Hallo,
Wenn ich mir den § 7 (3) SGB II durchlese, setzt sich eine BG (hier auf meine Familie reduziert) aus dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ( ICH) und den dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kindern ( 1 Junge + 1 Mädchen) der Hilfsbedürftigen zusammen, soweit diese Personen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob meine Kinder noch zur Bedarfsgemeinschaft zählen, da sie mit ihrem Einkommen ( Kindergeld, UVG und Wohngeld) die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts absichern. Kann ja sein das ich das jetzt etwas "blond" bin, aber ich verstehe das so: Meine Kinder zählen jetzt nicht mehr zur BG.
Wenn meine Kinder aus der BG rausfallen, weil sie genug Einkommen haben, dürfte von ihnen bei mir doch nichts mehr angerechnet werden. Auf meinen letzten Bescheiden von der ARGE sind meine Kinder nicht mehr namentlich aufgeführt. Neben meinem Verdienst wird jetzt ein sonstiges Einkommen abgezogen (lt. mdl. Aussage von der ARGE Einkommensüberhang meiner Kinder).
Wäre supernett, wenn mir hier jemand weiter helfen kann.
LG