lebensgemeinschaft

  • hallo,


    wahrscheinlich ist das schon tausendmal gefragt worden..... GRINS


    gehe arbeiten und habe als alleinerziehende mit zwei kindern, einen guten verdienst, kindergeld und unterhalt, bzw. unterhaltsvorschuss.
    mein neuer freund bezieht hartz iv.


    meine frage ist jetzt, wenn wir zusammenziehen, was für ansprüche hat er dann noch ans amt?
    wie wird mein einkommen berechnet?
    wird der unterhalt einbezogen?
    wer zahlt die krankenkassenbeiträge? - familienversicherung würde ja nicht gehen.
    und könnte ich für unterhaltszahlungen seines kindes herangezogen werden?


    woran müsste man noch denken?


    vorab schon mal 1000 dank.


    ela

  • Wenn ihr als BG eigestuft werdet dann wird dein Einkommen bei seinen Leistungen angerechnet und es könnte sein das dein Freund dann keine Leistungen mehr bekommt.Eventuell würdet ihr Wohngeld bekommen.Bei der Krankenkasse müßte er sich freiwillig versichern und den Betrag müßtet ihr aus eure Eikommen zahlen