Welche Hilfeleistungen bei Arbeistunfähigkeit mit ARGE? (24J.)

  • Hallo!


    Bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin.
    Jedenfalls:


    Ich bin 24 Jahre Jung und bin als Arbeitsunfähig (psychisch labil) geschrieben.
    Von 2007-2008 war ich in einem Berufsvorbereitenden Lehrgang (BVB). Mit Rentenversicherung.
    Nun lebe ich noch bei meinen Eltern.
    Vater ist seit 3 Monaten Rentner (wegen Depressionen Früh Rentner).
    Mutter ist Hausfrau und sorgt für meinen 18 J. Geistigbehinderten Bruder.
    Meine 22 J. Schwester wechselt ihre 400€ Jobs ständig.
    Wir Fünf leben alle in einer drei Zimmer Whg.
    Sind bei der ARGE angemeldet.
    Ich suche schon länger eine Whg. für mich.
    Bescheinigungen von meinen Ärtzten, Klinik und Therapeuten habe ich zusammen.
    Sodas bei Whgs. Findung mir die ARGE keine großen Probleme machen könnte.
    Jedenfalls , wie schon oben genannt, lebe ich bei meinen Eltern bis ich was finde.
    Das Problem:
    Finanziel stehe ich schlecht da.Zwar bekommt mein Vater für mich Leistungen und ein Restbetrag bleibt übrig. Also, ich habe ihn darauf angesprochen und er meinte er würde mir dies geben.Fühle mich aber dabei nicht so toll, dermaßen Abhängig von ihm zusein.Und ihn jedesmal daran zu erinnern.
    Denn er hat ja selber nicht soviel und alle hier in der Whg. sind von im Abhängig.


    Gäbe es denn noch Hilfeleistungen für mich? Wegen meiner Arbeitsunfähigkeit?
    Denn ohne Geld kann ich nichts machen, was meiner Gesund positiv fördern könnte.
    Sagen wir mal so: Ich sitze Isoliert von allen zuhause und kann nicht mal mit dem Buss fahren, weil ich eben kein Geld habe. Selbst die Fahrt zur Therapeutin ist schwierig.
    Und alle Angebote wie Gruppentherapie ect.pp liegen 20km weit weg von mir.
    Nur wegen des Geldes bin ich gehindert, etwas zu machen.


    Ich hoffe jemand kann von dem wirrwarr da oben etwas verstehen und mir helfen.
    Sorry für meine Ausholung:o


    Lg


    Sanaa

  • Danke Kitty21 für deine Antwort.
    Na, soviel ich weis, wenn man unter 25 ist und die Eltern noch hier leben, dann darf man
    unter sehr notwendigen bzw. harten Fällen eine eigene Whg. und HartzV beziehen.
    Harte Fälle wie Physicher und/oder Psychischer Missbrauch ect.pp. Aber das war ja nicht meine Frage, weil
    das für mich kein Problem darstellt und ich, wie schon gesagt, alles was die ARGE von Formolaren; Atteste;
    Bescheinigungen schon beisammen habe.


    Meine Frage war oder was ich versucht habe zuformulieren:


    Als 24 J. in einer Bedarfsgemeinschaft mit ARGE; mit Attest der Arbeistunfähigkeit- welche Finanziele Hilfe kann ich beantragen? Oder mein Vater solange ich keine Whg. habe? Welche stehen mir zu?
    Es kann doch nicht sein, das man Arbeitsunfähig geschrieben wird und dann soll man gucken wie man
    überlebt?


    Faul bin ich nicht. Und ewig auf Taschen anderer zu leben macht mich Depressiver als ich es schon bin.
    Meine Lebensgeschichte brauche ich hier auch nicht zuerzählen, um zu zeigen, das ich wirklich krank bin.


    Vlt. hat ja jemand noch andere Tips?


    Lg


    Sanaa

  • ...Und ewig auf Taschen anderer zu leben macht mich Depressiver als ich es schon bin...


    Was glaubst du, von welchen Geldern Alg II (Hartz 4) bezahlt wird? Von Steuergeldern ... also von Mitteln der Allgemeinheit.


    Und wenn du wirklich so krank bist, dann würde ich dringend davon abraten eine eigene Wohnung zu beziehen. In der Regel sind in den Alg II Sätzen auch Kosten für öffentliche Verkehrsmittel enthalten.


    Wenn du aus gesundheitlichen oder medizinischen Gründen öfter einen Arzt oder einen Therapeuten aufsuchen musst, dann informiere dich bei deiner Krankenkasse bzgl. finanzieller Beihilfen, da gibts bestimmt was. Bei längerer Zeit der Krankheit bekommst du Krankengeld statt Alg II (Hartz 4)


    Weiterhin glaube ich nicht dass ihr zwingend in einer zu kleinen Wohnung verbleiben müsst. Wenn der zuständigen Behörde eure Lage bekannt ist, dann kann diese sicherlich einem Umzug in eine größere Wohnung zustimmen, soweit diese preislich angemessen ist.


    Lass dir von deinem Vater den Alg II Bewilligungsbescheid zeigen, dann siehst du genau, welche Summe für dich angedacht ist und diese kannst du auch einfordern.


    Mfg

  • Kitty21, danke.


    Vielen lieben Dank ,Gramme87 für deine Ausfürliche Info! :)
    Ja, das meinte ich ja auch, mit "auf den Taschen anderer Leben." Die Steuern.
    Alles was man selber nicht verdient ist Depremiertes, schwarzes Geld.
    Aber das ist Deutschland. Das sind die Leistungen die zur Verfügung gestellt worden sind,
    die einer mehr oder weniger "verdient".


    Nee, eine eigene Whg. wäre das richtige. Ich bin ja hier krank geworden.
    Und das es besser ist, habe ich schon von verschiedenen Profesoren;Ärtzen und Therapeuten nahegelegt bekommen. In einem Zeit raum von 7 Jahren.


    Ich werde mich mal bei der Krankenkasse erkundigen. Denn mein Psychiater hatte auch was von Krankengeld gesagt.


    Danke nochmal, Gramme87.


    Lg


    Sanne

  • Ich kriege hier immer die Kräzte, wie kann man soviel falschen Mist schreiben, vielleicht liest man erst mal den Sachverhalt und sucht nach einer Lösung?


    Selbstverständlich besteht auch für unter 25 Jährige die Möglichkeit eines eigenen Wohnsitzes!


    Und jetzt zur Lösung: Sanaa, so wie Du schreibst leben Deine Mutter, Dein Vater, Deine Schwester und Dein Geistig behinderter Bruder in einer 3 Zimmer Wohnung!


    Ich frag mal ganz blöd: Wer schläfft mit wem in einem Zimmer?


    Sollte es so sein das Dein Bruder bei euch Mädels mit untergebracht ist, weil 1 Wohnzimmer + 1 Elternschlafzimmer + 1 Kinderzimmer dann hast Du einen sehr guten Grund auszuziehen! Natürlich könnte die ARGE euch auch auffordern eine größere Wohnung zu suchen, aber da stellt sich dann wieder die Frage des Herausreissens aus dem sozialen Umfeld für die anderen Familienmitglieder.


    Große Sorge macht mir allerdings die Bezeichnung "Arbeitsunfähig". Wer hat das festgestellt?


    Es ist nämlich so, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht mindestends 15 Stunden in der Woche zur Verfügung steht, was eine Arbeitsunfähigkeit ja eigentlich aussagt, dann erhält man keine Leistungen nach dem ALG II


    Also wäre zunächst einmal von Wichtigkeit das Du zumindest eingeschränkt arbeitsfähig würdest. schaffst Du es denn wirklich nicht Dich 3 Stunden täglich "Depressionsfrei" zu fühlen????


    Wenn Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann solltest Du Dir Gedanken wegen der Begründung machen um eine eigene Wohnung zu bekommen.


    Und nochmal, auch unter 25 -Jährige können immer noch auch ohne das sie gleich Eltern werden, eine eigene Wohnung mit ALG II Bezug bekommen, es ist halt nur noch etwas erschwert worden!



    Gruss

  • Danke Horst GRUNERT, das habe ich mir auch gedacht. Beim zweiten mal habe ich hier schon die Krise bekommen. Aber najah...


    Also folgendes:
    Ich war das letzte viertel Jahr von 2008 in einer Klinik. Stationär.
    So. Wo ich da raus war, bin ich direkt zur Arbeitsagentur zu meiner Beraterin in der Reha Abteilung.
    Diese sagte zu mir, sie will und kann mir nichts anbieten oder vermitteln, weil ich noch nicht stabil genug bin.
    Und sie kennt meine Vorgeschichte und was ich leisten kann und was nicht. Sie sagte auch, ich solle mich erstmal Arbeitsunfähig schreiben lassen. Hat mir sogar eine gute Ärtzin empfohlen.
    Jedenfalls, bin ich zum Psychiater und habe da nach anderen möglichkeiten gefragt, und er meinte, das ich aufjedenfall Arbeitsunfähig sei. Und das schon länger. Er hat mich erstmal alles ausprobieren lassen.
    Aber erst diesen Monat Krank geschrieben.



    Zitat

    Also wäre zunächst einmal von Wichtigkeit das Du zumindest eingeschränkt arbeitsfähig würdest. schaffst Du es denn wirklich nicht Dich 3 Stunden täglich "Depressionsfrei" zu fühlen????


    Ich habe es mehrmals versucht. Es sind ja nicht nur die Depressionen, die mich daran hindern.
    Es sind noch zwei weitere Diagnosen, die mich Ohnmächtig machen. Die will ich aber jetzt hier nicht nennen. Ich sag mal so: Selbst das Aufräumen macht mich platt.


    Und jetzt habe ich 1 Jahr Zeit, mich etwas stabiler zumachen. Das war der Deal der Beraterin.
    Denn eine normale Ausbildung pack ich nicht. Und sie spizeile Angebote.


    Und was die momentane Wohnsituation angeht:
    Zu viele Erwachsene und kranke Menschen auf einen Haufen.
    Und ich sach mal so: Bin des öfteren im Keller um Ruhe zu haben.


    Zitat

    Wenn Du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, dann solltest Du Dir Gedanken wegen der Begründung machen um eine eigene Wohnung zu bekommen.


    Da mache ich mir nicht so große Sorgen drum. :)


    Zitat

    Es ist nämlich so, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht mindestends 15 Stunden in der Woche zur Verfügung steht, was eine Arbeitsunfähigkeit ja eigentlich aussagt, dann erhält man keine Leistungen nach dem ALG II


    Oh, das macht mir jetzt angst. Was bekomme ich dann?:confused:
    Also Februar habe ich einen Termin bei meiner Fallmanagerin bei der ARGE.
    Bis dahin muss ich ungefähr wissen, was ich machen muss.


    Zitat

    Und nochmal, auch unter 25 -Jährige können immer noch auch ohne das sie gleich Eltern werden, eine eigene Wohnung mit ALG II Bezug bekommen, es ist halt nur noch etwas erschwert worden!


    So ises!!


    Lg


    Sanna

  • Ok, so habe jetzt einiges verstanden.
    Jetzt bin ich Arbeitsunfähig und habe mich auch erkundigt darüber.
    Also Krankengeld und AlgII geht nicht.
    Jetzt muss ich Krankengeld beantragen dann bekomme ich einen 70% von den Bruttoeinhamen,
    wenn ich richtig versstanden habe. Auf jeden fall irgednwas.
    So. Nun frage ich mich aber, da ich mir keine eigene Wgh. leisten kann, sondern die ARGE das übernehmen würde,
    wenn das aber weg fällt- wird das dann vom Krankengeld abgezogen??