Abwrackprämie/Freibetrag

  • Hallo und Guten Tag,


    Ich habe ein Frage zur Höhe des Freibetrages im Zusammenhang mit der Abwrackprämie.
    Ich habe einen 13 Jahre alten Golf der bald seinen Geist aufgibt. Mein Vater würde mir ein neues Auto kaufen, aber nur wenn die Abwrackprämie in den Kaufpreis fließt.


    Ich bin 41 Jahre und habe eine 17 jährige Tochter, welche bei mir lebt. Ich arbeite auf Teilzeit und bekomme 600,- Euro sowie eine Aufstockung von der Arge(Wohngeld etc.). Ich habe kein Guthaben und anrechenbare Lebensversicherungen.


    Jetzt meine Fragen:
    1: Wie hoch darf der Kaufpreis des Autos sein, damit ich nicht mit dem Gesetz in Konflikt komme.
    2: Ist nur der tatsächlich zu zahlende Kaufpreis anrechenbar oder zählt die Abwrackprämie extra?
    3: Kann der Freibetrag meiner Tochter auch in Kombination auf den Kaufpreis angerechnet werden?


    Vielen Dank für eure Antworten bzw. Hilfe
    Luzie 40

  • Hallo Kitty,
    danke für Deine schnelle Antwort.
    Das Auto soll ein Fiat Punto werden, allerdings hat es ein Erdgasantrieb, da mein Vater ein umweltbewuster Mensch ist.
    Durch verschiedene Foren habe ich schon erfahren, dass ich 150,- Euro pro Lebensjahr+750,- Euro für außergewöhnliche Belastungen+ 7500,-Euro für ein Auto als Freibetrag erhalte. Das wären in Kombination 14400,- Euro jetzt soll der Fiat aber inklusive aller Rabatte (abzüglich Abwrackprämie etc) 15600,- Euro Kosten und ich habe die Befürchtung hier Probleme zu bekommen.


    viele Grüße Luzie40

  • Hallo Horst Grunert,


    Danke für die Hinweise,welche recht aufschlussreich waren.
    Allerdings ist mir noch nicht ganz klar ob nun der Freibetrag meiner Tochter auf das Auto angerechnet werden kann oder nicht.


    viele Grüße Luzie 40

  • Hallo Luzie40!


    Wenn Dein Vater das Auto kauft, was willst Du dann mit Freibeträgen bei der ARGE argumentieren?


    Bezieht Dein Vater ALG II? Gehört er noch zu eurer Bedarfsgemeinschaft? Bist Du noch unter 25 ?


    Dein Vater kann kaufen was er will, un der kann damit machen was er will, er sollte es Dir/euch nur nicht schenken. Aber wer sagt eigentlich das es nicht auch gute Menschen geben darf die einem z.B. einAuto gegen einen kleinen Obulus zur Verfügung stellen ?


    Oder ganz blöd gefragt: warum musst Du der Besitzer des Autos sein? Könnte doch sein das Dein Vater gelegentlich mal zum Arzt gefahren werden muss und weil er dies nicht immer mit dem Taxi oder dem Bus machen möchte, kauft er sich ein eigenes Auto und wenns eion Zweit oder Drittwagen ist, was soll's, er kann damit machen was er will und wenn er es Dirt überlässt, dann überlässt er es Dir , Du darfst es nur nicht als Eigentum besitzen aber es reicht doch wenn Du darüber verfügen kannstwie Du möchtest, oder ist das ein Problem?


    Gruss


    Ps.: ich denke der Rest war klar, oder?

  • Hallo Horst Grunert,


    der Rest meiner Fragen ist beantwortet. Danke nochmals.
    Dein Tipp in dem anderen Forum, ist zwar gut aber warum soll ich schlafende Hunde wecken wenn es auch ohne Darlehensvertrag und Anzeige bei der Arge geht.


    Ich habe wegen einer anderen Sache schon einmal am Tag 7 Briefe von der Arge erhalten die alle was anderes ausgesagt haben. Letztendlich konnte sich nur ein Anwalt der Sache annehmen da keiner mehr durchblickte und warum?
    Weil ich einfach nur ehrlich meine damalige Erhöhung der Bezüge in meiner Teilzeitbeschäftigung angegeben habe, und die Arge damit ein riesen Problem in ihrer Leistungsberechnung bekommen hat.
    Ganz ehrlich, als das ausgestanden war, habe ich 3 Kreuze gemacht, und habe keine Lust auf eine Wiederholung.


    Mein Vater bezieht kein ALG II er ist schon Rentner, ich bin 41 Jahre und habe eine 17 jährige Tochter und wohne nicht mit meinen Vater zusammen.


    Der Freibetrag ist für mich relevant, weil ich der Halter des Fahrzeugs werden muss, weil der Golf auch auf mich zugelassen ist und die Abwrackprämie nur gezahlt wird wenn ein und derselbe das alte Auto besaß sowie das neue Auto als Halter besitzt.
    Zwar lautet der Kaufvertrag auf meinen Vater und er bezahlt es auch selbst, wenn man es aber genau nimmt, dann schenkt er mir das Auto.
    Deshalb die Befürchtung der Überschreitung der Freibeträge.
    Wenn ich aber meinen Freibetrag und den meiner Tochter zusammen rechnen kann dann wär das Auto im Bereich was ich haben darf....


    herzlichen Gruß Luzie 40

  • Hallo Luzie40,


    ich stehe vor dem gleichen Problem und habe beim Recherchieren irgendwo gelesen (finde die Stelle leider nicht wieder), dass die 7.500 Euro überschritten werden dürfen, wenn es sich - wie in Deinem Fall - um ein umweltschonendes Auto handelt.


    Sorgen macht mir auch, dass das Benutzen eines geschenkten Autos als sog. geldwerter Vorteil betrachtet wird und/oder dass die Abwrackprämie, die ja irgendwann auf DEIN Konto und nicht das Deines Vaters überwiesen werden würde, nicht als zweckgebundene Einnahme, sondern als Einkommen angesehen wird. Ich suche weiter, wenn ich mehr darüber finde, schreibe ich noch einmal.


    Gruß


    Anton09

  • Hallo Anton09,


    danke für Deine recht konkrete Auskunft.
    Ein umweltbewusstes Auto wäre es, ohne Frage, aber was darf der Preis für diese Technologie sein? Sagt man bei einer Start-Stop Automatik,(neuer Toyota Yaris 1.33) - ja gerne aber die Entwicklungskosten die der Hersteller hatte, und jetzt umlegt, darf nicht vom Kunden bezahlt werden? (da freu ich mich schon auf das Gesicht vom Verkäufer)
    Oder wie in meinen Fall, Alternativantrieb ja gern aber bitte nicht über den Freibetrag weil Sie sonst "zu reich" sind?
    Irgendwo beißt sich da die Katze in den Schwanz. Aber bei meinem Glück wird es bestimmt genauso sein, dass man wieder irgendwelche Paragraphen im Amt findet die mir diese Freude an einem neuen Auto verwehren, weil irgendwer der Meinung ist das das zu gut für einen wäre.
    Also dann doch lieber ein Auto was Gesetzeskonform ist und in den Grenzen des Freibetrages von 7500,- Euro ist. Da habe ich schon ein ganz bestimmtes Modell im Blick , Dacia Sandero, billig in der Anschaffung, sieht mittelprächtig aus und wenn man mit dem Teil einen Unfall hat, weiß man wenigstens das der Hersteller keine falschen Versprechungen zur Sicherheit gemacht hat, nämlich keine...


    Das Geld aus der Abwrackprämie würde gleich beim Autokauf verrechnet werden. Wenn ich den Händler richtig verstanden habe, dann würde er das Geld beantragen da ich das Auto dann dort einfach stehen lassen würde. Das Geld zieht er vom Kaufpreis ab und dadurch zahlt mein Vater weniger.
    Zwischenzeitlich habe ich auch bei der Arge angerufen (anonym) und wollte dort eine Auskunft zu diesen Thema, aber das gibt es bei denen prinzipiell nicht pauschal. (Hätte ich mir auch schenken können)


    Wenn irgendwer Informationen über die Höhe des Freibetrages hat, würde ich mich freuen hier von ihm zu lesen.


    Gruß Luzie 40

  • Hallo Luzie40,


    auf den Dacia bin ich auch schon gestoßen; zum einen hat man mir mitgeteilt, dass es wegen der großen Nachfrage eine gewisse Wartezeit gibt, zum andern ist er recht teuer im Unterhalt. Er braucht fast 2 Liter mehr als beispielsweise der Renault Clio, und für jedes Gramm über 120g CO2-Ausstoß zahlt man 2 Euro Steuern. http://www.renault-mk.de/index_11_0__dacia_.html


    Was die Verrechnung betrifft, hat mir ein Händler gesagt, das würde kaum ein Händler machen, da er dann das Risiko trägt, dass der Fördertopf nicht ausreicht und die 2.500 Euro nicht mehr ausgezahlt würden. Wenn Du das machst, würde ich mir für einen solchen Fall jedenfalls vertraglich ein Rücktrittsrecht einräumen lassen.


    Vielleicht kommen ja noch mehr Infos.


    Gruß


    Anton09

  • Guten Tag Anton09


    die Abwrackprämie müsste der Händler in den Kaufvertrag aufnehmen, dass mein Vater dann ein Rücktrittsrecht hat.
    Soweit ich weiß empfiehlt dies auch der ADAC damit man am Ende nicht der Verlierer ist.
    Wäre auch unfair vom Hersteller, wenn die Lieferzeit beim Neuwagen 3 Monate sind und mein Vater aber jetzt kaufen will und der Hersteller nicht liefern kann und zur Auslieferung gesagt wird, sorry, aber sie müssen nochmal 2500 Euro...


    Danke für den Link ich werde mir den Renault mal ansehen, den hatte ich bisher noch gar nicht im Blick.


    Luzie 40

  • luzie40
    Auch als Arbeitslose und oder Hartz4 Empfängerin kannst Du ganz offiziell eine Auto besitzen!


    In Deinem Falle benötigst Du möglicherweise lediglich ein Schreiben Deines Vaters, das bestätigt, das er das neue Auto finanziert hat. Sollte Dein Vater allerding selbst Hilfe Leistungen beziehen oder Teil der Bedarfsgemeinschaft sein, wird es vermutlich erforderlich sein das Deine Mutter oder sonst wer finanziert.)
    So habe ich es selbst bereits ganz offiziell durchgefüht und kaufe mir jetzt auch einen neuen, fremdfinanzierten Jahres- oder Vorführwagen.... Das verkaufe ich dann vermutlich schnellstmöglich wieder, und lasse mir dann ein günstiges gebrauchtes finanzieren..... Am Ende wird mein Finanzie sein Geld zurück haben und ich einen besseren gebrauchten als jetzt.


    ( Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) darsft Du als Hartz4 Empfänger Autos mit einem Wert von bis zu 7500 Euro besitzen. Siehe Urteil mit Az: B 14/7b AS 66/06 R) Das spielt aber keine Rolle wenn es fremdfinanziert ist, dann kann es auch ein Porsche -oder was immer die Großzügigkeit Deines Finanzies hergibt- sein.


    Lass Dich von inkompetenten und/oder missgünstigen Neidern nicht runterziehen.
    Viel Erfolg mit Deinem neuen Auto.

  • Hab dazu jetzt auch mal ne Frage. Bei mir ist es so ähnlich wie in den vorigen Fragen und Antworten. Ich habe mal ne Frage. Ich ibn auch alleinerziehend gehe arbeiten und bekomme auch einen kleinen Zuschuss Hartz IV. Ich habe im Januar mit meinem alten Auto einen Unfall gehabt und habe auch gleich die Chance gesehen noch 2500 euro dafür zu bekommen. Leider hatte ich das Geld nicht für einen Jahreswagen. Also hat ihn meine Mutter gekauft und ich bin jetzt lediglich Halter und VN. Habe mit meiner Mutter einen Kaufvertrag über dieses Auto geschlossen. Das heißte die 2500 Euro gehen bei Erhalt sofort zu meiner Mutter und ich zahle jetzt monatlich 50 Euro ab (Überweisung Kontoauszug). Muss ich das dem Amt melden, hatte nämlich vor einen Monat einen Fortsetzungsantrag und da habe ich lediglich die Versicherungsunterlagen eingereicht.


    Vielen Dank