Auslagen für Widerspruch

  • Hallo brauche auch mal Hilfe,


    meinem Widerspruch wurde ja vollständig abgeholfen und ich darf die Auslagen, die mir durch den Widerspruch, entstanden sind, bei meinem Lieblings SB geltend machen.
    Die Portokosten kann ich mit Belegen relativ gut nachweisen.
    Aber was ist mit den Druckkosten und dem Papier und den Kopierkosten?
    Kann ich da pro Seite eine Pauschale ansetzten oder ist eine Rechnung vom Schreibbüro besser?


    Es geht hier immerhin um ca. 100 Seiten, denn das Sozialgericht wollte die Unterlagen 2-fach.
    Mir geht es hier ums Prinzip und meinem lieben SB.


    Klaus


    P.S. immer noch nicht angepasst und verbogen

  • Hallo Horst,


    mitr geht es nicht um Höchstgrenzen, sondern die wollen mir das bezahlen, was ich an Quittungen nachweisen kann.
    Habe aber keine Quittung vor Druckerpatronen, Kuverts, Papier u.s.w..
    Deshalb die Frage ob man eine Pauschale für diese Kosten ansetzten darf.
    Vielleicht weiss jemand bescheid.


    Gruß klaus

  • Probieren tu ich es auf jeden Fall.


    Könnte ja meinem alten SB vorschlagen, dass ich es persönlich bei ihm vorbeibringe und dabei könnten dann, die Unklarheiten beseitigt werden.
    Nur kann ich nicht soviel Valium schlucken, damit ich mich seinem Arbeitstempo anpassen könnte.
    Müsste mich ja dann bei meiner neuen ARGE abmelden, denn mit einem Tag ist das nicht getan und mein Urlaub ist mir zu schade dafür. Die brauchen vom Ausdruck des Bescheides bis zur eigenen Poststelle eine Woche.Ich will ja nicht Schuld sein, dass er wegen Überarbeitung krank wird.


    Ein Wunder allein wird bei dem nicht reichen.



    Gruß klaus