Hallo,brauche dringend Hilfe! Ende 2008 konnten ich und meine Geschwister endlich das von den Eltern geerbte Haus verkaufen.Da es grundsaniert werden muss, haben wir "nur";)noch 35000 Euro dafür bekommen.Es standen noch etliche Verbindlichkeiten von den Eltern offen:((Kredite,unbezahlte Rechnungen)die davon erstmal bezahlt wurden.Danach bekam ich noch einen Erschaftsanteil von 3591,38 Euro.
Zuerst habe ich gedacht,das wäre nicht anrechbares Vermögen und davon einige eigene Verbindlichkeiten
bezahlt.Als ich jetzt auf der Arge war,sagte mir die Sachbearbeiterin ich würde zirka 1200 Euro zurück zahlen müssen.Ich habe Frau und drei Kinder(4 Monate,22 Monate und 8 Jahre),wie soll ich das machen?
Was durfte ich vom Erbteil behalten? Was ich zurückzahlen muss,kann ich das auch in Raten?
Viele Grüsse,wolli4728
-
-
Hallo Wolli,
siehe:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199e90ac280a.php
Gruß klaus
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-