Selbstständige braucht Hilfe mit Alg-II Antrag

  • Greetings everbody,


    Trotz Stundenlang Formulare, Ausfullhinweise und Websites lesen habe ich noch ein paar Fragen und wäre sehr dankbar für ein bisschen Hilfe.


    Hintergrund: Ich bin Ire (55) und wohne seit 25 Jahre in Deutschland als selbständige Musiker auf der Straße, seit 15 Jahre mit Reisegewerbekarte (wegen CD Verkauf). Obwohl, ich früher gut verdient habe, geht seit ca. 5 Jahre nichts mehr. Große Wohnmobil, schöne Wohnung, Frau und Kinder sind alle weg. Früher habe ich in Winter vom Ersparnisse gelebt und andere Sachen vorbereitet, z.B. Gitarrenunterricht, Kneipenauftritte, oder Musik für CDs Bearbeitet eingeübt und aufgenommen. Während die 3 vergangenen Winter war ich gezwungen auf der Straße zu spielen dass ich was zum essen hat. Ich könnte wieder meine privater Krankenversicherung oder Miete bezahlen von dieser Einnahmen. Ich habe inzwischen 7 Monate Mietschulden! Jetzt habe ich vor Alg 2 zu beantragen dass ich dieser Wohnung auch nicht verliere. Wenn ich daheim bleiben, kann denn eine neue CD aufnehmen und meine Kneipenauftritte vorbereiten. Ich verdiene danach mehr auf der Straße, habe eine 2. Standbein dazu und brauche nächste Winter keine Hilfe mehr.


    Für die Anlage EKS:
    Frage 1: Bringt es mir was wenn ich eine Teil meine Wohnung als Betriebsraum angeben (ich produziere doch meine CDs zu verkaufen hier)?
    Frage 2: Sind die AA zufrieden wenn man die Formular „Angeben zum voraussichtlichen Einkommen“ ausfüllt, oder verlangen sie auch andere Beweise? Ich bin in Verzug mit meine Steuererklärungen und habe bisher nur Bescheide bis 2004. 2005 war zu meine Nachteil eingeschätzt von Finanzamt.
    Frage 3: Sollte ich erwähnen über o.g. Formular, dass ich nicht vor habe Geld zu verdienen für ca. 3 Monate, sondern Vorbereitungsarbeit zu Hause zu machen?


    Für die Anlage KDU:
    Ich wohne seit 3 Jahre jetzt in ein alten Bauernhaus mit zwei Wohnung. Der Vermieter ist eine alte Bekannter von mir (wohnt nicht hier) und wir haben bisher keine Mietvertrag. Gasheizung und Wasser sind nicht abzutrennen von die andere Wohnung und ich bezahle 300 Euro Warmmiete fest. Es ist einen 1 Zimmerwohnung mit Küche und Bad, 48.5 qm groß. Wohnungsgröße und Wohnflächenanteil sind gleich.
    Frage 4: Sollte „Wohnungsgröße“ und „Wohnflächenanteil“ unterschiedlich sein?
    Frage 5: Akzeptieren die AA so eine Warmmiete?
    Frage 6: Reicht es aus als „Nachweis“ wenn meine Vermieter die o.g. Auskunft die AA schriftlich mitteilt?
    Frage 7: Es gibt noch einen 2. Raum (15qm) die ich nicht benutze. Wegen die informal Art unsere „Mietvertrag“, schwebt es in die Luft ob dieser Raum zu meine Wohnung gehört oder nicht. Sollte ich es einbeziehen?
    Frage 8: Was ist eine Mietbescheinigung?


    Für die Anlage SV:
    Ich bin (von KSK und AOK gezwungen) privat Kranken versichert, Kostenpunkt 160 Euro Monatlich mit 1,200 Euro Jährliche Selbsbeteiligung.
    Frage 7: Was kann ich erwarten von die AA?


    Herzlichen Dank in voraus. Dizzy

  • Klaus,


    Danke für die schnelle Anwort. Forum habe ich bisher nur gelesen - ich habe woll ein Fehler gemacht. Ich wollte keine Stress machen.


    Bei mir scheint die Beitrag allerdings nur ein Mal im Moment.


    Bis Du trotzdem Bereit mir ein paar Heinweise zu geben?


    Dizzy

  • Hier meine Antwort von deinem ersten Thread


    Hallo dizzy,


    ein bischen kann ich helfen:


    Frage 1: kann ich nicht benatworten


    Frage 2: Nein, du musst deine Steuerbescheide vorlegen, auch die geschätzten.


    Frage 3: die Einnhamen bei Freiberuflern und Selbstständigen werden immer über einen Zeitraum von 6 Monaten bewertet.
    Frage 4: dir stehen alleine 45 qm zu bzw. die angemessenen Kosten für eine solche Wohnung


    Frage 5: Das ist von Region zu Region unterschiedlich, kann dir die ARGE aber sagen


    Frage 6: Du brauchst einen Mietvertrag


    Frage 7: Nur wenn die Miete dann immer noch o.k.


    Frage 8: Die muss dein Vermieter ausfüllen, musst du von der aRGE bekommen haben.


    Anlage SV: Es konnte dich weder die KSK noch die AOK zwingen in die PKV zu wechseln! Das war deine Entscheidung.
    Du kannst nur in die GKV zurück wenn du pflichtig wirst. Informier dich bei der KSK und der ARGE.


    Frage 9: kann ich nicht beantworten, da ich deine Einnahmen nicht kenne.


    keep on rocking


    Gruß klaus

  • Hallo Klaus


    Danke sehr. Hier bitte ein paar Kommentaren und Nachfragen.


    2. Ich habe in andere Threads gelesen das Alg2 Empfänger Schwierigkeit hatten weil ab Jan 2008 die AA mehr Wert auf Aktuelle Daten legt als Steuerbescheide.
    3. Es geht hier darum dass ich 3 Monate lang kein Einnahme haben werde. Soll ich erwähnen dass in die Vergangenheit keine Gewinn erzielt habe in Winter und es besser ist wenn ich zu Hause bleibe und Vorbereitungsarbeit machen (z.B. neue CD aufnehmen). Dann verdiene ich wesentliche mehr kommende Sommer. Oder können sei mich zwingen fort zu fahren und versuchen was zu verdienen?
    5. Konnte bisher nicht mitkriegen was die ARGE ist!
    6. Auf Formular Alg2 gibt es die Optionen, „...Mietvertrag, Mietbescheingung bzw. sonst. Nachweis.“
    7. Ich habe inzwischen gelesen dass, die Heizungskosten über die gesamt qm verteilt sind. Für qm über die 45 qm muss ich dieser Kosten selbst bezahlen. Besser die 2. Zimmer nicht nehmen!
    8. Aber, was ist eine Mietbescheinigung? Hat meine Vermieter möglicherweise schon eine?
    Anlage SV: Die AOK: Ich gehöre den KSK. Die KSK: Sie gehören uns nicht, jeder kann behaupten dass sie auf der Straße musizieren. Es blieb mir nur Privat übrig!
    9. (Danke fürs Korrektur!)


    Danke nochmals für die Hilfe und deine Zeit.


    Dizzy

  • 2. du musst beides Vorlegen


    3. du bist sogar verpflichtet soll schnell wie möglich aus dem ALG II Bezug zu kommen und dafür alles zu tun


    5. ARGE = Arbeitsagentur, da wo du die Anträge her hast und sie abgiebts.


    6. Mietvertrag ist die sicherste Variante


    7. hast du richtig verstanden


    8. Mietbescheinigung müsste dier vom Sachbearbeiter mitgegeben worden sein und muss dein Vermieter ausfüllen, ansonsten google danach.


    Anlage SV: Nachdem dich die KSK (Künstlersozialkasse abgelehnt hat, hättest du dich freiwillig bei einer GKV melden können.


    Gruß Klaus

  • Also, selbst während deiner Versicherungszeit in der KSK bist du in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert!!!


    Die KSK führt nur deine Beiträge an deine KK ab!!!


    Ich weiß das, weil ich selber eine Zeit lang in der KSK war und meine Beiträge an die KSK gezahlt habe, diese die gesamten Beiträge dann an meine GKV weitergeleitet haben. Meine Versicherungskarte hatte ich aber von meiner GKV!!!


    Also, wenn die AOK behauptet, du hättest dich in der KSK versichern müssen, dann wärst du trotzdem weiterhin bei derAOK gewesen. Und ein Ablehnungsbescheid der KSK hätte ausgereicht, damit sie dich als normal freiwillig versichertes Mitglied weiterhin versichern. (Das gilt natürlich nur, wenn du vorher schon bei der AOK warst, wenn du noch gar keine GKV hier in Deutschland hattest und von Anfang an als Selbstständiger hier warst, hättest du nur durch Aufnahme in die KSK gleichzeitig auch in eine GKV kommen können. Ansonsten blieb dir tatsächlich nur die PKV.)


    Die ARGE zahlt dir aber nur die Kosten, die bei einer GKV anfallen würden. Solltest du mit dem Geld nicht mehr über die Runden kommen, bliebe dir nur noch, deine Selbststädnigkeit aufzugeben und dich arbeitslos zu melden. In dem Fall könntest du in eine GKV wechseln und müsstest dir dann eben einen anderen Job suchen. Aber Vorsicht: Wenn du deine Selsbtständigkeit aufgibst, ohne z. B. nachweisen zu können, dass du nur noch Verluste machst, kann dir das ALG II für eine ganze WEile gesperrt werden.


    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Jana

  • Hi Klaus,


    I'm still rocking! Thanks again. Und noch ein paar Nachfragen. Ich habe gemerkt in Internet dass die Wahrheit interessiert keine SB – nur was eingetragen ist in die Antrage. Also, ich möchte es Richtig machen!


    3. Um dass zu machen muss ich ein Pause machen mit Einnahme bringende Arbeit und mich ein paar Monate mit Vorbereitungsarbeit beschäftigen. Ich habe nur Angst dass zu erwähnen falls sie mich zwingen spielen zu gehen um zu versuchen Geld zu verdienen. Nach viel Winter tours (9 Tage) bin ich mit nur ca. 10 bis 30 Euro zurück gekommen. Ich möchte ehrlich mit meine zukünftige SB umgehen, will aber keine Fehler machen. Mit eine neue CD könnte meine Einnahmen in Saison 2009 30-50% erhöhen. Ich bin doch Selbstständig und kann mein Arbeit einteilen wie ich dass richtig finde oder?


    6. Okay, mit Mietvertrag. Ich habe aber keine Muster Mietvertrag gefunden wo Warmmiete erwähnt ist. . Ich könnte kein Städtische Mietspiegel für meine Gegend finden, zu sehen ob Warmmeite akzeptiert ist. Ich möchte meine Vermieter nicht um eine Nebenkostenrechnung verlangen. Wie soll ich hier vorgehen?


    9. Ich habe gelesen dass die AA nur ein 40 Euro Zuschuss zu meine Krankenversicherung leistet. Wäre ein bisschen Hart weil die GKV auch ca. 160 Euro (was ich jetzt Privat bezahle) für ein 55 Jährige verlangen. Kennst Du dich hier aus? Wie viel kann ich erwarten?


    Anlage SV: Danke für deine Thread Dana, aber ich war noch nie in eine GKV. Als ich nach Deutschland kam in die 80'er Jahre habe ich die KSK Ablehnbrief an die AOK eingeschicht. Die haben mich weiterhin ablehnte. Ist alles aber im Moment nicht mehr so wichtig.


    Danke Klaus. Keep on helping!


    Dizzy

  • Hallo Dizzyyyy!


    Vorbereitungszeit ist auch Arbeitszeit!


    Komm nicht auf die Idee einem Sachbearbeiter zu erzählen Du würdest 3 Monate nicht arbeiten !


    Was ist das denn das wenn Du Zuhause eine CD vorbereitest? Freizeit? Hobby? Nein, das ist Arbeit!


    Der Verdienst kommt für Dich sicherlich nur durch Präsenzs in der Öffentlichkeit, aber deshalb bewertet man die Arbeit im Hintergrund nicht als "keine Arbeit" das machen höchstens Chefs großer Unternehmen wenn der Aussendiesntmitarbeiter an 3 Tagen die Woche im Büro hockt und 2 Tage Türklinken putzt.


    Unterteile diesbezüglich Deine Gesamtarbeitszeit rein Argumentativ in Aussendienst (Auftritte) und Innendienst (Vorbereitungen) und wenn Du keinen Urlaub machen konnetst oder an den Wochenenden hauptsächlich arbeitest sollten auch diese Zeiten einfließen, insbesonder weil Du ja eine Mindeststundenzahl dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sollst ist auch das Tonstudio Arbeitszeit!


    Gruss

  • Hallo,


    Sie habe es geschafft mich solang warten zu lassen. Die Antrag war gestempelt ende Februar!


    Meine Wohnung ist jetzt schriftlich gekündigt von Mitte August wenn ich 800€ Miete (nur eine Teile meiner Mietschulden) bis dahin nicht bezahlen. Dass Geschäft ist viel schlimmer als ich dachte diese Jahr und ich kann dass Geld nicht bezahlen. Ich habe ein Kopie der Kündigung eingeschickt mit die Bitte dass, sie sollten sich ein bisschen beeilen. Die Antwort war per Brief, dass, ich keine Leistung erhalte. Grunde: Saisonbeschäftigung, zu hoch Kfz Kosten, Verpflegungsaufwand von nur 6 Euro pro Tag und außerdem erfülle ich nicht die Erreichbarkeitsanordnung weil ich ständig Unterwegs bin. Kein Bescheid und eine Bitte dass, ich mein Antrag schriftlich zurücknehmen!


    Wie definiert man "Saisonbeschäftigung"? Ich arbeite die ganzen Jahr durch, verdiene aber in Sommer meistens mehr als in Winter. Meine Selbsteinschätzung läuft von Februar bis Juli. Meine Leistung war gekürzte wegen "Saisonbeschäftigung". Schon in 2008 habe ich nur ca. 400 Euro Monatlich verdient wie zu beweisen ist von meine Gewinnermittlung und Belege.


    In wie weit kann die SBs einfach Ausgaben ignorieren? Wenn sie dass so willkürlich machen brauchen Selbständige keine Alg2 Anträge mehr stellen - gegen die Willen der Gesetzgeber. Alle meine Reisen kann ich (hauptsächlich mit Parkbelege) beweisen. Ich bin ja immer in die Fußgängerzonen wo man nie kostenlos parken kann.


    Hat sich was getan mit die 6 Euro pro Tag Verpflegungsaufwand? Es sollte angeblich Verfassungswidrig sein. So treiben sie nur Selbständige in die Arbeitslosigkeit.


    Die Erreichbarkeitsanordnung ist offensichtlich für Arbeitslosen gemeint und nicht Selbständige. Es gibt genug Monteure, Lkw-Fahrer, Handelsvertreter oder Reiseleiter in Internet die anscheinend Alg2 bekommen. Meine Parkbelege können beweisen dass, keine Betrug meiner seits vorliegt – ich bin nicht auf Mallorca! Erzahlen sie mich hier Märchen?


    Für jeder Hilfe bin ich dankbar.


    Greetings Dizzy