Habe da mal eine Frage
Ich bin eine alleinerziehende Person von 5 Kindern, und beziehe Hartz IV. All meine Kinder leben bei mir und mein ältester Sohn macht jetzt sein Fachabi und könnte von der Schule aus Barfög beantragen. Wird das mir von Hartz IV abgezogen oder dürfte mein Sohn dieses Barfög selbst behalten? lg
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Bafög kann er beantragen und dies wird bei dir bis zu einem Freibetrag angerechnet.Er kann also de Freibetrag behalten und den Rest müßte er dir abgeben.Eventuell kannst du aber noch die Fahrtkosten deines Sohnes geltend machen die kriegst du auch.
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Bafög kann er beantragen und dies wird bei dir bis zu einem Freibetrag angerechnet.Er kann also de Freibetrag behalten und den Rest müßte er dir abgeben.Eventuell kannst du aber noch die Fahrtkosten deines Sohnes geltend machen die kriegst du auch.
Danke dir Kitty, das hat mir sehr geholfen
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hallo angelina,
soweit ich weiß, "muß" dein Sohn Bafög beantragen, also man muß alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man H IV bekommt. Mein Sohn bekommt auch Bafög; seither läuft er in der BG-Berechnung immer mit 0,00 durch, ist aber registriert komischerweise. Und da er registriert ist, wird sogar auf ihn die anteilige Miete umgelegt, die er/wir aber nicht erhalten. Bei euch wird praktisch der Wohnkostenanteil durch 6 geteilt (bisher) denke ich und ab demnächst wirst du davon vermutlich nicht mehr alles erhalten, sondern den Anteil deines Sohnes (also 1/6tel) weniger. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Also er darf auch nix besitzen etc.
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Hallo,
dein Sohn wird Schülerbafög beziehen. Und zwar den Satz für Kinder die noch zuhause leben. Das heißt für euch erst einmal weniger in der Tasche da dein Sohn aus der BG rausfällt, aber wie bereits gesagt wurde an den Mietkosten beteiligt wird. Er hat dann für seinen Lebensunterhalt nur das Kindergeld (sofort einen Abzweigungsantrag stellen/ Geld wird dann direkt an deinen Sohn überwiesen) und das Bafög. Von der Arge bekommt er vorerst keine Leistungen.
Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten, sofort Wohngeld beantragen. Wenn dieses nicht ausreicht um die tatsächlichen Kosten zu decken, bei der Arge einen Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten stellen.
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hallo angelina,
soweit ich weiß, "muß" dein Sohn Bafög beantragen, also man muß alle Möglichkeiten ausschöpfen, bevor man H IV bekommt. Mein Sohn bekommt auch Bafög; seither läuft er in der BG-Berechnung immer mit 0,00 durch, ist aber registriert komischerweise. Und da er registriert ist, wird sogar auf ihn die anteilige Miete umgelegt, die er/wir aber nicht erhalten. Bei euch wird praktisch der Wohnkostenanteil durch 6 geteilt (bisher) denke ich und ab demnächst wirst du davon vermutlich nicht mehr alles erhalten, sondern den Anteil deines Sohnes (also 1/6tel) weniger. Ansonsten bleibt alles beim Alten. Also er darf auch nix besitzen etc.
Danke dir...also mein Sohn fragte auch den Lehrer und er sagte auch, das wir den beantragen sollen.
Danke für deine Info -
Hallo,
dein Sohn wird Schülerbafög beziehen. Und zwar den Satz für Kinder die noch zuhause leben. Das heißt für euch erst einmal weniger in der Tasche da dein Sohn aus der BG rausfällt, aber wie bereits gesagt wurde an den Mietkosten beteiligt wird. Er hat dann für seinen Lebensunterhalt nur das Kindergeld (sofort einen Abzweigungsantrag stellen/ Geld wird dann direkt an deinen Sohn überwiesen) und das Bafög. Von der Arge bekommt er vorerst keine Leistungen.
Jetzt gibt es mehere Möglichkeiten, sofort Wohngeld beantragen. Wenn dieses nicht ausreicht um die tatsächlichen Kosten zu decken, bei der Arge einen Antrag auf Bezuschussung der Mietkosten stellen.
Hallo salle. Weißt du denn ungefähr, wieviel Barfög man überhaupt bekommt?
Danke auch dir für deine Info
lg angelina
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