Hallo und Guten Tag,
Ich habe ein Frage zur Höhe des Freibetrages im Zusammenhang mit der Abwrackprämie.
Ich habe einen 13 Jahre alten Golf der bald seinen Geist aufgibt. Mein Vater würde mir ein neues Auto kaufen, aber nur wenn die Abwrackprämie in den Kaufpreis fließt.
Ich bin 41 Jahre und habe eine 17 jährige Tochter, welche bei mir lebt. Ich arbeite auf Teilzeit und bekomme 600,- Euro sowie eine Aufstockung von der Arge(Wohngeld etc.). Ich habe kein Guthaben und anrechenbare Lebensversicherungen.
Jetzt meine Fragen:
1: Wie hoch darf der Kaufpreis des Autos sein, damit ich nicht mit dem Gesetz in Konflikt komme.
2: Ist nur der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis anrechenbar oder zählt die Abwrackprämie extra?
3: Kann der Freibetrag meiner Tochter auch in Kombination auf den Kaufpreis angerechnet werden?
Vielen Dank für eure Antworten bzw. Hilfe
Luzie 40