krankenkasse freie wahl?

  • hallo,


    musste hartz 4 beantragen und soll mir jetzt eine krankenkasse suchen.
    waehrend meiner selbststaendigkeit reichte mein einkommen nicht aus um mich zu versichern, dh ich war mehrere jahre nicht versichert.


    zuletzt war ich bei der aok, das ist allerdings einige jahre her.


    wie muss ich mich verhalten?


    gebe ich einfach die von mir gewuenschte kk beim amt an?
    muss ich selbst mitglied werden und das dem amt zeigen?



    habe bei meinem letzten gespraech mit meinem sachbearbeiter verschiedene angaben bekommen, die meinte eine aussuchen und den rest macht das amt. beim ausfuellen des formulars habe ich jedoch gelesen, das man seine mitgliedbescheinigung mit einreichen soll.


    danke.

  • Du kannst die GKV insoweit frei wählen, wie sie in deinem Wohnort göffnet ist.


    Pass nur auf, die können die Beiträge bis zum 01.04.2007 nachverlangen, denn seit dem gibt es die Krankenversicherungspflicht in der GKV.
    Du suchst dir eine GKV aus und meldest dich als pflichtiges Mitglied an. Mit dem Willkommensschreiben deiner GKV, sollten alle notwendigen Unterlagen kommen, die du für die ARGE brauchst.


    Sollte die GKV die Beiträge nachverlangen, kannst du bei der ARGE einen Antrag auf Kostenübernahme auf Darlehensbasis stellen. Es ist leider nur eine Kannbestimmung und muss dir nicht gewährt werden.
    Du kannsz argumentieren, dass du solange keinen vollen Versicherungsschutz hast, bis dein Betragskonto ausgeglichen ist.


    Gruß Klaus

  • Es ist richtig dass es seit dem 01.04.07 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gibt. Wenn Sie die Beiträge nicht selbst zahlen konnten, hätten Sie einen Zuschuss bei der Behörde beantragen können. Es kann sein, dass Sie die fälligen Beiträge nachzahlen müssen. Soweit ich weiss, liegt der monatliche Mindestbeitrag bei ca. 130,00 €.


    In der Regel ist es zu empfehlen sich bei der KK anzumelden, bei der man zuletzt Pflichtversichert war. (also die AOK).
    Im SGB V (Krankenversicherung) ist das Recht auf freie KK Wahl verankert und eigentlich sind die KK dazu verpflichtet jeden aufzunehmen. Aber aufgrund interner Regelungen verweigern die KK manchmal bestimmte Personen aufzunehmen. Das kann man auch verstehen, denn wenn das neue Mitglied plötzlich schwer krank wird, dann kommen auf die KK enorme Kosten zu und das obwohl die Person dort evtl längere Zeit keine Beiträge eingezahlt hat.


    Zum 01.01.09 gab es eine Menge Änderungen im Bereich der Krankenversicherung, damit kann es jetzt möglicherweise wieder ganz anders sein.


    Nachtrag: Sie müssen sich direkt mit Ihrer gewünschten Krankenkasse in Verbindung setzen und beim Alg II Leistungsträger eine Mitgliedbescheinigung vorlegen.

  • Leider habe ich dieses Forum und den entsprechenden Beitrag erst jetzt entdeckt. Ich hatte genau dasselbe Problem, war aber im Gegensatz zu gerber kurze Zeit (drei Monate) privat krankenversichert (in 2006). Seit Anfang des Jahres bin ich im Anschluss an erfolglose Selbständigkeit ALG II-Empfänger.


    Da die Gesetze noch einigermaßen frisch sind, scheint mir kaum jemand bei den Versicherungen durchzublicken. Jeder sagt etwas anderes. Die TK hat es abgelehnt, mich aufzunehmen, weil sie die Auffassung vertritt, ich sei trotz ALG II-Bezugs nicht automatisch krankenversicherungspflichtig (was natürlich Quatsch ist). Dann meinte der freundliche Sachbearbeiter noch, ich müsste in meine ursprüngliche private KV zurück (ebenfalls schlichtweg falsch).


    Ich wies darauf hin, dass eine Dame am Servicetelefon derselben Krankenversicherung etwas ganz anderes gesagt hätte. All das half nichts, ich habe die schriftliche Ablehnung "aus Spaß" einmal ans Bundesministerium für Gesundheit gefaxt, um denen aufzuzeigen, was in der Praxis mit ihren Gesetzen passiert. Zwischenzeitlich habe ich mich ohne Probleme bei der BEK versichert und soeben meine Versichertenkarte erhalten.


    Nach meinem Wissensstand gilt folgendes:


    Du hast absolut freie Wahl, welche GKV oder PKV Du jetzt nimmst. Nur wenn die Zeit der Nichtversicherung weniger als 18 Monate betragen hätte, hätte - möglicherweise - eine Bindung an das Unternehmen bestanden, bei dem Du zuletzt versichert gewesen warst. Da das nicht der Fall ist, scheiden auch sämtliche eventuellen Nachforderungen von Mitgliedsbeiträgen aus. Das entnehme ich eindeutig dem neuen Gesetz. Es ist allerdings auch dezidiert in der Broschüre des Ministeriums "Mehr Schutz für Sie! Neues zur privaten Krankenversicherung" festgehalten (pdf-Download: http://www.bmg.bund.de/cln_110/nn_1168278/DE/Service/Publikationen/publikationen__node.html). Interessanterweise stehen in diesem Flyer auch die Angelegenheiten der GKV, die an anderer Stelle offen bleiben.

  • Hallo Fridolin27,


    natürlich muss dich eine GKV nehmen, wenn du ALG II bekommst, da du dann pflichtig bist.
    Solltest du aber vorher nicht versichert gewesen (Bis vor 04/07)sein, kann die GKV die Beiträge bis zum 01.04.2007 nachverlangen, da ab diesem Zeitpunkt die Krankenversicherung für alle die der GKV zuzuordnen sind, eine Pflichtversicherung ist.
    Hoffe für dich dass die BEK, dir nicht noch eine Rechnung schickt.


    Gruß Klaus

  • Hi Klaus!


    Danke für Deinen Hinweis.


    Ganz sicher wird das aber nicht der Fall sein, weil es dafür keinerlei (gesetzliche, juristische) Grundlage gibt. Ich hatte oben bereits von der "18-Monate-Bedingung" gesprochen. Die ist weder bei gerber noch bei mir gegeben - in sofern zieht die nicht.


    Andererseits käme es auch auf ein Rechenexempel an, ob die GKV dann alle von mir selbst bezahlten Arztkosten dagegen aufrechnet. Aufgrund eines Krankenhausaufenthalts meinerseits würde sie es vielleicht besser nicht tun :D...

  • Hallo.
    Es wird hier immer der Stichtag 11.04.2007 für Nachzahlungen an die GKV genannt. Ich denke, Forderungen für Nachzahlungen werden auch für nichtversicherte Zeiten davor gestellt. Allgemein wird in verschiedenen Foren in diesem Zusammenhang von bestimmten Teilnehmern von "parasitärem" Verhalten von Versicherten gesprochen. Was haben denn die Kassen in der nichtversicherten Zeit für diesen Personenkreis geleistet? Absolut nichts! Nun will man diese Leute abzocken. Welche Versicherung ist denn davor geschützt, daß ein Mitglied welches die Kasse gewechselt hat kurz darauf ebenfalls immense Kosten verursacht?
    Was die rechtliche Seite betrifft, so muß man sich doch fragen, ob es nicht purer Rechtsbruch ist, von einem ehemals versicherten Bürger Nachzahlungen für Nichtversicherungszeiten zu verlangen während jeder Zuzügler aus Absurdistan oder Pongonesien, die nie irgendwo versichert waren (warum auch immer) in die deutsche GKV ohne jegliche Nachzahlung, Anwartschaft oder ähnliches aufgenommen werden.
    Auch in Deutschland haben wir eun allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) welches doch auch für Inländer gelten müßte. Es kann doch nicht sein, daß jemand nur darum zur Kasse gebeten wird, weil er hier in der BRD finanzielle Probleme hatte und nicht im Ausland. Ich denke, eine Klage beim Gerichtshof der europäischen Gemeinschaft in L-2925 Luxenburg wäre angebracht.