wem gehört was? innerhalb der Bedarfsgemeinschaft?

  • Ich habe glaube ich ein massives Problem. Vor einigen Monaten habe ich mein Auto verkaufen müssen, weil die Reparaturkosten mich aufgefressen haben. Das Geld habe ich erst einmal angelegt, obwohl ich bei meinem Bruder noch Schulden habe (viel) seit einem Hausbau vor Jahren, als es mir noch besser ging.


    Daneben hat vor einigen Monaten meine Mutter, also die Oma meiner Kinder, (weil sie immer denkt, es geht bald zu Ende) das für die Kinder jeweils angelegte Sparbuch aufgelöst und im Falle meiner Tochter z.B. deren Anteil von etwa 3.000 Euro an mich überwiesen "Zweckgebunden für Führerschein, Ausbildung". Ich Dummerchen habe, um ja für die Kleine Zinsen zu bekommen, das Geld zu meinem auf das Konto gepackt.


    Leider habe ich erst jetzt, wo ich den nächsten Antrag ausfüllen und Vermögen eintragen muß, das Grübeln gekriegt und die Auskunftshotline angerufen. Der Schock war, dass die Dame am Telefon mir sagte, dass das Geld, das auf meinem Konto ist, für die dort mir gehört. Was im Innenverhältnis passiert, ist egal. Für mich heißt das jetzt definitiv, dass ich 4 Monate lang - falls das stimmt -, H IV bekommen habe, obwohl ich offiziell dann nicht bedürftig gewesen wäre.


    Ist das wirklich so? Gibt es evtl. die Möglichkeit, eine Erklärung meiner Mutter beizubringen, die berücksichtigt werden muss oder was kann ich tun? Das wäre furchtbar, weil ich das Geld ja auch brauche für meinen Bruder. Das Auto habe ich verkauft, weil ich ja eh schon nicht weiterkonnte.


    Weiß jemand etwas - bitte?? Ich bin völlig fertig.

  • Hast du von deiner Mutter schriftlich, dass das Geld zweckgebunden und für deine Kinder bestimmit ist ?
    Denn deine Kinder haben keinen so hohen Freibetrag.
    Warum hat sie das Geld nicht behalten und auf sich angelegt, dann wäre das Ganze viel einfacher.
    Dein Problem ist jetzt, dass du beweisen musst, dass es nicht dein Geld ist.


    Das mit deinem Autoverkauf:


    Wenn dein Auto unter 7500€ Wert war, dann ist es geschützes Vermögen und der Verkauf stellt keine Einnahme dar, sondern ein Vermögensumschichtung von Sachvermögen in Bargeld. Normalerweise kannst du damit deine Schulden abzahlen und die ARGE kann dir nichts.


    Schreib advokat eine PN, der kann dir vielleicht auch noch ein paar Urteile liefern.


    Gruß Klaus

  • Ach Klaus, ich danke dir ganz doll für deine Antwort. Habe seit Tagen kaum noch Schlaf gefunden vor Sorge, auch weil meine Mutter sich so aufregte über das Ganze. Und da sie richtig krank ist nach Lungenkrebs, Infarkt und Schlaganfall und 79 Jahre wird, habe ich Angst, dass ihr das alles zu sehr zusetzt und sie stirbt. Irgendwie will sie sich anscheinend "auflösen", will alles weg haben, bevor sie nicht mehr ist. So kommt es uns vor.


    Ja, ich habe schriftlich, dass das Geld von Oma für die Kleine zweckgebunden ist. Es sind 3000 Euro gewesen, und die darf meine Tochter ja eigentlich auch haben. Aber damit sie Zinsen bekommt, bis sie den Führerschein macht, (sie ist 17 und fängt jetzt an), hatte ich das Geld solange bei mir auf dem Konto und dadurch für mich gesehen zuviel. Das ist das Eine.


    Das andere ist der Autoverkauf. Seit 2003 schulde ich meinem Bruder viel Geld. Früher einmal habe ich ihm geholfen - und jetzt vor Jahren er uns. Die Summen, die ich von ihm bekommen habe im Zeitraum 2003 - 2007 kann ich alle durch Kontoauszüge belegen, auch das, was ich zwischenzeitlich zurückzahlen konnte. Erst nach der Zeit, also Ende 2007, habe ich, weil mein Auftraggeber nicht mehr zahlte, obwohl ich arbeitete, aus der Not heraus H IV - Differenz beantragt. Seinerzeit fragte man mich, warum ich das nicht schon eher getan habe.


    Da ich aber noch immer Restschulden bei meinem Bruder habe und keine Aussicht, diese tilgen zu können, und weil er seit 28 Jahren am Flughafen Tempelhof arbeitet und jetzt selbst Angst hat, wie es weiter geht, haben wir letzten Sommer, als er uns mal wieder besuchte, vereinbart, dass ich das Auto verkaufe und den Erlös ihm zukommen lasse auf ein von ihm zu benennendes Konto. Nu hat sich der "Kerl" ewig (etwa 4 1/2 Monate) Zeit damit gelassen, mir ein Konto zu nennen, weil er ein Extra-Sparkonto dafür anlegen wollte. Und durch diese beiden vorgenannten Umstände kam es dazu, dass ich Vermögen zu haben scheine, was aber nicht so ist.


    In Kürze muß ich den nächsten Antrag abgeben und habe Angst davor, ehrlich zu sein, damit die nicht denken, ich hätte zu Unrecht Geld erhalten und mich sperren.


    Wenn das mit dem Geld/Autoverkauf so ist, wie du schreibst, muss ich mir ja eigentlich gar keine Sorgen machen?!


    Ich danke dir nochmals für deine Antwort. Gruß. Liane