles in allem bin ich jedoch froh, dass mich mein bauchgefühl nicht getäuscht hat und ich durch eure hilfe die sache bestärkt angehen kann um das einzufordern, was meinen schwiegereltern auch wirklich zusteht - selbst wenn die rückerstattung abgelehnt wird, werden die beiden immerhin ein paar EUR im monat mehr zum leben bekommen...


    DAFÜR NOCHMAL DANKE!!! :D


    lg


    bascoa6

  • Hallo ?


    Ich denke die Tatsache das man einen Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach dem bescheid zu stellen hat ist in diesem Fall hinfällig.


    Der Fehler ist ja erst jetzt aufgefallen und es handelt sich auch nicht um einen Widerspruch im herkömmlichen Sinne, bei dem man gegen bestimmte Umstände wie Sanktion oder dergleichen aggiert, sondern hier liegt eine Berechnungsfehler zu Grunde und dieser ist ja wohl erst in den letzten Tagen bekannt geworden nachdem hier aus dem Forum entsprechende Infos ergangen sind. Gegen eine Berchnungsfehler einen Widerspruch einlegen zu müssen wäre ja echt was ganz Neues. Kann mir nicht vorstellen das die ARGE soetwas bis zum Sozialgericht tragen möchte!


    Einfach zum Sachbearbeiter und drauf hinweisen und wenn der dann dumm kommt oder zickt gleich zum Teamleiter, und spätestens der hat ein übergeordnetes Interesse, nämlich das sein Laden die geringste Fehlerquote in der Öffentlichkeit repräsentiert!


    Also ganz locker bleiben und schauen was sich an einem Termin bei der ARGE dann erreichen lässt!


    Gruss