hallo , ich habe da mal nee frage , vielleich wisst ihr das ja ,.. ich will mich von meinem mann trennen , und wir haben zusammen ein haus gebaut , wie kann ich da raus kommen , das ihm das haus alleine gehört , kann man das überschreiben oder so !!! lieben gruss
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Du kannst ihn ja deinen Teil des Hauses schenken aber wenn ihr das zusammen gebaut habt warum willst du das tun???
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@ kitty
Das ist mit der Schenkung nicht getan. Wenn sie zusammen gebaut haben, dürften sie auch die Kreditverträge gemeinsam unterschrieben haben und gesamtschuldnerisch haften.
Das heisst sie schenkt ihm Haus, er zahlt den Kredit nicht zurück, sie haftet für den Kredit bei der Bank und muss zahlen.
Die Banken müssen dann die Kredite auf ihn alleine umschreiben und das kommt darauf an wie Solvent ihr Mann ist.Gruß Klaus
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hallo , er hatte das haus alleine gebaut , nach der hochzeit wurde es dann auch über mich überschrieben , nu will ich mich aber von ihm trennen , also auch vom haus , und daher frag ich mich ob ich ihm das einfach überschreiben kann , schenken will ich ihm das nicht ... ich will ganz raus , nicht mehr in den papieren stehen , und daher meine frage ob man meine hälfte des hauses einfach so überschreiben kann , kann ich einfach bei der bank anrufen und die überschreiben das oder wie funktioniert das ??? gruss lara
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Hallo Lara,
sind Schulden auf dem Haus und wenn ja hast du dafür auch unterschrieben ?
Auch wenn er dich auszahlt, gilt das wie oben geschrieben.Gruß Klaus
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hey klaus,,, ja sicher sind schulden auf dem haus..... nee bei der bank habe ich nicht mit unterschrieben....das hat er alleine gemacht.... ich bin nur mit ins grundbuch eingetragen worden... nach der hochzeit....da mir aber das haus nu mitgehört unterstützt mich die gemeinde (vaterstaadt auch nicht,,,) ich muss erst das haus loswerden um ein wenig unterstütztung zu bekommen .. bin ja selber am arbeiten ...bekomme jeden monat 400 euro .. kann davon alleine aber kind und wohnung nicht bezahlen..... das haus muss weg solange ich das am hals habe bekomme ich keine unterstützung.... gruss lara
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Da du das Haus nicht verwerten kannst, muss dir die ARGE das ALG II auf Darlehensbasis gewähren, wenn du ansonsten hilfebedürftig wärst. siehe:
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm
Antrrag stellen.
Gruß Klaus
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hey...... da ich vermögen habe (das Haus) bekomme ich keine unterstützung ganz genau... ich müsste es zurück zahlen (dahrlehn)..ich möchte aber ja das haus los werden ..bzw meine hälfte ...muss er mich auszahlen ???wegen mir kann er das alles behalten ...will da gar nichts von haben .. möchte nur aus m grundbuch ausgetragen werden und von den schulden bei der bank weg kommen ..habe angst wenn ich so ausziehe ..das er das haus nicht weiter abzahlt und mich und mein sohn mit in die krise zieht...deshabl möchte ich ausgetragen werden ...aber wie??? wie werde ich es los???dann kann er machen was er will...und ich muss mir keine sorgen mehr machen .. ..ich bin am arbeiten ich bin auf 60 std im monat...habe ja etwas geld...(400euro) das reicht aber nicht für wohnung und zum leben mit kind... danke für jede antwort!!! lieben gruss lara
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Deine ganzen Fragen solltest Du mal einem Anwalt stellen...
Normalerweise gehört einem der Anteil , mit dem man im Grundbuch eingetragen ist. Egal wer die schulden zahlt..
Also müsste er Dich auszahlen.... Theroretisch.
Willst Du aber einfach nur raus aus dem Grundbuch dann könnte das probleme geben mit der Arge - die kann duch datenabgleich ev. feststellen ob Du im Grundbuch stehst . Und ob Du dann einfach so raus kannst.... bzw ihm deinen Teik übertragen , das beszweifele ich..
Ab zum Anwalt....
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lara2
1.
Habt ihr in einem notariellen Vertrag den hälftigen Hausanteill auf dich übertragen lassen?
2.
Wenn nein, wie oder was habt ihr dann für Verträge geschlossen?
3.
Wenn ja, mußtest du nachträglich in irgendwelche bereits vorhandene laufende Kreditverträge (notarielle Urkune) eintreten?
4.
Solltest du da sowieso "rauswollen", kann es dir doch egal sein, ob du H IV auf Kreditbasis erhälst oder nicht. Der Ausgleich ist vorprogrammiert und Schwierigkeiten hat nur dein Ex-Ehemann.
5.
Grundbuchmäßig ist das kein Problem.Gruß. Lirafe
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hey lirafe!!! ja wir haben einen notariellen vertrag.....was bedeutet das,das der ausgleich vorprogrammiert ist??.die haben mir gesagt..ich kann unterstürzung bekommen ja ..aber wie soll ich das den zurück zahlen ??? mit 400euro kann ich nicht viel zurück zahlen!!! es kann doch nicht so schwer sein!!!! danke für die antwort!!! lieben gruss lara
-
Hi lara2
1.
Oben hast du auf Klaus` Frage geschrieben, dass du bei der Bank nichts unterschrieben hast und danach dann beim nächsten Mal - Zitat: ",,, werden und von den schulden bei der bank weg kommen.." Also haftest du doch mit? Wenn ja, wie ist das gelaufen? Hast du beim Notar irgendwann etwas unterschrieben, also dass du in die bestehenden Kreditverträge eintreten willst beispielsweise und der Notar hat dann bei der Bank im Zuge der Abwicklung der Schenkung eine Schuldübernahmeerklärung bzw. -zustimmung abgefordert? Mußt du noch mal nachlesen, aber scheint mir die einzig logische Situation aufgrund der wenigen Angaben, die ich habe.2.
Der Ausgleich ist vorprogrammiert... Damit meine ich: Du hast eingangs geschrieben, dass du das "halbe" Haus eigentlich nur los werden möchtest. Wenn es dir nun mal (in diesem Fall leider) gehört, könnte es ja sein, dass du H IV nur auf dieser Darlehensbasis erhälst; dann ist es futsch. Wenn dein Mann es zurückerhält, ist es auch futsch. Egal wie, wird der Ausgleich (Verlust des hälftigen Anteils und Teilung des Vermögens gegenüber deinem Mann) für dich passieren.Allerdings kann man ja eine halbe Haushälfte auch nicht einfach verkaufen, vermutlich möchte dein Mann auch nicht, dass das ganze Haus verkauft wird und ihr euch den Rest teilt. Ich glaube, das können die auch nicht verlangen. Manchmal bleibt ja vom Verkaufserlös auch gar nicht allzuviel oder nichts übrig, wenn noch Belastungen drauf sind. Das solltest du schnell im Vorfeld prüfen; kriegst du nach einem kurzen Telefonat bei der Bank raus und dann wird geschätzt: Wert abzgl. Belastungen = Rest. Vielleicht ist dann gar nicht mehr soviel da für dich, so dass du dieses H IV nur als Darlehen erhalten würdest. Denn was wäre, wenn du jetzt unterschreibst, dass du H IV als Darlehen erhälst und eigentlich hast du durch die Belastungen mehr Schulden als "Haus" (sozusagen). Manchmal müssen Notare Kaufverträge abwickeln, bei denen die Verkäufer, um überhaupt verkaufen zu können, noch "draufzahlen" müssen. Würde ich alles unbedingt vor Unterzeichnung Darlehenskonditionen beim Amt prüfen. Oder könnte dein Mann die Belastungen auch alleine tragen? Dann müßte die Bank zustimmen und dich aus der Mithaft entlassen. Dass du natürlich als H IV-Empfängerin komplett ausscheidest bei der Kreditzahlung, ist denen auch klar.
Es ist schwierig, aus der Distanz etwas zuverlässig Richtiges zu sagen. Vielleicht fallen dir beim Lesen hier noch Details ein, die wichtig sein könnten.
Auf jeden Fall ist "einfach zurückschenken" schwierig, denn bei der Beantragung H IV mußt du unter anderem auch darlegen, was du in den letzten Jahren mit deinem "Vermögen" gemacht, also wo du das gelassen hast.Gruß. Lirafe
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