Frage zum Einkommen

  • Hallo, ich habe eine Frage. Soweit ich weiss liegt ja der Freibetrag bei Hartz 4 so um die 120 Euro.
    Ich war bis vor kurzem noch in einem 400 Euro Job tätig und habe mich aber vorher nicht ausführlichst informiert. Ich habe jedoch schnell bemerkt das es mir wenig bis garnichts bringt, diesen Job weiterzumachen. Wie gesagt, ich durfte mtl. glaube ich um die 120 Euro von dem geld behalten, der Rest wurde ja vom Amt beim ALG2 gekürzt.
    Allerdings hatte ich DURCH den 400 Eurojob noch Fahrtkosten für den bus jeden Tag, die ja automatisch durch den neuen job dazu kamen. Zusätzlich musste ich im kindergarten für meine Tochter mtl. über 40 Euro Essensgeld bezahlen, da sie ja aufgrund des neuen Jobs über den mittag dort bleiben musste. Das heisst, ich hatte von meinem erarbeiteten geld nicht wirklich was, ausser neue entstandene kosten. Daher meine frage; Kann ich beim Amt irgendwas beantragen das zusätzlich enstehende kosten durch den job wieder gedeckt werden?ZB das Essensgeld für meine tochter? Oder das Fahrtgeld für die monatskarte?
    Vielen Dank


    Melissa B.

  • Na und wozu soll ich dann bitte arbeiten gehen? Damit ich vlt. 30 Euro im Monat mehr habe? Und meine Tochter dafür den ganzen Tag im Kindergarten lassen mussß Es wird einem echt nicht gerade leicht gemacht! Aber Danke für die Antwort

  • Hallo Melli83,


    Wenn du auf 400 € arbeiten gehst ist der Freibetrag höher als 120 €.
    Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, bei einem 400€ Job gehst du doch nicht jeden Tag arbeiten und auch nicht den ganzen Tag,dann wäre es ja ein Vollzeitjob ?

  • Hallo Melli83,


    falls für dich noch interessant, hatte vorrübergehend auch nen Nebenverdienst. Mir verrechnete die ARGE die Nebeneinnahmen wie folgt:


    € 100 sind immer frei! Diese werden von den € 400, die du verdienst, abgezogen und von den verbleibenden € 300 darfst du 20% Werbungskosten (€ 60,00) für deine Fahrten zur Arbeit behalten. Zusammen also € 160,00.
    Sollten diese € 60,00 nicht ausreichen, weil du aufgrund deiner Arbeit auch noch Mehrkosten, dein Kind betreffend hast,
    dann musst du diese Mehrkosten gegenüber der ARGE belegen und darfst entsprechend mehr von deinem Nebenverdienst behalten!

  • Hallo Berthold,


    mir scheint, du hast die Regelung ein wenig falsch aufgefasst:


    Die 100 EUR Grundfreibetrag setzen sich aus den Pauschalen für Versicherungen, Altersvorsorge und WErbungskosten zusammen. Wenn die tatsächlichen Aufwendungen dafür (z. B. Riesterrente, Lebensversicherung, Fahrtkosten, ...) diese 100 EUR übersteigen, wird der Grundfreibetrag dementsprechend angehoben. Danach werden dann vom übrigen Einkommen die pauschalen 20 bzw. 10 % abgezogen, die ebenfalls anrechnungsfrei bleiben.


    Die Pauschale für private Versicherungen beträgt 30 EUR, dazu kämen dann bei Melli die Fahrtkosten für den Job (ob das Essensgeld für deine Tochter ebenfalls geltend gemacht werden kann, weiß ich nicht) und eventuelle Beiträge zur Riesterrente oder LEbensversicherungen ...


    Ob dir, Melli, demnach ein höherer Grundfreibetrag zusteht, musst du dir jetzt ausrechnen.


    P.S.: Falls dir der Job im Endeffekt nichts bringt, warum machst du ihn dann noch? Die ARGE kann dich nicht dazu zwingen, einen 400 EUR-Job zu behalten.


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Richtig, Berthold.


    Aber als ich einen Job hatte, kam ich mit Fahrtkosten und Riesterrente auf einen Grundfreibetrag von ca. 150 EUR statt 100 EUR. Dass die ARGE das so nicht erklärt, ist klar. Ich musste zweimal Widerspruch gegen die Rückzahlung einlegen, weil mein SB die Berechnung der Freibeträge nicht hinbekommen hat. Auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit und Soziales wird die Berechnung aber gut erklärt, so dass ich es meinem SB schließlich haarklein vorgerechnet habe;)


    Mein Grundfreibetrag setzte sich also aus


    30 EUR Versicherungspauschale
    ca. 75 EUR Fahrtkosten
    ca. 45 EUR Riesterrente
    = ca. 150 EUR


    zusammen.


    Falls du ebenfalls höhere Aufwendungen für Arbeitsweg, Versicherungen und Altersvorsorge hast, solltest du es nochmal genau durchrechnen und beim nächsten Bescheid angeben, vielleicht steht dir auch ein höherer Grundfreibetrag zu.


    Liebe Grüße,
    Jana