Guten morgen,
gestern hatte ich ein etwas unschönes Erlebnis bei der Sparkasse und nun würde mich interessieren, von welcher Seite mir "Mist" erzählt wurde.
Folgender Sachverhalt:
Im Dezember habe ich bei Gericht alle Unterlagen für meine Privatinsolvenz eingereicht.
Letzte Woche war dann mein erster Termin bei meinem Treuhänder.
Dort wurden alle Fragen geklärt und mir auch zugesichert, dass ich auf meine Sozialleistungen -innerhalb von 7 Tagen nachdem es gebucht wurde- zugreifen kann, selbst wenn die Freigabe des Kontos durch den Treuhänder bei der Sparkasse noch nicht erfolgt ist.
Gestern kam dann das böse Erwachen. Sozialleistung wurde Freitag gebucht, ich also gestern zur Bank um diese abzuheben. Aussage der Bank "Nein, da ist noch keine Freigabe erfolgt. An das Geld kommen Sie nicht".
Toll, also wieder nach Hause, Nr. vom Treuhänder rausgesucht, angerufen, Aussage "Selbstverständlich müssen die Ihnen das Geld auszahlen! Ich telefoniere mal mit deren Rechtsabteilung der Sparkasse."
Kurze Zeit später kommt der Anruf, dass mit der Rechtsabteilung gesprochen wurde und das Geld NATÜRLICH ausgezahlt werden müsse.
Demnach wieder zur Bank. Deren Aussage war wieder: Keine Freigabe - Keine Auszahlung. Habe dann gebeten, dass sie sich bei Fr. xxx von deren Rechtsabteilung rückversichern, dass das Geld ausgezahlt werden muss. Fr. xxx sagt am Telefon wiederum zu ihrem Angestellten dass das Geld nicht ausgezahlt wird. Häh? Wie jetzt?
Könnte jetzt noch viel mehr schreiben, aber ich denke es ist klar, worauf ich hinaus will.
Wer hat denn jetzt recht?
Treuhänder -> Sozialleistungen MÜSSEN ausgezahlt werden auch wenn das Konto noch nicht freigegeben ist.
Sparkasse -> Sozialleistungen dürfen erst ausgezahlt werden, wenn das Konto freigegeben ist.
Verwirrte Grüße
Merenwyn